{
    "slug": "wettbewerbsverbot-im-arbeitsverhaeltnis-60-hgb",
    "titre": "Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (§§ 60, 61 HGB) – gesetzliches Verbot ohne Vereinbarung, Schadensersatz und Eintrittsrecht",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers…",
    "resume_court": "Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer **grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt** – und zwar **ohne dass dies im Arbeitsvertrag stehen muss** und **ohne dass der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlt**. Der Wortlaut von **§ 60 Abs. 1 HGB** richtet sich zwar an den „Handlungsgehilfen“, das Bundesarbeitsgericht versteht die Vorschrift aber als **allgemeinen Rechtsgedanken, der für alle Arbeitnehmer gilt** (BAG, Urteil vom 23.10.2014 – 2 AZR 644/13, Rn. 28). Verstößt der Arbeitnehmer dagegen, kann der Arbeitgeber nach **§ 61 Abs. 1 HGB** Schadensersatz verlangen oder stattdessen das sogenannte **Eintrittsrecht** ausüben; diese Ansprüche **verjähren in drei Monaten** ab Kenntnis (bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis) des Arbeitgebers vom Geschäftsabschluss, spätestens in fünf Jahren (§ 61 Abs. 2 HGB). Das Verbot endet mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses; für die Zeit danach bedarf es einer besonderen Vereinbarung nach § 74 HGB.",
    "faits": [
        {
            "point": "Norm (Verbot)",
            "valeur": "§ 60 Abs. 1 HGB: Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweige des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen [§ 60 HGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einwilligung",
            "valeur": "Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei der Anstellung bekannt ist, dass der Gehilfe das Gewerbe betreibt, und er die Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart [§ 60 Abs. 2 HGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geltung für alle Arbeitnehmer",
            "valeur": "§ 60 Abs. 1 HGB normiert einen allgemeinen Rechtsgedanken; Grundlage ist die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB [BAG 23.10.2014 – 2 AZR 644/13, Rn. 27 f.]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entschädigung",
            "valeur": "Für die Zeit des bestehenden Arbeitsverhältnisses sieht das Gesetz keine Karenzentschädigung vor; diese kennt § 74 HGB nur für das nachvertragliche Verbot [§§ 60, 74 HGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadensersatz",
            "valeur": "Bei Verletzung der Pflicht aus § 60 HGB kann der Prinzipal Schadensersatz fordern [§ 61 Abs. 1 HGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eintrittsrecht",
            "valeur": "Statt Schadensersatz kann der Prinzipal verlangen, dass der Gehilfe die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Prinzipals eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt oder seinen Anspruch auf die Vergütung abtritt [§ 61 Abs. 1 HGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung",
            "valeur": "Drei Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Prinzipal Kenntnis vom Abschluss des Geschäfts erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste; ohne Rücksicht auf Kenntnis fünf Jahre ab Geschäftsabschluss [§ 61 Abs. 2 HGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Dauer des Verbots",
            "valeur": "Während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses, nach einer Kündigung also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist [BAG 17.10.2012 – 10 AZR 809/11, Rn. 15]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Freistellung",
            "valeur": "Die Freistellung von der Arbeitsleistung hebt das Wettbewerbsverbot nicht auf [BAG 17.10.2012 – 10 AZR 809/11, Rn. 16]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erlaubte Vorbereitung",
            "valeur": "Ohne nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf der Arbeitnehmer die Gründung eines eigenen Unternehmens oder den Wechsel zu einem Konkurrenten schon vor Vertragsende vorbereiten; verboten ist erst die werbende Tätigkeit, etwa Vermittlung von Konkurrenzgeschäften oder aktives Abwerben von Kunden [BAG 23.10.2014 – 2 AZR 644/13, Rn. 28]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Arbeitsrechtliche Folge",
            "valeur": "Konkurrenztätigkeit ist „an sich“ geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen; entscheidend bleibt die Interessenabwägung im Einzelfall [BAG 23.10.2014 – 2 AZR 644/13, Rn. 27, Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 60 HGB – Handlungsgehilfe: Wettbewerbsverbot",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__60.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 61 HGB – Verletzung des Wettbewerbsverbots",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__61.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 74 HGB – Nachvertragliches Wettbewerbsverbot",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 241 BGB – Pflichten aus dem Schuldverhältnis",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 626 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 23.10.2014 – 2 AZR 644/13 (Volltext mit Randnummern)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-644-13/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 17.10.2012 – 10 AZR 809/11 (Volltext mit Randnummern)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-809-11/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (§§ 60, 61 HGB) – gesetzliches Verbot ohne Vereinbarung, Schadensersatz und Eintrittsrecht?",
            "reponse": "Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt – und zwar ohne dass dies im Arbeitsvertrag stehen muss und ohne dass der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlt. Der Wortlaut von § 60 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (§§ 60, 61 HGB)?",
            "reponse": "„Ohne Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag darf ich konkurrieren.“ Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt das Verbot kraft Gesetzes bzw. kraft der Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB; eine Vereinbarung ist dafür nicht nötig (BAG 2 AZR 644/13, Rn. 27 f.)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (§§ 60, 61 HGB) aus?",
            "reponse": "Konkurrenztätigkeit nach einer angegriffenen Kündigung. Ein langjährig beschäftigter Bereichsleiter eines Unternehmens für Bahnelektrifizierung, dem der Arbeitgeber fristlos gekündigt hatte, nahm noch vor dem Ende des Kündigungsschutzprozesses eine Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen auf, die der Arbeitgeber als Konkurrenztätigkeit wertete und zum Anlass einer weiteren Kündigung nahm."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q562444",
        "Q314649",
        "Q628967",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-29",
    "derniere_verification": "2026-09-29",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/wettbewerbsverbot-im-arbeitsverhaeltnis-60-hgb"
}