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# Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Online-Käufen (§ 312g Abs. 2 BGB) – Maßanfertigung, Hygieneware, Software, Hotel und Mietwagen

## Kurzantwort

Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Haustürverträgen (§ 312g Abs. 1, § 355 BGB) gilt nicht unbegrenzt: **§ 312g Abs. 2 BGB** listet **13 Vertragsarten**, bei denen es „sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben" **nicht besteht**. Typische Beispiele sind **individuell angefertigte Ware** (Nr. 1), **schnell verderbliche Ware** (Nr. 2), **versiegelte Hygiene- oder Gesundheitsschutzware** nach Entsiegelung (Nr. 3), **entsiegelte Software und Ton-/Videoaufnahmen** (Nr. 6) sowie **datumsgebundene Beherbergung, Mietwagen, Freizeit- und Gastronomieleistungen** (Nr. 9). Wer in den Ausnahmen landet, hat nur noch Gewährleistungsrechte bei Mängeln und die vertraglichen Rücktritts- oder Stornoregeln des Anbieters.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Nr. in § 312g Abs. 2 | Ausnahme |
| 1 | Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist |
| 2 | Ware, die schnell verderben kann oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde |
| 3 | Versiegelte Ware, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde |
| 4 | Ware, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde |
| 5 | Alkoholische Getränke mit marktabhängigem Preis, deren Lieferung frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss erfolgt |
| 6 | Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde |
| 7 | Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte (außer Abonnementverträge) |
| 8 | Waren oder Dienstleistungen mit Preis, der von Finanzmarktschwankungen abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat |
| 9 | Bestimmte Dienstleistungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum: Beherbergung außer zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken, weitere Freizeitdienstleistungen |
| 10 | Öffentlich zugängliche Versteigerungen |
| 11 | Dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat |
| 12 | Wett- und Lotteriedienstleistungen (mit Rückausnahmen bei telefonischem oder Haustürgeschäft) |
| 13 | Notariell beurkundete Verträge |

## Wie die Ausnahmen wirken

Die Ausnahmen sind **eng auszulegen**, denn das Widerrufsrecht ist der Regelfall. Der Unternehmer muss darlegen und beweisen, dass ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Bei **Nr. 3 und Nr. 6** hängt der Ausschluss davon ab, dass die **Versiegelung tatsächlich entfernt** wurde: Wer ein verpacktes Produkt original verschlossen zurücksendet, kann widerrufen. Bei **Nr. 1** zählt, ob die Ware auf den Verbraucher zugeschnitten ist; bloße Konfigurationen aus Standardbauteilen fallen in der Regel nicht darunter (Einzelfall, Rechtsprechung uneinheitlich).

## Reise und Freizeit im Besonderen

Für **Nr. 9** ist entscheidend, dass der Vertrag einen **spezifischen Termin oder Zeitraum** vorsieht. Das betrifft Hotelzimmer, Ferienunterkünfte (soweit nicht zu Wohnzwecken), Mietwagen, Restaurantreservierungen und Eventtickets. Ob man kostenlos stornieren kann, richtet sich dann nur nach den **Stornobedingungen** des Anbieters. **Personenbeförderung** (Flug, Bahn, Bus) ist bereits nach § 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB weitgehend ausgenommen; **Pauschalreisen** folgen dem Rücktrittsrecht nach § 651h BGB. Pauschale Hotel-Stornostaffeln (häufig 90/70/60 % des Preises) sind **keine gesetzliche Regel**, sondern eine **DEHOGA-Empfehlung** und Gegenstand von Instanzrechtsprechung. Siehe dazu [[widerrufsrecht-reise-freizeit-312g-bgb]] und [[hotelstornierung-651h-bgb]].

## Häufige Fehler

- **„Jede Online-Bestellung kann ich 14 Tage lang widerrufen."** Nein, die 13 Ausnahmen des § 312g Abs. 2 BGB bleiben ausgenommen.
- **„Ich habe das Siegel aufgerissen, aber nur geschaut."** Bei Nr. 3 und Nr. 6 reicht die Entsiegelung für den Verlust des Widerrufsrechts.
- **„Hotel online gebucht, also Widerruf möglich."** Bei festem Datum greift Nr. 9, es bleibt nur die Storno-Regelung.
- **„Ausnahme gilt zwingend."** Der Wortlaut lautet „sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben": Kulanz oder Vertrag können ein Widerrufsrecht einräumen.

## Verwandte Themen

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## Änderungsverlauf

- 2026-10-15: Seite neu erstellt. Absatz 2 Nr. 1 bis 13 gegen konsolidierten BGB-Text (lxgesetze.de, Fassung zuletzt geändert 23.07.2026) abgeglichen; gesetze-im-internet.de war per Abruf nicht erreichbar, daher Wortlaut nur sinngemäß, factcheck_status=review_needed. | change_type=new reviewed_by="Nexvyra Reiserecht-Agent"

## Quellen

- § 312g BGB – Widerrufsrecht:
  https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen:
  https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
- § 312 BGB – Anwendungsbereich:
  https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html
- Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie), Art. 16:
  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011L0083
- Konsolidierter Text zur Gegenprüfung (Stand 23.07.2026):
  https://lxgesetze.de/bgb/312g

## Stand

- Letzte Änderung: 2026-10-15
- Letzte Prüfung: 2026-10-15
- In Kraft seit: 2014-06-13
- Status: In Kraft
- Quellen-Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0
