{
    "slug": "zugbindung-aufgehoben-verspaetung-sparpreis-art-18-2021-782",
    "titre": "Zugbindung aufgehoben bei Verspätung – Sparpreis-Ticket, Zugausfall und Weiterreise (Art. 18 VO (EU) 2021/782, DB-Beförderungsbedingungen)",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "B",
    "description": "Bei einem Ticket mit Zugbindung (zum Beispiel Sparpreis) darf der Fahrgast einen anderen Zug nehmen, wenn die Verspätung am Zielort voraussichtlich mindestens…",
    "resume_court": "Bei einem Ticket mit **Zugbindung** (zum Beispiel Sparpreis) darf der Fahrgast **einen anderen Zug nehmen**, wenn die Verspätung am Zielort **voraussichtlich mindestens 60 Minuten** beträgt, der Zug ausfällt oder ein Anschluss verpasst wird: Das Eisenbahnunternehmen muss dann nach **Art. 18 Abs. 1 VO (EU) 2021/782** die Wahl zwischen **Erstattung** und **Weiterreise** (zum nächstmöglichen oder einem selbst gewählten späteren Zeitpunkt) anbieten; die Weiterreise darf den Fahrgast **nichts extra kosten** (Art. 18 Abs. 2). Die **Deutsche Bahn** geht darüber hinaus: Nach ihren eigenen Angaben ist die Zugbindung im Inlandsverkehr bereits bei einer **erwarteten Verspätung von mindestens 20 Minuten** am Zielort aufgehoben (international: 60 Minuten). Das ist eine **Tarif- bzw. Kulanzregel der DB**, keine EU-Mindestvorgabe.",
    "faits": [
        {
            "point": "EU-Grundlage",
            "valeur": "Art. 18 VO (EU) 2021/782 (Erstattung oder Weiterreise)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Geltung seit",
            "valeur": "07.06.2023",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "EU-Schwelle für Wahlrecht",
            "valeur": "Erwartete Ankunftsverspätung ab 60 Minuten [Art. 18 Abs. 1]",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Auslöser",
            "valeur": "Verspätung bei Abfahrt, verpasster Anschluss, Zugausfall [Art. 18 Abs. 1]",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Wahlrecht",
            "valeur": "Erstattung, Weiterreise zum nächsten Zeitpunkt, Weiterreise zu späterem Zeitpunkt [Art. 18 Abs. 1 lit. a–c]",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Kosten der Weiterreise",
            "valeur": "Keine Zusatzkosten, auch nicht bei höherer Klasse oder anderem Verkehrsmittel [Art. 18 Abs. 2]",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Selbstorganisierte Weiterreise",
            "valeur": "Kostenerstattung, wenn das Unternehmen die Optionen nicht binnen 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt bzw. verpasstem Anschluss anbietet [Art. 18 Abs. 3]",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "DB-Regel Inland",
            "valeur": "Zugbindung aufgehoben ab erwarteter Verspätung von 20 Minuten am Zielort (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "DB-Regel international",
            "valeur": "Ab 60 Minuten erwarteter Verspätung (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Weitere DB-Auslöser",
            "valeur": "Zugausfall, Haltausfall, verpasster Anschluss, verfrühte Abfahrt durch Fahrplanänderung (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Fernverkehrsticket",
            "valeur": "Nutzung aller DB-Fernverkehrs- und Nahverkehrszüge (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Nahverkehrsticket",
            "valeur": "Nur andere Nahverkehrszüge; für IC/EC/ICE Zusatzticket, das erstattet werden kann (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Späterer Reisetag",
            "valeur": "Spätere Verbindung nach Wahl bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Reisedatum (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Nachweis",
            "valeur": "Im Inland keine Bescheinigung nötig, auf Wunsch wird eine ausgestellt (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "point": "Sitzplatzreservierung",
            "valeur": "Gilt nur für den gebuchten Zug (laut bahn.de)",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "Verordnung (EU) 2021/782 (Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr), Art. 18",
            "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0782",
            "autorite": "B"
        },
        {
            "titre": "Deutsche Bahn – FAQ digitale Fahrgastrechte (Zugbindung aufgehoben)",
            "url": "https://www.bahn.de/hilfe/fahrgastrechte/faq-digitale-fahrgastrechte",
            "autorite": "B"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Zugbindung aufgehoben bei Verspätung – Sparpreis-Ticket, Zugausfall und Weiterreise (Art. 18 VO (EU) 2021/782, DB-Beförderungsbedingungen)?",
            "reponse": "Bei einem Ticket mit Zugbindung (zum Beispiel Sparpreis) darf der Fahrgast einen anderen Zug nehmen, wenn die Verspätung am Zielort voraussichtlich mindestens 60 Minuten beträgt, der Zug ausfällt oder ein Anschluss verpasst wird: Das Eisenbahnunternehmen muss dann nach Art. 18 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Zugbindung aufgehoben bei Verspätung?",
            "reponse": "„Die 20 Minuten stehen in der EU-Verordnung.\u0022 Falsch – die EU-Schwelle in Art. 18 liegt bei 60 Minuten; die 20-Minuten-Regel ist eine Regel der DB. „Ich muss eine Bescheinigung vom Zugbegleiter holen.\u0022 Laut DB im Inland nicht nötig; auf Wunsch wird eine ausgestellt. „Mein Sitzplatz gilt im neuen Zug.\u0022 Eine Reservierung gilt nur für den ursprünglich gebuchten Zug."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Zugbindung aufgehoben bei Verspätung aus?",
            "reponse": "Frau K. hat ein Sparpreis-Ticket für den ICE um 14:05 Uhr. Der Zug wird bereits bei der Abfahrt mit voraussichtlich 35 Minuten Verspätung am Zielort angezeigt. Nach der DB-Regel ist ihre Zugbindung aufgehoben: Sie darf einen früheren oder anderen Zug auf derselben Strecke nehmen, ohne neu zu buchen. Ein Wahlrecht auf Erstattung nach Art."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1378014"
    ],
    "valid_from": "2023-06-07",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-16",
    "derniere_verification": "2026-10-16",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/zugbindung-aufgehoben-verspaetung-sparpreis-art-18-2021-782"
}