{
    "slug": "zustimmungsverfahren-mieterhoehung-558b-bgb",
    "titre": "Zustimmung zur Mieterhöhung und Zustimmungsklage (§ 558b BGB)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 558b BGB regelt das Verfahren nach einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB – nicht dessen materielle Voraussetzungen. Stimmt der Mieter zu, schuldet er…",
    "resume_court": "§ 558b BGB regelt das **Verfahren** nach einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB – nicht dessen materielle Voraussetzungen. Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete **mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang** des Erhöhungsverlangens (Absatz 1). Stimmt er nicht **bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang** zu, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen; die Klage muss **innerhalb von drei weiteren Monaten** erhoben werden (Absatz 2). Entsprach das vorprozessuale Verlangen nicht den Anforderungen des § 558a BGB, kann der Vermieter es **im Rechtsstreit nachholen oder dessen Mängel beheben**, wobei dem Mieter die Zustimmungsfrist erneut zusteht (Absatz 3). Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (Absatz 4).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 558b BGB (Zustimmung zur Mieterhöhung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung seit",
            "valeur": "01.09.2001 (Mietrechtsreformgesetz)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirksamwerden bei Zustimmung (Absatz 1)",
            "valeur": "Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Überlegungs- und Zustimmungsfrist des Mieters (Absatz 2 Satz 1)",
            "valeur": "bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Klagefrist des Vermieters (Absatz 2 Satz 2)",
            "valeur": "drei weitere Monate – Klage auf Erteilung der Zustimmung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Teilzustimmung",
            "valeur": "gesetzlich vorgesehen: Absatz 1 und 2 gelten jeweils „soweit“ der Mieter zustimmt bzw. nicht zustimmt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Heilung eines fehlerhaften Verlangens (Absatz 3 Satz 1)",
            "valeur": "Nachholung oder Mängelbehebung im Rechtsstreit möglich, wenn der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen ist",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge der Heilung (Absatz 3 Satz 2)",
            "valeur": "dem Mieter steht die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 auch in diesem Fall zu",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende Vereinbarung (Absatz 4)",
            "valeur": "zum Nachteil des Mieters unwirksam",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Zustimmung",
            "valeur": "gesetzlich nicht vorgeschrieben – ausdrücklich oder konkludent möglich (BGH VIII ZB 74/16)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachträgliche Ermäßigung des Verlangens",
            "valeur": "zulässig, ohne dass die Fristen des § 558b Absatz 1 und 2 BGB neu zu laufen beginnen (BGH VIII ZR 219/20)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 558b BGB (Wirksamwerden ab dem dritten Kalendermonat, Zustimmungsfrist, Klagefrist, Nachholung im Rechtsstreit, Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 558a BGB (Form und Begründung des Erhöhungsverlangens, Textform)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 558 BGB (materielle Voraussetzungen der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "bundesgerichtshof.de – BGH, Urteil vom 6. April 2022 – VIII ZR 219/20 (Volltext, nachträgliche Ermäßigung des Erhöhungsverlangens ohne neuen Fristlauf)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2020/VIII_ZR_219-20.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "bundesgerichtshof.de – BGH, Beschluss vom 30. Januar 2018 – VIII ZB 74/16 (Volltext, konkludente Zustimmung durch vorbehaltlose Zahlung, kein Formerfordernis für die Zustimmung)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2016/VIII_ZB__74-16.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "bmj.de – Bundesministerium der Justiz, Themenseite Mietrecht",
            "url": "https://www.bmj.de/DE/Themen/MieterImmobilien/Mietrecht/Mietrecht_node.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Zustimmung zur Mieterhöhung und Zustimmungsklage (§ 558b BGB)?",
            "reponse": "§ 558b BGB regelt das Verfahren nach einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB – nicht dessen materielle Voraussetzungen. Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (Absatz 1)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Zustimmung zur Mieterhöhung und Zustimmungsklage (…?",
            "reponse": "§ 558b BGB gilt für das Zustimmungsverfahren zu Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB im Wohnraummietrecht. Die Vorschrift setzt ein Erhöhungsverlangen voraus, das nach § 558a BGB in Textform erklärt und begründet wurde; die materiellen Voraussetzungen – Wartefristen, Vergleichsmiete, Kappungsgrenze – stehen in § 558 BGB und sind auf der Seite [Mieterhöhung auf die ortsübliche…"
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Zustimmung zur Mieterhöhung und Zustimmungsklage (…?",
            "reponse": "Staffel- und Indexmiete: Bei Vereinbarungen nach § 557a BGB (Staffelmiete) und § 557b BGB (Indexmiete) ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB während der Laufzeit ausgeschlossen. Ohne Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB gibt es auch kein Zustimmungsverfahren nach § 558b BGB. Modernisierungsmieterhöhung und Betriebskosten: Erhöhungen nach §§ 559 ff."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Zustimmung zur Mieterhöhung und Zustimmungsklage (…?",
            "reponse": "„Der Mieter hat zwei Monate ab Zugang Zeit“ – ungenau. Die Frist endet mit Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang, nicht zwei Monate nach dem Zugangstag. Bei Zugang am 10. März läuft sie bis zum 31. Mai. „Die erhöhte Miete gilt sofort nach Zustimmung“ – nein. Sie ist erst ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang geschuldet (Absatz 1), unabhängig davon, wann der Mieter zustimmt."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Zustimmung zur Mieterhöhung und Zustimmungsklage (… aus?",
            "reponse": "Ein formell ordnungsgemäßes Erhöhungsverlangen geht dem Mieter am 10. März zu. Zustimmungsfrist (Absatz 2 Satz 1): erster Kalendermonat nach Zugang ist der April, zweiter der Mai – die Frist läuft bis zum 31. Mai. Wirksamwerden bei Zustimmung (Absatz 1): dritter Kalendermonat nach Zugang ist der Juni – die erhöhte Miete ist ab dem 1. Juni geschuldet. Das gilt auch dann, wenn der Mieter bereits im März zustimmt."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q58081925",
        "Q165728",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2001-09-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-17",
    "derniere_verification": "2026-09-17",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/zustimmungsverfahren-mieterhoehung-558b-bgb"
}