{
    "slug": "zwangsvollstreckung-schiffe-870a-zpo",
    "titre": "Zwangsvollstreckung in Schiffe und Schiffsbauwerke (§§ 864, 870a ZPO, §§ 162 ff. ZVG)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Im Schiffsregister eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder eingetragen werden können, gehören zum…",
    "resume_court": "Im **Schiffsregister eingetragene Schiffe** und **Schiffsbauwerke**, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder eingetragen werden können, gehören zum **unbeweglichen Vermögen**: Sie unterliegen nach **§ 864 Abs. 1 ZPO** der **Immobiliarvollstreckung**. Der Gläubiger kann nach **§ 870a Abs. 1 Satz 1 ZPO** entweder eine **Schiffshypothek** für seine Forderung eintragen lassen oder die **Zwangsversteigerung** betreiben.\n\nEine Besonderheit gilt für **Seeschiffe**: Die Anordnung der Zwangsversteigerung ist **unzulässig**, wenn sich das Schiff **auf der Reise** befindet und **nicht in einem Hafen liegt** (§ 870a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das Versteigerungsverfahren selbst richtet sich nach den **§§ 162 bis 171 ZVG**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Vollstreckungsgegenstand",
            "valeur": "im Schiffsregister eingetragene Schiffe sowie Schiffsbauwerke, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder eingetragen werden können (§ 864 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Art der Vollstreckung",
            "valeur": "Immobiliarvollstreckung (Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugriffswege",
            "valeur": "Eintragung einer Schiffshypothek oder Zwangsversteigerung (§ 870a Abs. 1 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Seeschiff auf der Reise",
            "valeur": "Anordnung der Zwangsversteigerung unzulässig, wenn das Schiff auf der Reise ist und nicht in einem Hafen liegt (§ 870a Abs. 1 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anteile (Bruchteile)",
            "valeur": "Vollstreckung in den Bruchteil eines Schiffes oder Schiffsbauwerks nur, wenn der Bruchteil im Anteil eines Miteigentümers besteht oder der Anspruch des Gläubigers auf ein Recht gestützt ist, mit dem der Bruchteil als solcher belastet ist (§ 864 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entsprechend anwendbar",
            "valeur": "§ 866 Abs. 2, 3 und § 867 ZPO (§ 870a Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Versteigerung eingetragener Schiffe",
            "valeur": "Vorschriften des Ersten Abschnitts des ZVG entsprechend, soweit sich aus den §§ 163–170a ZVG nichts anderes ergibt (§ 162 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schiffsbauwerke",
            "valeur": "Zwangsversteigerung darf erst nach Eintragung im Schiffsbauregister angeordnet werden; der Antrag kann schon vorher gestellt werden (§ 170a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausländische Schiffe",
            "valeur": "Versteigerung nach § 171 ZVG; Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich das Schiff befindet",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 864 ZPO – Gegenstand der Immobiliarvollstreckung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__864.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 870a ZPO – Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__870a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 931 ZPO – Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__931.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 162 ZVG – Zwangsversteigerung von Schiffen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__162.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 170a ZVG – Zwangsversteigerung von Schiffsbauwerken",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__170a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 171 ZVG – Zwangsversteigerung ausländischer Schiffe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__171.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Zwangsvollstreckung in Schiffe und Schiffsbauwerke (§§ 864, 870a ZPO, §§ 162 ff. ZVG)?",
            "reponse": "Im Schiffsregister eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder eingetragen werden können, gehören zum unbeweglichen Vermögen: Sie unterliegen nach § 864 Abs. 1 ZPO der Immobiliarvollstreckung. Der Gläubiger kann nach § 870a Abs. 1 Satz 1 ZPO entweder eine Schiffshypothek für seine Forderung eintragen lassen oder die Zwangsversteigerung betreiben."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Zwangsvollstreckung in Schiffe und Schiffsbauwerke…?",
            "reponse": "„Ein Schiff wird wie ein Auto vom Gerichtsvollzieher gepfändet.\u0022 Nein. Für eingetragene Schiffe gilt die Immobiliarvollstreckung (§ 864 Abs. 1, § 870a ZPO): Schiffshypothek oder Zwangsversteigerung. „Die Versteigerung kann jederzeit angeordnet werden.\u0022 Nein. Bei einem Seeschiff auf der Reise, das nicht im Hafen liegt, ist die Anordnung unzulässig (§ 870a Abs. 1 Satz 2 ZPO)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q206893",
        "Q231695",
        "Q319949"
    ],
    "valid_from": "2026-11-05",
    "valid_to": "2027-12-31",
    "derniere_revision": "2026-11-05",
    "derniere_verification": "2026-11-05",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/zwangsvollstreckung-schiffe-870a-zpo"
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