---
title: Elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 198)
slug: 2026-07-20-elektronische-aufenthaltsueberwachung-gewaltschutzgesetz-verkuendet
type: news
news_type: gesetzgebung
topic: allgemein
event_date: 2026-07-09
published: 2026-07-20
authority_level: A
license: CC-BY-4.0
url: https://nexvyra.de/news/2026-07-20-elektronische-aufenthaltsueberwachung-gewaltschutzgesetz-verkuendet.md
source_primary: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/198/VO.html
source_permalink: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/198
related_topics: []
factcheck_status: ok
---

# Elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 198)

## Kurzmeldung

Das **Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz** wurde am **9. Juli 2026** im **Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 198)** verkündet (Ausfertigung: 2. Juli 2026). Es erweitert das Gewaltschutzgesetz um die gerichtlich anordenbare elektronische Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel"), verpflichtende Täterarbeit sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen. Der Bundestag hatte den Regierungsentwurf am 8. Mai 2026 angenommen; federführend ist das Bundesministerium der Justiz (GESTA C052).

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-09 (Verkündung im BGBl.) |
| Gericht/Institution | Deutscher Bundestag / Bundesministerium der Justiz (Federführung) |
| Aktenzeichen | BGBl. 2026 I Nr. 198; GESTA C052; Ausfertigung 02.07.2026 |
| Rechtsgrundlage | Änderung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) und zugehöriger Verfahrensvorschriften |
| Wirkung | Überwiegend am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Quartals (1. Juli 2027) |

## Was das bedeutet

Familiengerichte erhalten neue Instrumente, um Abstands- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz wirksamer durchzusetzen. Sie können anordnen, dass eine Täterin oder ein Täter die für eine elektronische Überwachung des Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel („elektronische Fußfessel") dauerhaft betriebsbereit bei sich führt. Ergänzend können Gerichte die Teilnahme an sozialen Trainingskursen (Täterarbeit) anordnen. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden schärfer geahndet: Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe steigt von zwei auf drei Jahre. Für Betroffene häuslicher Gewalt soll dies den Schutz vor Näherung und Kontaktaufnahme verbessern; für Gerichte, Ordnungs- und Vollzugsbehörden entstehen neue Prüf- und Umsetzungsaufgaben. Praktisch relevant ist der lange Vorlauf: Die Neuregelungen treten überwiegend erst am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft, also zum 1. Juli 2027. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln des Gewaltschutzgesetzes fort; die technische und organisatorische Umsetzung der Überwachung ist in der Übergangszeit vorzubereiten.

## Quelle

- Bundesgesetzblatt, „Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz" (BGBl. 2026 I Nr. 198 vom 09.07.2026): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/198/VO.html
- ELI-Permalink: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/198
- Deutscher Bundestag, Textarchiv „Ja zur elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt" (08.05.2026): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-aufenthaltsueberwachung-1173804

## Stand

- News-Publikation: 2026-07-20
- Ereignis-Datum: 2026-07-09
- Rechtsbereich: Allgemein
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0
