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title: Kabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) – administrative Vermögensabschöpfung, Sicherstellung von Kryptowerten und Stärkung der FIU
slug: 2026-08-13-zollfinanzgerechtigkeitsgesetz-zfg-kabinett
type: news
news_type: gesetzgebung
topic: allgemein
event_date: 2026-08-12
published: 2026-08-13
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related_topics: [gwg-krypto-verpflichtete]
factcheck_status: ok
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# Kabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) – administrative Vermögensabschöpfung, Sicherstellung von Kryptowerten und Stärkung der FIU

## Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am **12. August 2026** das **Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG)** beschlossen. Federführung und Vortrag lagen beim Bundesministerium der Finanzen. Der Entwurf setzt nach Angaben des BMF wesentliche Teile des Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität vom Februar 2026 und des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität vom Juli 2026 für den Bereich der Zollverwaltung um. Neben einer Strukturreform der Zollverwaltung enthält er neue Eingriffsbefugnisse, eine Fortentwicklung des Geldwäschegesetzes und eine Stärkung der Financial Intelligence Unit (FIU).

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-12 (Kabinettbeschluss) |
| Gericht/Institution | Bundeskabinett; Federführung Bundesministerium der Finanzen (BMF) |
| Aktenzeichen | Regierungsentwurf „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG)"; BMF-Pressemitteilung Nummer 15/2026 |
| Rechtsgrundlage | Fortentwicklung des Geldwäschegesetzes (GwG); Grundstoffüberwachungsgesetz (Catch-All-Klausel synthetische Drogen); Regelungen zur Sanktionsdurchsetzung; konkrete Paragrafen ergeben sich erst aus dem Entwurfstext |
| Wirkung | Regierungsentwurf – parlamentarisches Verfahren steht aus. Ein Inkrafttretensdatum wird in den Primärquellen nicht genannt |

## Was das bedeutet

Der Entwurf betrifft Unternehmen vor allem dort, wo sie mit Geldwäscheprävention, Sanktionsdurchsetzung, Kryptowerten und grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr zu tun haben. Nach den amtlichen Veröffentlichungen sind vorgesehen:

- **Administrative Vermögensabschöpfung**: Der Zoll soll bedeutsame Vermögensgegenstände außerhalb eines Strafverfahrens sicherstellen können, wenn der Verdacht besteht, dass sie nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben wurden. Am Ende des Verfahrens kann die Einziehung zugunsten des Bundes stehen, sofern das zuständige **Finanzgericht** von der nicht rechtmäßigen Herkunft überzeugt ist.
- **Kryptowerte und Zahlungswege**: Die Sicherstellung von Kryptowerten und die Kontrolle elektronischer Beförderungsinformationen sowie grenzüberschreitender digitaler Überweisungswege werden ausdrücklich erfasst.
- **Geldwäsche**: Es werden Befugnisse für die **vortatenunabhängige Verfolgung von Geldwäsche mit Auslandsbezug** geschaffen. Das Geldwäschegesetz wird fortentwickelt; die Rolle der FIU wird gestärkt, unter anderem durch Klarstellung ihrer Mitwirkung bei Proliferation und Proliferationsfinanzierung, verbesserten Datenaustausch mit den Koordinierenden Stellen der Länder und die Schließung von Regelungslücken bei der Einsichtnahme in Grundbücher.
- **Technologieeinsatz**: Rechtsgrundlagen für automatisierte Datenanalysen einschließlich künstlicher Intelligenz, den Abgleich biometrischer mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, den Einsatz von Drohnen und die Blockierung digitaler Täterkommunikation.
- **Sanktionsdurchsetzung**: Erweiterte Befugnisse der Generalzolldirektion zur Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Datenanalyse.
- **Strukturreform „Zoll 2030"**: Die sechs Fachdirektionen der Generalzolldirektion werden durch zwei Fachstränge („Zölle und Steuern" sowie „Sicherheit und Vollzug") ersetzt; Zollkriminalamt und Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden in die Generalzolldirektion integriert; Hauptzollämter und Zollfahndungsämter werden auf Ortsebene zu neuen Zolldirektionen zusammengeführt. Der Zoll beschäftigt nach BMF-Angaben knapp 49.000 Menschen.

Es handelt sich um einen **Regierungsentwurf**. Bundestag und Bundesrat können den Text noch ändern; vor Verkündung im Bundesgesetzblatt bestehen keine neuen Pflichten oder Befugnisse. Konkrete Schwellenwerte, Verfahrensfristen oder Bußgeldtatbestände nennen die hier ausgewerteten Primärquellen nicht; sie sind erst dem Entwurfstext zu entnehmen.

## Für vertiefte Information

- [Kryptowerte-Dienstleister als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz](/fakten/gwg-krypto-verpflichtete.html)

## Quelle

- Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 15/2026 „Reform für einen modernen, schlagkräftigen und digitalen Zoll" (12.08.2026): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/08/2026-08-12-zollfinanzgerechtigkeitsgesetz.html
- Bundesregierung, „Im Kabinett beschlossen: Zoll kann stärker gegen Finanzkriminalität vorgehen" (12.08.2026): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-zollfinanzgerechtigkeitsgesetz-2449398
- Bundesregierung, „Bundeskabinett – Ergebnisse" (55. Sitzung, 12.08.2026): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2449358

## Stand

- News-Publikation: 2026-08-13
- Ereignis-Datum: 2026-08-12
- Rechtsbereich: Allgemein
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0
