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title: BMF-Referentenentwurf zur Kassenpflicht nach § 146b AO-E — Verbändeanhörung mit 33 Stellungnahmen abgeschlossen
slug: 2026-08-20-kassenpflicht-146b-ao-referentenentwurf
type: news
news_type: gesetzgebung
topic: steuerrecht
event_date: 2026-08-07
published: 2026-08-20
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# BMF-Referentenentwurf zur Kassenpflicht nach § 146b AO-E — Verbändeanhörung mit 33 Stellungnahmen abgeschlossen

## Kurzmeldung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am **7. August 2026** den **Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts** veröffentlicht. Federführend ist die Steuerabteilung (Abteilung IV). Kernstück ist ein neuer **§ 146b AO-E**, der eine Kassenpflicht ab einem Umsatz von 100 000 Euro vorsieht; die papierhafte Belegausgabepflicht soll zum **1. Januar 2028** entfallen. Auf der Vorhabenseite sind inzwischen **33 Verbändestellungnahmen** veröffentlicht. Ein Kabinettbeschluss liegt **nicht** vor.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-07 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs) |
| Gericht/Institution | Bundesministerium der Finanzen (BMF), Abteilung IV (Steuerabteilung) |
| Aktenzeichen | Referentenentwurf „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts", 21. Legislaturperiode |
| Rechtsgrundlage | § 146b AO-E (neu); Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; Verbändebeteiligung nach der GGO |
| Wirkung | Referentenentwurf — kein Regierungsentwurf, kein Kabinettbeschluss, keine Verkündung. Keine unmittelbaren Rechtsfolgen |

## Was das bedeutet

Der Entwurf setzt nach Angaben des BMF die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur **Einführung einer Kassenpflicht ab 100 000 Euro** und zur **Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht** um. An die Stelle der Belegausgabepflicht soll eine **Belegbereitstellungspflicht** treten; die papierhafte Ausgabe soll vollständig zum 1. Januar 2028 entfallen.

Für kleinere Betriebe sieht der Entwurf ausdrücklich Entlastungen vor: § 146b AO-E soll sowohl **Befreiungen im Einzelfall wegen sachlicher Härte** als auch **allgemeine Befreiungen** ermöglichen, die durch eine Rechtsverordnung des BMF geregelt werden. Ein erster **Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung (KassenPflAusnV)** ist bereits mitveröffentlicht; das Verordnungsverfahren soll zeitnah nach Verkündung des Gesetzes eingeleitet werden, mit erneuter Verbändeanhörung.

Zweiter Schwerpunkt ist die Strafverfolgung: Die **selbständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden** soll auf Sachverhalte der Fälschung technischer Aufzeichnungen ausgeweitet werden, soweit Daten elektronischer Aufzeichnungssysteme nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 KassenSichV betroffen sind. Das BMF begründet dies mit dem Abbau von Schnittstellen zwischen Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften. Flankierend enthält der Entwurf eine **Mitteilungspflicht** und eine **Bußgeldbewehrung**.

Praktisch betroffen sind vor allem bargeldintensive Branchen — Gastronomie, Bäckerhandwerk, Einzelhandel, Schausteller, Apotheken sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen. Das spiegelt sich in der Breite der 33 veröffentlichten Stellungnahmen wider, unter anderem von DEHOGA, ABDA, Bitkom, dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, den Taxi- und Mietwagenverbänden und den sechs Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft.

**Rechtlich ändert sich derzeit nichts.** Ein Referentenentwurf ist die früheste öffentliche Stufe des Gesetzgebungsverfahrens. Verbindlich werden Kassenpflicht, Ausnahmen und der Wegfall der Papierbelegpflicht erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt. Nächste Stationen: Auswertung der Stellungnahmen, Kabinettbeschluss, Bundestags- und Bundesratsverfahren.

**Hinweis zur Quellenlage:** Alle hier genannten Angaben stammen aus dem amtlichen Beschreibungstext der BMF-Vorhabenseite. Der Entwurfstext selbst liegt nur als PDF vor und konnte in diesem Lauf nicht maschinell ausgewertet werden. Weitere Einzelregelungen, Betragsgrenzen, Übergangsfristen oder Bußgeldhöhen werden daher **bewusst nicht wiedergegeben**.

## Quelle

- Bundesministerium der Finanzen, „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts" (07.08.2026): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/0-Gesetz.html
- Referentenentwurf (PDF, 458 KB): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung (KassenPflAusnV, PDF, 53 KB): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/2-Diskussionsentwurf-VO.pdf?__blob=publicationFile&v=2

## Stand

- News-Publikation: 2026-08-20
- Ereignis-Datum: 2026-08-07
- Rechtsbereich: Steuerrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0
