---
title: Bundeskabinett beschließt Änderungsverordnung zu Vergabeverordnung und VSVgV im Zuge des Vergabebeschleunigungsgesetzes
slug: 2026-09-02-kabinett-vgv-vsvgv-aenderungsverordnung-vergabebeschleunigung
type: news
news_type: gesetzgebung
topic: allgemein
event_date: 2026-08-26
published: 2026-09-02
authority_level: A
license: CC-BY-4.0
url: https://nexvyra.de/news/2026-09-02-kabinett-vgv-vsvgv-aenderungsverordnung-vergabebeschleunigung.md
source_primary: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2450152
related_topics: []
factcheck_status: ok
---

# Bundeskabinett beschließt Änderungsverordnung zu Vergabeverordnung und VSVgV im Zuge des Vergabebeschleunigungsgesetzes

## Kurzmeldung

Das **Bundeskabinett** hat in seiner **56. Sitzung am 26. August 2026** ohne Aussprache („TOP-1-Liste") den **Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge** beschlossen. Vorgelegt wurde der Entwurf vom **Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)**. Die Verordnung ist der untergesetzliche Nachvollzug des Vergabebeschleunigungsgesetzes auf Verordnungsebene.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-26 |
| Gericht/Institution | Bundeskabinett (56. Sitzung), Vortrag: BMWE |
| Aktenzeichen | Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge |
| Rechtsgrundlage | Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV); Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge |
| Wirkung | Regierungsentwurf beschlossen; weiterer Verfahrensgang und Inkrafttreten noch offen |

## Was das bedeutet

Das **Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge** hat den gesetzlichen Rahmen des Vergaberechts – insbesondere im GWB und in den Vergabeverordnungen – bereits geändert. Damit die untergesetzlichen Regelwerke dazu passen, muss der Verordnungsgeber nachziehen. Genau das ist der Gegenstand des Kabinettbeschlusses vom 26. August 2026: eine Änderungsverordnung, die **VgV** und **VSVgV** an das Beschleunigungsgesetz anpasst.

Adressaten sind **öffentliche Auftraggeber** oberhalb der EU-Schwellenwerte sowie – über die VSVgV – **Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich**; mittelbar betroffen sind alle **Bieterunternehmen**, die sich an solchen Verfahren beteiligen. Verfahrensverantwortliche in Beschaffungsstellen sollten den weiteren Gang beobachten, da Änderungen an VgV und VSVgV unmittelbar auf laufende Vergabepraxis, Fristen- und Nachweisregime durchschlagen.

Ein Kabinettbeschluss ist **kein Inkrafttreten**. Der Verordnungsentwurf durchläuft den weiteren Verfahrensgang; verbindlich wird er erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt. Der amtliche Verordnungstext war zum Zeitpunkt dieser Meldung über die ausgewertete A-Quelle noch nicht veröffentlicht — konkrete Paragrafenänderungen werden hier daher bewusst **nicht** benannt. Eine Nachmeldung erfolgt bei BGBl-Verkündung.

## Quelle

- Bundesregierung, „Bundeskabinett – Ergebnisse" (56. Sitzung vom 26.08.2026), TOP-1-Liste — https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2450152
- Bundesgesetzblatt Teil I, Übersicht 2026 (Verkündungen) — https://www.recht.bund.de/de/bundesgesetzblatt/bgbl-1/bgbl-1_node.html?cl2Categories_year=2026

## Stand

- News-Publikation: 2026-09-02
- Ereignis-Datum: 2026-08-26
- Rechtsbereich: Allgemein
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0
