BEG-EM – Dachdämmung und oberste Geschossdecke 2026
Maschinenlesbare Variante: /fakten/beg-em-dachdaemmung.md
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| U-Wert-Anforderung Dach / oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 W/(m²·K) |
| Mindestalter Gebäude | Bauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt |
| Pflicht | Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Damit eine Dachdämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) höchstens 0,14 W/(m²·K) betragen. Dieser Wert gilt einheitlich für:
- Steildächer (Aufsparren-, Zwischensparren- und Untersparrendämmung)
- Flachdächer (Aufdach- und Umkehrdach-Konstruktionen)
- die oberste Geschossdecke (Dämmung über der letzten beheizten Etage)
- Decken gegen unbeheizte Räume oben
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden. Eine alternative Dämmung der obersten Geschossdecke statt der Dachschräge ist möglich, sofern Dämmstärke, Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) und U-Wert vollständig dokumentiert werden – dann wird auch der iSFP-Bonus auf diese Alternative übertragen.
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung (Aufsparren-, Zwischensparren-, Untersparren-, Aufdach- oder Einblasdämmung)
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten: Demontage und Wiederaufbau der Dacheindeckung, Folien, Lattung, Konterlattung, Dampfsperre
- Anpassung von Dachfenstern und Dachgauben, soweit zur Erfüllung des U-Werts erforderlich
- Erneuerung der Dachentwässerung im Maßnahmenbereich
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Quellen
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: bafa.de
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): bafa.de
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen (Sanieren): bafa.de
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: bafa.de (PDF)
- BAFA – Richtlinie BEG EM vom 21.12.2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1): bafa.de
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1): bundesanzeiger.de
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.