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BEG-EM – Dachdämmung und oberste Geschossdecke 2026

Förderung BEG-EM Dachdämmung Oberste Geschossdecke BAFA Deutschland 2026
Kurzantwort Die Dämmung von Dachflächen (Steildach, Flachdach) und der obersten Geschossdecke ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die BEG EM förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind 20 % möglich. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP-Bonus). Nach Abschluss der Maßnahme darf der U-Wert höchstens 0,14 W/(m²·K) betragen. Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %)
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
U-Wert-Anforderung Dach / oberste Geschossdecke≤ 0,14 W/(m²·K)
Mindestalter GebäudeBauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt
PflichtEinbindung Energieeffizienz-Experte (EEE)

Technische Mindestanforderungen

Damit eine Dachdämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) höchstens 0,14 W/(m²·K) betragen. Dieser Wert gilt einheitlich für:

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden. Eine alternative Dämmung der obersten Geschossdecke statt der Dachschräge ist möglich, sofern Dämmstärke, Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) und U-Wert vollständig dokumentiert werden – dann wird auch der iSFP-Bonus auf diese Alternative übertragen.

Förderfähige Kosten

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
  3. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
  4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
  5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
  6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  7. Auszahlung des Zuschusses.

Quellen

Stand:
2026-05-27
Gültig ab:
2026-01-01
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
Lizenz:
CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.