BEW Modul 4 – Betriebskostenförderung für Wärmenetze
Status: In KraftKernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Rechtsgrundlage | BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1 |
| Förderform | Betriebskostenförderung (Zuschuss in ct/kWh Wärme) |
| Förderfähige Technik | Solarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen |
| Grundvoraussetzung | Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 investiv gefördert |
| Einspeisepflicht | Wärme muss in ein Wärmenetz eingespeist werden |
| Bewilligungszeitraum | bis zu 10 Jahre ab Inbetriebnahme |
| Förderhöhe Solarthermie | rund 1 ct/kWh eingespeister Wärme (zuvor 2 ct/kWh) |
| Förderhöhe Wärmepumpe | über Wirtschaftlichkeitslückenberechnung, Bemessung anhand aufgenommener Umwelt-/Abwärme |
| Mindest-SCOP (Wärmepumpe) | ≥ 2,5 |
| Mess- und Eichkonzept | konformes Konzept für eingesetzten Strom und ausgekoppelte Wärme erforderlich |
| Mindest-EE-Anteil des Netzes | 75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme |
Geltungsbereich
Modul 4 richtet sich an Betreiber von Wärmenetzen, die eine über die BEW investiv geförderte Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage in Betrieb genommen haben. Die Betriebskostenförderung ergänzt die einmalige Investitionsförderung der Module 2 und 3 um einen laufenden Zuschuss, der die höheren Betriebskosten erneuerbarer Erzeugung gegenüber fossilen Alternativen abfedern soll. Antragsberechtigt sind dieselben Akteure wie in der übrigen BEW: Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren. Das gesamte Wärmenetz muss die Grundbedingung der BEW erfüllen, also dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
So wird die Förderhöhe bestimmt
Bei Solarthermieanlagen wird ein fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde Wärme gezahlt; dieser wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung der Richtlinie von 2 ct/kWh auf rund 1 ct/kWh angepasst. Maßgeblich ist die tatsächlich gemessene, in das Netz eingespeiste Wärmemenge.
Bei strombetriebenen Wärmepumpen wird die Förderhöhe nicht pauschal, sondern über eine Wirtschaftlichkeitslückenberechnung ermittelt. Das BAFA stellt dafür ein Berechnungstool bereit. Bemessungsgrundlage ist dabei die von der Wärmepumpe aufgenommene Umwelt- bzw. Abwärme, nicht allein die abgegebene Wärmemenge. Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die in der Regel einen SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) von mindestens 2,5 erreichen. Voraussetzung für die Abrechnung ist ein mess- und eichrechtlich konformes Konzept, das sowohl den eingesetzten Strom als auch die ausgekoppelte Wärme erfasst.
Häufige Fehler und Missverständnisse
- Betriebskostenförderung ohne vorherige Investitionsförderung: Modul 4 setzt zwingend voraus, dass dieselbe Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurde. Eine eigenständige Betriebskostenförderung ohne diese Grundlage gibt es nicht.
- Verwechslung von Solarthermie und Wärmepumpe: Für Solarthermie gilt ein fester ct/kWh-Satz, für Wärmepumpen die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung. Die Förderlogik ist nicht identisch.
- Bemessung bei Wärmepumpen: Anders als oft angenommen, wird die Förderung bei Großwärmepumpen anhand der aufgenommenen Umwelt-/Abwärme bemessen, nicht ausschließlich anhand der abgegebenen Wärme.
- Vernachlässigtes Mess- und Eichkonzept: Ohne konformes Mess- und Eichkonzept lässt sich die jährliche Wärmemenge nicht förderfähig abrechnen.
Beispiel
Ein kommunales Wärmenetz hat über Modul 3 eine Großwärmepumpe und eine Solarthermie-Freifläche investiv fördern lassen. Nach Inbetriebnahme beantragt der Betreiber für beide Anlagen die Betriebskostenförderung nach Modul 4:
- Für die Solarthermie wird je in das Netz eingespeister Kilowattstunde ein fester Cent-Betrag (rund 1 ct/kWh) über bis zu 10 Jahre gezahlt.
- Für die Wärmepumpe ermittelt der Betreiber mit dem BAFA-Berechnungstool die Wirtschaftlichkeitslücke; der daraus abgeleitete Zuschuss je kWh wird – ebenfalls über bis zu 10 Jahre – auf Basis der jährlich gemessenen Wärmemengen ausgezahlt.
Voraussetzung bleibt, dass das Netz dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist wird.
Quellen
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Programmseite:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html
- BAFA – Merkblatt Antragstellung Modul 4 (Betriebskostenförderung):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_antragstellung_m4.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Merkblatt Module 1 bis 4: Technische Anforderungen:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_technik.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Berechnungstool Wirtschaftlichkeitslücke Modul 4 (Solarthermie):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_formular_wlb_m4_solar.html
- Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/LqynJ78mbcSrTH7lL83/content/LqynJ78mbcSrTH7lL83/BAnz%20AT%2018.08.2022%20B1.pdf
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuell gültige BEW-Richtlinie im Bundesanzeiger und die jeweiligen BAFA-Merkblätter zu Modul 4.