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BEW Modul 4 – Betriebskostenförderung für Wärmenetze

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-06-15 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉
Förderung BEW Modul 4 Betriebskosten Wärmenetze BAFA Deutschland 2026
Status: In Kraft
Kurzantwort Modul 4 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist eine laufende Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen, die Wärme in ein BEW-gefördertes Wärmenetz einspeisen. Gefördert wird je erzeugter bzw. eingespeister Kilowattstunde Wärme über einen Bewilligungszeitraum von bis zu 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 investiv gefördert wurde. Antragstelle ist das BAFA; Rechtsgrundlage ist die BMWK-Richtlinie BEW vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1). Die Höhe wird für Wärmepumpen über eine Wirtschaftlichkeitslückenberechnung ermittelt, für Solarthermie als fester Cent-Betrag je kWh angesetzt.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
RechtsgrundlageBMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1
FörderformBetriebskostenförderung (Zuschuss in ct/kWh Wärme)
Förderfähige TechnikSolarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen
GrundvoraussetzungAnlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 investiv gefördert
EinspeisepflichtWärme muss in ein Wärmenetz eingespeist werden
Bewilligungszeitraumbis zu 10 Jahre ab Inbetriebnahme
Förderhöhe Solarthermierund 1 ct/kWh eingespeister Wärme (zuvor 2 ct/kWh)
Förderhöhe Wärmepumpeüber Wirtschaftlichkeitslückenberechnung, Bemessung anhand aufgenommener Umwelt-/Abwärme
Mindest-SCOP (Wärmepumpe)≥ 2,5
Mess- und Eichkonzeptkonformes Konzept für eingesetzten Strom und ausgekoppelte Wärme erforderlich
Mindest-EE-Anteil des Netzes75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme

Geltungsbereich

Modul 4 richtet sich an Betreiber von Wärmenetzen, die eine über die BEW investiv geförderte Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage in Betrieb genommen haben. Die Betriebskostenförderung ergänzt die einmalige Investitionsförderung der Module 2 und 3 um einen laufenden Zuschuss, der die höheren Betriebskosten erneuerbarer Erzeugung gegenüber fossilen Alternativen abfedern soll. Antragsberechtigt sind dieselben Akteure wie in der übrigen BEW: Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren. Das gesamte Wärmenetz muss die Grundbedingung der BEW erfüllen, also dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.

So wird die Förderhöhe bestimmt

Bei Solarthermieanlagen wird ein fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde Wärme gezahlt; dieser wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung der Richtlinie von 2 ct/kWh auf rund 1 ct/kWh angepasst. Maßgeblich ist die tatsächlich gemessene, in das Netz eingespeiste Wärmemenge.

Bei strombetriebenen Wärmepumpen wird die Förderhöhe nicht pauschal, sondern über eine Wirtschaftlichkeitslückenberechnung ermittelt. Das BAFA stellt dafür ein Berechnungstool bereit. Bemessungsgrundlage ist dabei die von der Wärmepumpe aufgenommene Umwelt- bzw. Abwärme, nicht allein die abgegebene Wärmemenge. Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die in der Regel einen SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) von mindestens 2,5 erreichen. Voraussetzung für die Abrechnung ist ein mess- und eichrechtlich konformes Konzept, das sowohl den eingesetzten Strom als auch die ausgekoppelte Wärme erfasst.

Häufige Fehler und Missverständnisse

Beispiel

Ein kommunales Wärmenetz hat über Modul 3 eine Großwärmepumpe und eine Solarthermie-Freifläche investiv fördern lassen. Nach Inbetriebnahme beantragt der Betreiber für beide Anlagen die Betriebskostenförderung nach Modul 4:

Voraussetzung bleibt, dass das Netz dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist wird.

Quellen

Stand:
2026-06-15
Gültig ab:
2022-09-15 (Start Antragsverfahren BEW)
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW)
Lizenz:
CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuell gültige BEW-Richtlinie im Bundesanzeiger und die jeweiligen BAFA-Merkblätter zu Modul 4.