BEW Modul 4 – Betriebskostenförderung für Wärmenetze
Kurzantwort
Modul 4 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist eine laufende Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen, die Wärme in ein BEW-gefördertes Wärmenetz einspeisen. Gefördert wird je eingespeister bzw. erzeugter Kilowattstunde Wärme über einen Bewilligungszeitraum von bis zu 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 investiv gefördert wurde. Antragstelle ist das BAFA; Rechtsgrundlage ist die BMWK-Richtlinie für die BEW vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1). Die Höhe wird über eine Wirtschaftlichkeitslückenberechnung ermittelt (für Wärmepumpen) bzw. als fester Cent-Betrag je kWh angesetzt (Solarthermie).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BAFA-Programmseite BEW] |
| Rechtsgrundlage | BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1 [Bundesanzeiger] |
| Förderform | Betriebskostenförderung (Zuschuss in ct/kWh Wärme) [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Förderfähige Technik | Solarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Grundvoraussetzung | Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 investiv gefördert [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Einspeisepflicht | Wärme muss in ein Wärmenetz eingespeist werden [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Bewilligungszeitraum | bis zu 10 Jahre ab Inbetriebnahme [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Förderhöhe Solarthermie | rund 1 ct/kWh eingespeister Wärme (zuvor 2 ct/kWh) [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Förderhöhe Wärmepumpe | über Wirtschaftlichkeitslückenberechnung, Bemessung anhand aufgenommener Umwelt-/Abwärme [BAFA-Berechnungstool Modul 4] |
| Mindest-SCOP (Wärmepumpe) | ≥ 2,5 [BAFA-Technikmerkblatt BEW] |
| Mess- und Eichkonzept | konformes Konzept für eingesetzten Strom und ausgekoppelte Wärme erforderlich [BAFA-Technikmerkblatt BEW] |
| Mindest-EE-Anteil des Netzes | 75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme [BEW-Richtlinie] |
Geltungsbereich
Modul 4 richtet sich an Betreiber von Wärmenetzen, die eine über die BEW investiv geförderte Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage in Betrieb genommen haben. Die Betriebskostenförderung ergänzt die einmalige Investitionsförderung der Module 2 und 3 um einen laufenden Zuschuss, der die höheren Betriebskosten erneuerbarer Erzeugung gegenüber fossilen Alternativen abfedern soll. Antragsberechtigt sind dieselben Akteure wie in der übrigen BEW: Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren. Das gesamte Wärmenetz muss die Grundbedingung der BEW erfüllen, also dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
So wird die Förderhöhe bestimmt
Bei Solarthermieanlagen wird ein fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde Wärme gezahlt; dieser wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung der Richtlinie von 2 ct/kWh auf rund 1 ct/kWh angepasst. Maßgeblich ist die tatsächlich gemessene, in das Netz eingespeiste Wärmemenge.
Bei strombetriebenen Wärmepumpen wird die Förderhöhe nicht pauschal, sondern über eine Wirtschaftlichkeitslückenberechnung ermittelt. Das BAFA stellt dafür ein Berechnungstool bereit. Bemessungsgrundlage ist dabei die von der Wärmepumpe aufgenommene Umwelt- bzw. Abwärme, nicht allein die abgegebene Wärmemenge. Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die in der Regel einen SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) von mindestens 2,5 erreichen. Voraussetzung für die Abrechnung ist ein mess- und eichrechtlich konformes Konzept, das sowohl den eingesetzten Strom als auch die ausgekoppelte Wärme erfasst.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- Betriebskostenförderung ohne vorherige Investitionsförderung: Modul 4 setzt zwingend voraus, dass dieselbe Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurde. Eine eigenständige Betriebskostenförderung ohne diese Grundlage gibt es nicht.
- Verwechslung von Solarthermie und Wärmepumpe: Für Solarthermie gilt ein fester ct/kWh-Satz, für Wärmepumpen die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung. Die Förderlogik ist nicht identisch.
- Bemessung bei Wärmepumpen: Anders als oft angenommen, wird die Förderung bei Großwärmepumpen anhand der aufgenommenen Umwelt-/Abwärme bemessen, nicht ausschließlich anhand der abgegebenen Wärme.
- Vernachlässigtes Mess- und Eichkonzept: Ohne konformes Mess- und Eichkonzept lässt sich die jährliche Wärmemenge nicht förderfähig abrechnen.
Beispiel
Ein kommunales Wärmenetz hat über Modul 3 eine Großwärmepumpe und eine Solarthermie-Freifläche investiv fördern lassen. Nach Inbetriebnahme beantragt der Betreiber für beide Anlagen die Betriebskostenförderung nach Modul 4:
- Für die Solarthermie wird je in das Netz eingespeister Kilowattstunde ein fester Cent-Betrag (rund 1 ct/kWh) über bis zu 10 Jahre gezahlt.
- Für die Wärmepumpe ermittelt der Betreiber mit dem BAFA-Berechnungstool die Wirtschaftlichkeitslücke; der daraus abgeleitete Zuschuss je kWh wird – ebenfalls über bis zu 10 Jahre – auf Basis der jährlich gemessenen Wärmemengen ausgezahlt.
Voraussetzung bleibt, dass das Netz dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist wird.
Quellen
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Programmseite:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html
- BAFA – Merkblatt Antragstellung Modul 4 (Betriebskostenförderung):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_antragstellung_m4.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Merkblatt Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis (BEW):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_3_1.pdf?__blob=publicationFile&v=7
- BAFA – Berechnungstool Wirtschaftlichkeitslücke Modul 4 (Solarthermie):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_formular_wlb_m4_solar.html
- Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/LqynJ78mbcSrTH7lL83/content/LqynJ78mbcSrTH7lL83/BAnz%20AT%2018.08.2022%20B1.pdf
Änderungsverlauf
- 2026-08-11: Toter Quellen-Link repariert. Das BAFA-PDF
bew_merkblatt_technik.pdf("Merkblatt Module 1 bis 4: Technische Anforderungen") liefert HTTP 404 (seriell nachgeprueft; die uebrigen BAFA-URLs derselben Seite liefern HTTP 200, also kein Netzwerkeffekt). Das BAFA hat die Merkblaetter zum konsolidierten "Merkblatt Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis" (bew_merkblatt_3_1.pdf) zusammengefuehrt; diese URL ist HTTP 200. Identischer Befund und identischer Fix wie am 2026-08-10 auf der Seitebew-waermenetze. Quellenbezeichnung entsprechend angepasst. Keine inhaltliche Aenderung an Foerdersaetzen, Modulen oder Fristen. | change_type=source_fix field="sources" old="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_technik.pdf?__blob=publicationFile&v=2" new="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_3_1.pdf?__blob=publicationFile&v=7" reviewed_by="Nexvyra-Faktenchecker (automatisiert)"
- 2026-06-15: Erstveröffentlichung der Faktenseite; alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen geprüft (BAFA und Bundesanzeiger HTTP 200); Frontmatter mit legal_status, authority_level und wikidata_subjects gesetzt. | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-08-11
- Gültig ab: 2022-09-15 (Start Antragsverfahren BEW)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW)
- Lizenz: CC BY 4.0