BEG-EM – Dachdämmung und oberste Geschossdecke 2026 In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 %, seit 21.07.2026 nur auf den 30.000 € übersteigenden Anteil der förderfähigen Ausgaben |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 10.500 € pro Wohneinheit und Jahr (15 % auf 30.000 € + 20 % auf weitere 30.000 €; bis 20.07.2026: 12.000 €) |
| U-Wert-Anforderung Dachflächen / oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 W/(m²·K) |
| Mindestalter Gebäude | Bauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt |
| Pflicht | Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Damit eine Dachdämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) höchstens 0,14 W/(m²·K) betragen. Dieser Wert gilt einheitlich für:
- Steildächer (Aufsparren-, Zwischensparren- und Untersparrendämmung)
- Flachdächer (Aufdach- und Umkehrdach-Konstruktionen)
- die oberste Geschossdecke (Dämmung über der letzten beheizten Etage)
- Decken gegen unbeheizte Räume oben
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen **Technischen Mindestanforderungen (TMA)** der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden. Eine alternative Dämmung der obersten Geschossdecke statt der Dachschräge ist möglich, sofern Dämmstärke, Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) und U-Wert vollständig dokumentiert werden – dann wird auch der iSFP-Bonus auf diese Alternative übertragen.
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung (Aufsparren-,
Zwischensparren-, Untersparren-, Aufdach- oder Einblasdämmung)
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten: Demontage und Wiederaufbau der
Dacheindeckung, Folien, Lattung, Konterlattung, Dampfsperre
- Anpassung von Dachfenstern und Dachgauben, soweit zur Erfüllung
des U-Werts erforderlich
- Erneuerung der Dachentwässerung im Maßnahmenbereich
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
(zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle
Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung
auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit
dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Änderungsverlauf
- 2026-05-27: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
- 2026-09-04: iSFP-Bonus an BEG-EM-Richtlinienänderung zum 21.07.2026 angepasst (Bonus nur noch auf den 30.000 € übersteigenden Anteil förderfähiger Ausgaben; max. Zuschuss mit iSFP 10.500 € statt 12.000 €). Quellen: BAFA-Antragstellerinformationen Stand 21.07.2026 / energie-fachberater.de 15.07.2026 / varm.earth (Haushaltsausschuss-Beschluss 08.07.2026, Inkrafttreten 21.07.2026). | change_type=factcheck reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Agent" field="isfp_bonus" old="20 % auf Gesamtsumme, max. 12.000 €" new="+5 % nur oberhalb 30.000 €, max. 10.500 €"
Stand
- Stand: 2026-05-27
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
Quellen
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen (Sanieren): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7
- BAFA – Richtlinie BEG EM vom 21.12.2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.html
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=