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BEG-EM – Dachdämmung und oberste Geschossdecke 2026 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-04 · letzte Prüfung: 2026-09-04 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Die Dämmung von Dachflächen (Steildach, Flachdach) und der obersten Geschossdecke ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt **15 %** der förderfähigen Ausgaben. Der iSFP-Bonus von **+5 %** wird seit der BEG-EM-Richtlinienänderung zum **21.07.2026** nur noch gewährt, wenn die förderfähigen Ausgaben **30.000 €** übersteigen – und nur auf den übersteigenden Anteil (vorher: 20 % auf die gesamte Summe). Förderfähig sind maximal **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr** (bzw. **60.000 €** mit iSFP-Bonus). Nach Abschluss der Maßnahme darf der U-Wert höchstens **0,14 W/(m²·K)** betragen. Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus+5 %, seit 21.07.2026 nur auf den 30.000 € übersteigenden Anteil der förderfähigen Ausgaben
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)10.500 € pro Wohneinheit und Jahr (15 % auf 30.000 € + 20 % auf weitere 30.000 €; bis 20.07.2026: 12.000 €)
U-Wert-Anforderung Dachflächen / oberste Geschossdecke≤ 0,14 W/(m²·K)
Mindestalter GebäudeBauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt
PflichtEinbindung Energieeffizienz-Experte (EEE)

Technische Mindestanforderungen

Damit eine Dachdämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) höchstens 0,14 W/(m²·K) betragen. Dieser Wert gilt einheitlich für:

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen **Technischen Mindestanforderungen (TMA)** der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden. Eine alternative Dämmung der obersten Geschossdecke statt der Dachschräge ist möglich, sofern Dämmstärke, Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) und U-Wert vollständig dokumentiert werden – dann wird auch der iSFP-Bonus auf diese Alternative übertragen.

Förderfähige Kosten

Zwischensparren-, Untersparren-, Aufdach- oder Einblasdämmung)

Dacheindeckung, Folien, Lattung, Konterlattung, Dampfsperre

des U-Werts erforderlich

(zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle

Maßnahmen an der Gebäudehülle.

  1. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung

auf Förderzusage).

  1. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit

dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.

  1. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
  2. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
  3. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  4. Auszahlung des Zuschusses.

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-04
Letzte Prüfung:
2026-09-04
In Kraft seit:
2026-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0