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BEG EM – Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-23 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit 50 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, insgesamt auf maximal 20.000 €. Der Zuschuss ist ein Zusatzbaustein: Er kann nur im Zusammenhang mit einer geförderten Einzelmaßnahme (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik) beantragt werden. Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Fördersatz50 % der förderfähigen Ausgaben [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Ein-/Zweifamilienhaus)5.000 € [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Mehrfamilienhaus, ab 3 WE)2.000 € pro Wohneinheit [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Gesamt-Höchstgrenze förderfähige Ausgaben20.000 € [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Maximaler Zuschuss (Ein-/Zweifamilienhaus)2.500 € (50 % von 5.000 €)
Maximaler Zuschuss (gesamt)10.000 € (50 % von 20.000 €)
PflichtEinbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Voraussetzungnur im Zusammenhang mit geförderter Einzelmaßnahme [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Antragszeitpunktvor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag)
ExpertensucheEnergieeffizienz-Experten-Liste der dena (energie-effizienz-experten.de)

Geltungsbereich

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit der Förderung einer der folgenden Einzelmaßnahmen beantragt werden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) sowie Heizungsoptimierung. Für diese Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin teilweise verpflichtend; die Kosten seiner Planungs- und Begleitungsleistung werden über diesen Baustein bezuschusst. Der Fördersatz von 50 % gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Ablauf: TPB und TPN

Vor der Antragstellung erstellt der Energieeffizienz-Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden die zugehörige TPB-ID, die im BAFA-Antragsformular eingegeben wird. Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen Technischen Projektnachweis (TPN) und übergibt die TPN-ID; diese ist zwei Monate gültig und wird beim Verwendungsnachweis benötigt. Die passende Fachkraft findet man über die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführte Energieeffizienz-Experten-Liste.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Beispiel

Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses lässt eine geförderte Fassadendämmung durchführen und beauftragt einen Energieeffizienz-Experten mit Fachplanung und Baubegleitung. Die Leistung des EEE kostet 4.000 €. Da dieser Betrag unter dem Deckel von 5.000 € liegt, sind die vollen 4.000 € förderfähig; der Zuschuss beträgt 50 % = 2.000 €. Kostet die EEE-Leistung dagegen 6.000 €, greift der Deckel: förderfähig sind nur 5.000 €, der Zuschuss beträgt maximal 2.500 €.

Rechtsstand und Reform ab 21.07.2026

Die hier genannten Werte entsprechen der bis zum 20.07.2026 geltenden BEG-EM-Förderrichtlinie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die BEG EM reformiert: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen, unter anderem eine Anpassung der Höchstgrenzen sowie der Boni-Fördersätze. TPB-IDs, die bis einschließlich 08.07.2026 generiert wurden, können noch bis einschließlich 20.07.2026 für einen Antrag nach den bisherigen Konditionen verwendet werden; ab dem 21.07.2026 sind neue TPB-IDs erforderlich. Die Grundstruktur (BAFA für Effizienzmaßnahmen, KfW für die Heizungsförderung, anteilige Zuschussförderung) bleibt bestehen. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuelle Richtlinie und das aktuelle BAFA-Merkblatt.

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie das aktuelle Merkblatt des BAFA. Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten reformierte Bedingungen.