BEG EM – Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Fördersatz | 50 % der förderfähigen Ausgaben |
| Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Ein-/Zweifamilienhaus) | 5.000 € |
| Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Mehrfamilienhaus, ab 3 WE) | 2.000 € pro Wohneinheit |
| Gesamt-Höchstgrenze förderfähige Ausgaben | 20.000 € |
| Maximaler Zuschuss (Ein-/Zweifamilienhaus) | 2.500 € (50 % von 5.000 €) |
| Maximaler Zuschuss (gesamt) | 10.000 € (50 % von 20.000 €) |
| Pflicht | Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) |
| Voraussetzung | nur im Zusammenhang mit geförderter Einzelmaßnahme |
| Antragszeitpunkt | vor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag) |
| Expertensuche | Energieeffizienz-Experten-Liste der dena (energie-effizienz-experten.de) |
Geltungsbereich
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit der Förderung einer der folgenden Einzelmaßnahmen beantragt werden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) sowie Heizungsoptimierung. Für diese Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin teilweise verpflichtend; die Kosten seiner Planungs- und Begleitungsleistung werden über diesen Baustein bezuschusst. Der Fördersatz von 50 % gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Ablauf: TPB und TPN
Vor der Antragstellung erstellt der Energieeffizienz-Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden die zugehörige TPB-ID, die im BAFA-Antragsformular eingegeben wird. Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen Technischen Projektnachweis (TPN) und übergibt die TPN-ID; diese ist zwei Monate gültig und wird beim Verwendungsnachweis benötigt. Die passende Fachkraft findet man über die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführte Energieeffizienz-Experten-Liste.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- 50 % ist nicht der halbe Rechnungsbetrag ohne Grenze. Der Zuschuss ist auf 50 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt, und diese sind bei Ein-/Zweifamilienhäusern auf 5.000 € gedeckelt – der maximale Zuschuss beträgt also 2.500 €.
- Kein eigenständiger Antrag. Fachplanung und Baubegleitung sind kein Solo-Fördergegenstand: Ohne eine förderfähige Einzelmaßnahme (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) gibt es keinen Zuschuss.
- Antrag vor Auftrag gilt auch hier. Wer den Energieeffizienz-Experten oder den Handwerker vor der BAFA-Antragstellung verbindlich beauftragt, riskiert den Förderanspruch.
- Der Heizungstausch (Wärmeerzeuger) fällt nicht hierunter. Für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gilt eine eigene Regelung; die BAFA-Fachplanung/Baubegleitung bezieht sich auf die Effizienzmaßnahmen bzw. Gebäudenetze.
Beispiel
Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses lässt eine geförderte Fassadendämmung durchführen und beauftragt einen Energieeffizienz-Experten mit Fachplanung und Baubegleitung. Die Leistung des EEE kostet 4.000 €. Da dieser Betrag unter dem Deckel von 5.000 € liegt, sind die vollen 4.000 € förderfähig; der Zuschuss beträgt 50 % = 2.000 €. Kostet die EEE-Leistung dagegen 6.000 €, greift der Deckel: förderfähig sind nur 5.000 €, der Zuschuss beträgt maximal 2.500 €.
Quellen
- BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (Wohngebäude):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html
- BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (Nichtwohngebäude):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung.html
- BAFA – Für Anträge ab 21.07.2026 (BEG-Reform):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_21072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html
- BAFA – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie das aktuelle Merkblatt des BAFA. Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten reformierte Bedingungen.