BEG-EM – Fenstertausch 2026 In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus (seit 21.07.2026) | +5 % nur auf den Kostenanteil über 30.000 € |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten (EFH) | 30.000 € pro Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus (EFH) | 60.000 € pro Jahr |
| Höchstgrenzen Mehrfamilienhaus (seit 21.07.2026) | 30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE) |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss (EFH, mit iSFP) | 10.500 € pro Jahr (60.000 € × 15 % + 30.000 € × 5 %) |
| U-Wert Fenster / Balkon- / Terrassentüren | ≤ 0,95 W/(m²·K) |
| U-Wert Dachflächenfenster | ≤ 1,0 W/(m²·K) |
| U-Wert Hauseingangs- / Außentüren | ≤ 1,3 W/(m²·K) |
| U-Wert Ertüchtigung Fenster (z. B. Kastenfenster) | ≤ 1,3 W/(m²·K) |
| U-Wert barrierearme / einbruchhemmende Fenster | ≤ 1,1 W/(m²·K) |
| U-Wert Fenster bei Baudenkmalen | ≤ 1,4 W/(m²·K) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Maßgeblich ist Anlage 1 zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Abschnitt 1.1). Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gelten nach Abschluss der Maßnahme für das eingebaute Bauteil:
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren: U ≤ 0,95 W/(m²·K)
- Dachflächenfenster: U ≤ 1,0 W/(m²·K)
- Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren: U ≤ 1,3 W/(m²·K)
- Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: U ≤ 1,1 W/(m²·K)
- Ertüchtigung von Fenstern, Kastenfenstern, Sonderverglasung:
U ≤ 1,3 W/(m²·K)
- **Fenster bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter
Bausubstanz:** U ≤ 1,4 W/(m²·K) (bzw. 1,6 W/(m²·K) mit echten glasteilenden Sprossen)
- Vorhangfassaden: U ≤ 1,3 W/(m²·K)
Für Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C gelten gelockerte Werte (z. B. 1,3 statt 0,95 W/(m²·K) bei Fenstern).
Zusätzlich ist bei allen Maßnahmen auf eine **wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung** zu achten. Bei barrierearmen Fenstern darf das Drehmoment am Fenstergriff 5 Nm nicht überschreiten; einbruchhemmende Fenster müssen mindestens Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 erfüllen.
Förderfähig sind insbesondere
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern,
Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern, Glasdächern
- Erneuerung von Vorhangfassaden
- Erneuerung von Außentüren und Hauseingangstüren beheizter Räume
- Ertüchtigung bestehender Fenster (z. B. Kastenfenster) sofern
Mindest-U-Werte eingehalten werden
- Einbau einbruchhemmender oder barrierearmer Fenster
- Einbau von Fenstern bei Baudenkmalen (mit gelockerten U-Wert-
Anforderungen)
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Fenster und Türen
- Demontage und Entsorgung der Altfenster bzw. -türen
- Notwendige Anpassungsarbeiten am Mauerwerk, Putz, Anschluss-
fugen, Fensterbänke, Rollläden, Verschattung
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
(zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung); mit iSFP verdoppelt sich der Topf beim Einfamilienhaus auf 60.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben seit dem 21.07.2026 gestaffelt: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von 5 % wird seit dem 21.07.2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € gewährt.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle
Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung
auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit
dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. U-Wert-
Nachweis aus den Datenblättern der Hersteller.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Änderungsverlauf
- 2026-05-28: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
- 2026-09-04: Faktencheck: BEG-EM-Reform zum 21.07.2026 eingearbeitet – iSFP-Bonus (+5 %) nur noch auf förderfähige Kosten über 30.000 €, gestaffelte Höchstbeträge bei Mehrfamilienhäusern (30.000/15.000/8.000 € je WE), max. Zuschuss EFH mit iSFP von 12.000 € auf 10.500 € korrigiert (Quellen: BAFA/BEG-EM-Richtlinienänderung 21.07.2026, u. a. nachhaltiges-zuhause.de, iwpro.de). | change_type=factcheck
Stand
- Stand: 2026-05-28
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
Quellen
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Anlage 1): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=9
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7