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BEG-EM – Fenstertausch 2026 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-04 · letzte Prüfung: 2026-09-04 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Der Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie Außentüren ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt **15 %** der förderfähigen Ausgaben. Der iSFP-Bonus von **+5 %** wird seit dem **21. Juli 2026** nur noch gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen 30.000 € übersteigt – und nur auf den über 30.000 € liegenden Kostenanteil. Förderfähig sind maximal **30.000 € pro Jahr** (Einfamilienhaus; bzw. **60.000 €** mit iSFP); bei Mehrfamilienhäusern gelten seit 21.07.2026 gestaffelte Höchstbeträge je Wohneinheit. Neue Fenster und Balkon-/Terrassentüren müssen einen U-Wert von höchstens **0,95 W/(m²·K)** erreichen, Hauseingangstüren höchstens **1,3 W/(m²·K)**. Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus (seit 21.07.2026)+5 % nur auf den Kostenanteil über 30.000 €
Höchstgrenze förderfähige Kosten (EFH)30.000 € pro Jahr
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus (EFH)60.000 € pro Jahr
Höchstgrenzen Mehrfamilienhaus (seit 21.07.2026)30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto
Maximaler Zuschuss (EFH, mit iSFP)10.500 € pro Jahr (60.000 € × 15 % + 30.000 € × 5 %)
U-Wert Fenster / Balkon- / Terrassentüren≤ 0,95 W/(m²·K)
U-Wert Dachflächenfenster≤ 1,0 W/(m²·K)
U-Wert Hauseingangs- / Außentüren≤ 1,3 W/(m²·K)
U-Wert Ertüchtigung Fenster (z. B. Kastenfenster)≤ 1,3 W/(m²·K)
U-Wert barrierearme / einbruchhemmende Fenster≤ 1,1 W/(m²·K)
U-Wert Fenster bei Baudenkmalen≤ 1,4 W/(m²·K)
PflichtEinbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

Technische Mindestanforderungen

Maßgeblich ist Anlage 1 zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Abschnitt 1.1). Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gelten nach Abschluss der Maßnahme für das eingebaute Bauteil:

U ≤ 1,3 W/(m²·K)

Bausubstanz:** U ≤ 1,4 W/(m²·K) (bzw. 1,6 W/(m²·K) mit echten glasteilenden Sprossen)

Für Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C gelten gelockerte Werte (z. B. 1,3 statt 0,95 W/(m²·K) bei Fenstern).

Zusätzlich ist bei allen Maßnahmen auf eine **wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung** zu achten. Bei barrierearmen Fenstern darf das Drehmoment am Fenstergriff 5 Nm nicht überschreiten; einbruchhemmende Fenster müssen mindestens Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 erfüllen.

Förderfähig sind insbesondere

Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern, Glasdächern

Mindest-U-Werte eingehalten werden

Anforderungen)

Förderfähige Kosten

fugen, Fensterbänke, Rollläden, Verschattung

(zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung); mit iSFP verdoppelt sich der Topf beim Einfamilienhaus auf 60.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben seit dem 21.07.2026 gestaffelt: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von 5 % wird seit dem 21.07.2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € gewährt.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle

Maßnahmen an der Gebäudehülle.

  1. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung

auf Förderzusage).

  1. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit

dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.

  1. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
  2. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. U-Wert-

Nachweis aus den Datenblättern der Hersteller.

  1. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  2. Auszahlung des Zuschusses.

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-04
Letzte Prüfung:
2026-09-04
In Kraft seit:
2026-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0