BEG EM – Förderfähige Kosten: Höchstgrenzen pro Wohneinheit 2026
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Höchstgrenze sonstige Effizienzmaßnahmen | 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr |
| Höchstgrenze Heizungstausch – 1. Wohneinheit | 30.000 € |
| Höchstgrenze Heizungstausch – 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| Höchstgrenze Heizungstausch – ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
| Töpfe unabhängig voneinander | Heizung und sonstige Maßnahmen werden getrennt gerechnet |
| Maximum kombiniert je Wohneinheit (mit iSFP) | bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben (60.000 € sonstige + 30.000 € Heizung) |
| Bezugsgröße | Wohneinheit und Kalenderjahr, unabhängig von der Zahl der Anträge |
| Fördersatz Heizungstausch | 30 % Grundförderung + Boni |
| Fördersatz sonstige Einzelmaßnahmen | 15 % + 5 % iSFP-Bonus |
| Antragstellen | BAFA (Gebäudehülle/Anlagentechnik), KfW (Heizungstausch) |
Geltungsbereich
Die Höchstgrenzen gelten für Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Maßgebliche Bezugsgröße ist die Wohneinheit, nicht das Gebäude oder der einzelne Antrag: Auch wer in einem Kalenderjahr mehrere Anträge für dieselbe Wohneinheit stellt, kann in Summe nicht mehr als den jeweiligen Höchstbetrag förderfähiger Ausgaben geltend machen.
Zwei getrennte „Töpfe" laufen parallel:
- Sonstige Effizienzmaßnahmen – Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), an der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie die Heizungsoptimierung. Höchstgrenze 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP-Bonus 60.000 €.
- Heizungstausch – die Erneuerung des Wärmeerzeugers (z. B. Wärmepumpe, Biomasseanlage) hat einen eigenen, gestaffelten Höchstbetrag und wird über die KfW abgewickelt.
Da beide Töpfe unabhängig voneinander gelten, kann für eine Wohneinheit mit iSFP-Bonus im selben Jahr rechnerisch bis zu 90.000 € an förderfähigen Ausgaben zusammenkommen.
Ausnahmen und Sonderfall Mehrfamilienhaus
Betrifft eine Maßnahme nicht alle Wohneinheiten eines Gebäudes – etwa ein Fenstertausch nur in einzelnen Wohnungen –, wird nicht der volle Gebäude-Höchstbetrag angesetzt. Stattdessen verteilt sich der Förderhöchstbetrag des Gebäudes zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten, und nur der auf die tatsächlich sanierten Wohneinheiten entfallende Anteil ist förderfähig.
Beim Heizungstausch bemisst sich die Staffelung (30.000 / 15.000 / 8.000 €) nach der Zahl der Wohneinheiten im Gebäude nach der Sanierung.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- „30.000 € sind der Zuschuss." Falsch – 30.000 € ist die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, nicht die Auszahlung. Der Zuschuss ergibt sich erst aus dem Fördersatz (z. B. 15 % oder 20 % bei sonstigen Maßnahmen).
- „Heizung und Dämmung teilen sich einen Topf." Falsch – die beiden Höchstgrenzen gelten unabhängig voneinander.
- „Der iSFP-Bonus erhöht auch die Heizungsförderung." Der iSFP-Bonus (Verdopplung der Höchstgrenze auf 60.000 €) betrifft die sonstigen Effizienzmaßnahmen, nicht den gestaffelten Heizungstausch-Topf.
Beispiel
Ein Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) erhält 2026 eine neue Wärmepumpe und eine neue Fassadendämmung, ein iSFP liegt vor:
- Heizungstausch: förderfähige Ausgaben bis 30.000 € (eigener Topf).
- Dämmung (sonstige Effizienzmaßnahme): förderfähige Ausgaben bis 60.000 € dank iSFP-Bonus.
In Summe können in diesem Jahr bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben angesetzt werden – die tatsächlichen Zuschüsse ergeben sich jeweils aus den unterschiedlichen Fördersätzen.
Quellen
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
- BMWK / energiewechsel.de – BEG-FAQ 2.3 (Höchstgrenzen sonstige Effizienzmaßnahmen):: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-02-03.html
- BMWK / energiewechsel.de – BEG-FAQ 3.3 (Höchstgrenzen Heizungstausch):: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-03-03.html
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- KfW – Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (BEG Heizungsförderung für Privatpersonen):: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf
Hinweis: Maßgeblich sind stets die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Merkblätter von BAFA und KfW. Förderbedingungen und Höchstgrenzen können angepasst werden.