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BEG-EM – Kellerdecke und Bodenplatte dämmen 2026

Förderung BEG-EM Dämmung BAFA Keller Deutschland 2026
Kurzantwort Die Dämmung der Kellerdecke (Decke gegen unbeheizten Keller) und der Bodenplatte gegen Erdreich ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind 20 % möglich. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP-Bonus). Nach Sanierung muss der U-Wert der Geschossdecken bzw. Bodenflächen höchstens 0,25 W/(m²·K) betragen. Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
FörderprogrammBEG EM – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %)
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto
U-Wert-Anforderung (Geschossdecken / Bodenflächen)≤ 0,25 W/(m²·K)
GebäudealterBauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung
PflichtEinbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

Technische Mindestanforderungen

Damit eine Dämmung der Kellerdecke oder Bodenplatte gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Geschossdecken bzw. Bodenflächen höchstens 0,25 W/(m²·K) betragen. Dieser Grenzwert gilt einheitlich für:

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM. Der BEG-Grenzwert von 0,25 W/(m²·K) ist strenger als die GEG-Anforderung für Bestandsgebäude.

Förderfähige Dämmarten

Förderfähig ist sowohl die Dämmung von unten (an der Kellerdecke befestigt) als auch von oben (auf der Bodenplatte / im Keller-Estrich):

Förderfähige Kosten

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
  3. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
  4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
  5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
  6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  7. Auszahlung des Zuschusses.

Quellen

Stand:
2026-05-28
Gültig ab:
2026-01-01
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
Lizenz:
CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.