BEG-EM – Kellerdecke und Bodenplatte dämmen 2026
Kurzantwort
Die Dämmung der Kellerdecke (Decke gegen unbeheizten Keller) und der Bodenplatte gegen Erdreich ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind 20 % möglich. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP-Bonus). Nach Sanierung muss der U-Wert der Geschossdecken bzw. Bodenflächen höchstens 0,25 W/(m²·K) betragen. Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Förderprogramm | BEG EM – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| U-Wert-Anforderung (Geschossdecken / Bodenflächen) | ≤ 0,25 W/(m²·K) |
| Gebäudealter | Bauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Damit eine Dämmung der Kellerdecke oder Bodenplatte gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Geschossdecken bzw. Bodenflächen höchstens 0,25 W/(m²·K) betragen. Dieser Grenzwert gilt einheitlich für:
- Kellerdecke gegen unbeheizten Keller (von oben oder von unten gedämmt)
- Decken zu unbeheizten Räumen allgemein
- Bodenplatte gegen Erdreich
- Wände gegen Erdreich
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM. Der BEG-Grenzwert von 0,25 W/(m²·K) ist strenger als die GEG-Anforderung für Bestandsgebäude.
Förderfähige Dämmarten
Förderfähig ist sowohl die Dämmung von unten (an der Kellerdecke befestigt) als auch von oben (auf der Bodenplatte / im Keller-Estrich):
- Dämmung der Kellerdecke von unten (Hartschaumplatten, Mineralwolle, Holzfaserplatten, Einblasdämmung in abgehängte Decken)
- Aufdämmung der obersten Lage im unbeheizten Keller
- Dämmung der Bodenplatte gegen Erdreich von oben (im Fußbodenaufbau)
- Perimeterdämmung der Bodenplatte und erdberührten Kellerwände von außen
- Dämmung von Innenflächen erdberührter Wände
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten (z. B. Putz, Estrich, Bodenbelag im zugehörigen Aufbau)
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Quellen
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_merkblatt_technische_anforderungen.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
Änderungsverlauf
- 2026-05-28: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-05-28
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.