BEG-EM – Kellerdecke und Bodenplatte dämmen 2026
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Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Förderprogramm | BEG EM – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| U-Wert-Anforderung (Geschossdecken / Bodenflächen) | ≤ 0,25 W/(m²·K) |
| Gebäudealter | Bauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Damit eine Dämmung der Kellerdecke oder Bodenplatte gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Geschossdecken bzw. Bodenflächen höchstens 0,25 W/(m²·K) betragen. Dieser Grenzwert gilt einheitlich für:
- Kellerdecke gegen unbeheizten Keller (von oben oder von unten gedämmt)
- Decken zu unbeheizten Räumen allgemein
- Bodenplatte gegen Erdreich
- Wände gegen Erdreich
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM. Der BEG-Grenzwert von 0,25 W/(m²·K) ist strenger als die GEG-Anforderung für Bestandsgebäude.
Förderfähige Dämmarten
Förderfähig ist sowohl die Dämmung von unten (an der Kellerdecke befestigt) als auch von oben (auf der Bodenplatte / im Keller-Estrich):
- Dämmung der Kellerdecke von unten (Hartschaumplatten, Mineralwolle, Holzfaserplatten, Einblasdämmung in abgehängte Decken)
- Aufdämmung der obersten Lage im unbeheizten Keller
- Dämmung der Bodenplatte gegen Erdreich von oben (im Fußbodenaufbau)
- Perimeterdämmung der Bodenplatte und erdberührten Kellerwände von außen
- Dämmung von Innenflächen erdberührter Wände
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten (z. B. Putz, Estrich, Bodenbelag im zugehörigen Aufbau)
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Quellen
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: bafa.de
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): bafa.de
- BAFA – Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen: bafa.de
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen: bafa.de (PDF)
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: bafa.de (PDF)
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1): bundesanzeiger.de
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.