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BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen 2026 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-04 · letzte Prüfung: 2026-09-04 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gewährt für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude eine Grundförderung von 30 % plus Boni. Seit der neuen BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21. Juli 2026) gelten geänderte Konditionen: Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt noch 16 Prozentpunkte (bis 31.01.2027, danach halbjährlich sinkend, ab 01.08.2028 entfällt er), der Einkommens-Bonus ist auf 40/30/10 Prozentpunkte gestaffelt, der frühere Effizienz-Bonus ist entfallen. Der maximale Fördersatz liegt bei 70 % (80 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €). Förderfähig sind maximal 28.000 € Investitionskosten für die erste Wohneinheit – also bis zu 19.600 € (bzw. 22.400 €) Zuschuss. Antragstellung erfolgt bei der KfW, vor Beauftragung des Handwerkers.

Kernfakten

PunktWert
Grundförderung30 % (ab Quartal 1 2027 für Wärmepumpen: 15 %)
Klimageschwindigkeitsbonus+16 % (21.07.2026–31.01.2027), danach halbjährlich sinkend (12/8/4 %); entfällt ab 01.08.2028
Effizienzbonusentfallen seit 21.07.2026
Wertschöpfungs-Bonus+15 % ab Quartal 1 2027 für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU
Einkommensbonus+40 % (zvE ≤ 30.000 €), +30 % (> 30.000–40.000 €), +10 % (> 40.000–50.000 €); mit Kind unter 18 im Haushalt: anzusetzendes zvE pauschal −10.000 € (Familienzuschlag)
Maximaler Fördersatz70 %; 80 % bei zvE ≤ 30.000 € (bzw. ≤ 40.000 € inkl. Familienzuschlag)
Max. förderfähige Kosten erste WE28.000 EUR (21.07.2026–31.01.2027); sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 EUR auf 22.000 EUR ab 01.08.2030
Max. förderfähige Kosten MFH (je weitere WE 2-6)+15.000 EUR
Max. förderfähige Kosten MFH (ab 7. WE)+8.000 EUR
Antragstelle Zuschuss Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe)KfW
Antragstelle übrige Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung)BAFA
AntragsfristVOR Auftragserteilung an Fachunternehmen
Umsetzungsfrist nach Bewilligung (Bewilligungszeitraum)36 Monate
Mindest-Jahresarbeitszahl (Auslegung)3,0

Förderhöhen im Detail

| Komponente | Prozentsatz | Bedingung | |---|---|---| | Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller; ab Quartal 1 2027 für Wärmepumpen nur noch 15 % | | Klimageschwindigkeits-Bonus | +16 % (bis 31.01.2027), dann 12/8/4 %, ab 01.08.2028 entfallen | selbstnutzende Eigentümer; Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizungen (ohne Altersgrenze) bzw. Gas- oder Biomasseheizungen mit Inbetriebnahme vor mind. 20 Jahren; fachgerechte Demontage und Entsorgung | | Einkommens-Bonus | +40 / +30 / +10 % | selbstnutzende Eigentümer; zvE ≤ 30.000 € / > 30.000–40.000 € / > 40.000–50.000 €; Familienzuschlag: mit gemeldetem Kind unter 18 sinkt das anzusetzende zvE pauschal um 10.000 € | | Wertschöpfungs-Bonus | +15 % | ab Quartal 1 2027 für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU | | Maximum kombiniert | 70 % (80 % bei zvE ≤ 30.000 € bzw. ≤ 40.000 € inkl. Familienzuschlag) | Boni-Deckel |

Förderfähige Kosten

Voraussetzungen

Antragsweg

  1. Beratung mit Energie-Effizienz-Experte (kann separat gefördert werden).
  2. Angebot vom Handwerker einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
  3. Antrag bei der KfW über das Zuschussportal: Programm 458 (Wärmepumpe für Wohngebäude).
  4. Nach Förderzusage: Vertrag mit dem Handwerker, Einbau, Inbetriebnahme.
  5. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen.
  6. Auszahlung des Zuschusses auf das eigene Konto.

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-04
Letzte Prüfung:
2026-09-04
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0