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security.txt nach RFC 9116 und Coordinated Vulnerability Disclosure – Pflichtangaben, Fundort und rechtlicher Rahmen In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-08-20 · letzte Prüfung: 2026-08-20 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Eine **security.txt** ist eine reine Textdatei, die den Sicherheitskontakt einer Organisation maschinenlesbar hinterlegt. Nach **RFC 9116** muss sie bei webbasierten Diensten unter dem Pfad **`/.well-known/security.txt`** liegen (RFC 9116, Abschnitt 3), und genau **zwei Felder sind zwingend**: `Contact` (RFC 9116, Abschnitt 2.5.3) und `Expires` (RFC 9116, Abschnitt 2.5.5). Für gewöhnliche Webseitenbetreiber in Deutschland besteht **keine gesetzliche Pflicht**, eine security.txt bereitzustellen – BSI und Allianz für Cyber-Sicherheit **empfehlen** sie; nach BSI-Messungen im Cyberdome-Projekt stellen bislang nur **1,8 Prozent** der Webseitenbetreiber in Deutschland eine security.txt bereit (BSI-Pressemitteilung vom 06.08.2026). Gesetzlich verankert ist dagegen der Rahmen der koordinierten Schwachstellenoffenlegung: Nach **§ 5 Absatz 1 Satz 2 BSIG** ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik „der nationale Koordinator für die Zwecke einer koordinierten Offenlegung von Schwachstellen nach Artikel 12 Absatz 1 der NIS-2-Richtlinie". Für **Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen** verlangt die Technische Richtlinie **BSI TR-03183-3** eine security.txt nach RFC 9116 („MUST", Abschnitt 4.2); die Richtlinie selbst begründet allerdings keine Rechtspflicht – verbindlich sind die Anforderungen des Cyber Resilience Act.

Kernfakten

PunktWert
Technische SpezifikationRFC 9116, „A File Format to Aid in Security Vulnerability Disclosure" [RFC Editor, RFC 9116]
Vorgeschriebener Ablageort/.well-known/security.txt – „organizations MUST place the ‚security.txt' file under the ‚/.well-known/' path" [RFC 9116, Abschn. 3]
ÜbertragungAbruf zwingend über das Schema https, HTTP 1.0 oder höher, Content-Type: text/plain mit Charset utf-8 [RFC 9116, Abschn. 3]
Pflichtfeld 1Contact – „This field MUST always be present in a ‚security.txt' file"; als URI, also z. B. mailto:, tel: oder https:// [RFC 9116, Abschn. 2.5.3]
Pflichtfeld 2Expires – „This field MUST always be present and MUST NOT appear more than once"; Format nach RFC 3339, empfohlen weniger als ein Jahr in der Zukunft [RFC 9116, Abschn. 2.5.5]
Optionale KernfelderPolicy (Link zur Vulnerability-Disclosure-Richtlinie), Encryption, Acknowledgments, Preferred-Languages, Canonical, Hiring [RFC 9116, Abschn. 2.5.1–2.5.8]
Reihenfolge mehrerer Kontaktemehrere Contact-Zeilen „SHOULD be listed in order of preference"; der erste Eintrag ist der bevorzugte Kontaktweg [RFC 9116, Abschn. 2.5.3]
Pflicht für Webseitenbetreiber allgemeinkeine gesetzliche Pflicht in Deutschland; BSI und Allianz für Cyber-Sicherheit sprechen einen Aufruf aus [BSI-PM vom 06.08.2026]
Verbreitung in Deutschland1,8 Prozent der Webseitenbetreiber stellen eine security.txt bereit (Messungen des BSI im Cyberdome-Projekt) [BSI-PM vom 06.08.2026]
Mindestumsetzung laut BSI„Webseitenbetreiber müssen nur einen konkreten Kontakt sowie das Ablaufdatum verpflichtend angeben. Darüber hinaus muss die Datei über den Pfad /.well-known/security.txt erreichbar sein." [BSI-PM vom 06.08.2026]
Nationaler CVD-Koordinatordas BSI; „Das Bundesamt ist dabei der nationale Koordinator für die Zwecke einer koordinierten Offenlegung von Schwachstellen nach Artikel 12 Absatz 1 der NIS-2-Richtlinie" [§ 5 Abs. 1 Satz 2 BSIG]
Gesetzliche Grundlage der Meldestelle§ 5 BSIG (Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik), BSIG vom 02.12.2025, in Kraft seit 06.12.2025 [BGBl. 2025 I Nr. 301; gesetze-im-internet.de]
Anonyme Meldung möglichja – „Die Meldungen können anonym erfolgen." [§ 5 Abs. 2 Satz 3 BSIG]
Weitergabe an den Herstellerdas BSI gibt gemeldete Schwachstellen unverzüglich an den verantwortlichen Hersteller oder Produktverantwortlichen weiter, sofern sie nicht bereits öffentlich bekannt sind [§ 5 Abs. 3 Satz 1 BSIG]
Angekündigte Verfahrensbeschreibung„Das Bundesamt veröffentlicht am 6. Dezember 2026 eine Verfahrensbeschreibung zur Durchführung der Absätze 1 bis 3." [§ 5 Abs. 6 BSIG]
Erwartete Reaktionszeit des HerstellersEingangsbestätigung innerhalb von drei Werktagen nach dem ersten Kontaktversuch des BSI [BSI, CVD-Leitlinie v1.0, Abschn. 3.3]
Frist zur Schließung der Schwachstelle„international üblich" 45 bis 90 Tage, in Absprache mit den Sicherheitsforschenden; abweichbar je nach Kritikalität und Komplexität [BSI, CVD-Leitlinie v1.0, Abschn. 3.3]
Pflicht zur security.txt für Hersteller„a security.txt in accordance with RFC 9116 MUST be created and made available on the manufacturer's website" [BSI TR-03183-3 v1.0.0, Abschn. 4.2]
Prüfrhythmus laut TR-03183-3Hersteller MÜSSEN die Angaben in der security.txt mindestens vierteljährlich prüfen und korrigieren [BSI TR-03183-3 v1.0.0, Abschn. 4.2.9 c]
CVD-Richtlinie: ÜberprüfungHersteller MÜSSEN ihre CVD-Policy mindestens jährlich auf Aktualität prüfen [BSI TR-03183-3 v1.0.0, Abschn. 4.4.1 c]

Geltungsbereich

Zu unterscheiden sind drei Ebenen:

  1. Webseitenbetreiber allgemein (Unternehmen, Vereine, Behörden mit eigener Website): Für sie ist die security.txt eine freiwillige Maßnahme. BSI und Allianz für Cyber-Sicherheit rufen zur Umsetzung auf, weil Hinweise auf Sicherheitslücken ohne auffindbaren Kontakt „häufig verzögert, an der falschen Stelle oder gar nicht" eingehen (BSI-Pressemitteilung vom 06.08.2026).
  2. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen im Sinne des Cyber Resilience Act: Für sie stellt die BSI TR-03183-3 verbindliche technische Anforderungen an security.txt und CVD-Policy auf (Abschnitte 4.2 bis 4.5). Die Technische Richtlinie ist keine harmonisierte Norm und begründet für sich genommen keine Rechtspflicht; die rechtlichen Meldepflichten folgen aus dem CRA – die dreistufigen Fristen des Art. 14 CRA (24 Stunden / 72 Stunden / 14 Tage bzw. ein Monat) gelten ab dem 11. September 2026 (siehe eigene Themenseite zu [CRA Art. 14](/fakten/cra-meldepflichten-art-14.html)).
  3. Das BSI selbst als nationale Koordinierungsstelle: § 5 BSIG regelt Entgegennahme, Auswertung und Weitergabe von Schwachstellenmeldungen sowie den Schutz der meldenden Person.

Die beiden Pflichtfelder im Detail

`Contact` (RFC 9116, Abschnitt 2.5.3) benennt den Weg, über den Sicherheitsforschende eine Schwachstelle melden sollen. Der Wert muss der URI-Syntax nach RFC 3986 folgen – E-Mail-Adressen also als `mailto:`, Telefonnummern als `tel:`. Verweist das Feld auf eine Webseite, muss die URI mit `https://` beginnen. Mehrere Kontaktwege sind zulässig und sollen in absteigender Präferenz angegeben werden.

`Expires` (RFC 9116, Abschnitt 2.5.5) gibt Datum und Uhrzeit an, ab denen die Angaben als veraltet gelten und nicht mehr verwendet werden sollen. Das Format folgt RFC 3339 (ISO-8601-Profil). Der Wert soll weniger als ein Jahr in der Zukunft liegen. Das Feld darf genau einmal vorkommen.

Rechtsrahmen in Deutschland: § 5 BSIG

Das BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, in Kraft seit 06.12.2025) regelt die koordinierte Schwachstellenoffenlegung in § 5:

Reagiert ein Hersteller nicht, kann das BSI nach § 13 BSIG vor einem Produkt warnen. Die zugrunde liegende CVD-Leitlinie des BSI (Version 1.0 vom 01.12.2022) verweist an dieser Stelle noch auf § 7 BSIG in der bis 05.12.2025 geltenden Fassung; die Warnbefugnis findet sich seit dem 06.12.2025 in § 13 BSIG.

Der CVD-Prozess beim BSI

Nach der CVD-Leitlinie des BSI (Version 1.0 vom 01.12.2022) läuft der Prozess in vier Schritten: Schwachstellenmeldung, Schwachstellenbewertung, Kontaktaufnahme und Koordination, koordinierte Offenlegung. Zeitliche Eckpunkte:

Zusatzanforderungen der BSI TR-03183-3 für Hersteller

Die Technische Richtlinie BSI TR-03183-3 „Vulnerability Reports and Notifications", Version 1.0.0, konkretisiert für Hersteller unter anderem:

| Anforderung | Inhalt | |---|---| | Ablage | Datei `security.txt` unmittelbar im Pfad `/.well-known/`, erreichbar per HTTPS, mindestens HTTP 1.1 [Abschn. 4.2.1] | | Zeichensatz | reine Textdatei, ASCII oder UTF-8; für Nicht-Kommentare nur ASCII 0x20 bis 0x7E [Abschn. 4.2.1 c] | | `Canonical` | kanonische URI angeben, ohne Weiterleitungen erreichbar [Abschn. 4.2.2] | | Kontaktreihenfolge | 1. Funktionspostfach des PSIRT, 2. Funktionspostfach des CSIRT, 3. Web-URI der Meldeseite [Abschn. 4.2.3] | | Sprachen | bevorzugte Sprachen angeben, mindestens `en` [Abschn. 4.2.6] | | `Policy` | Web-URI der eigenen CVD-Policy verlinken [Abschn. 4.2.7] | | Security Advisories | Web-URI der `provider-metadata.json` für CSAF, eingeleitet mit `CSAF:` [Abschn. 4.2.8] | | Ablaufdatum | nach RFC 3339, Trennzeichen „T" und Zeitzonenkennung „Z" in Großbuchstaben, Wert höchstens ein Jahr in der Zukunft, quartalsweise Prüfung [Abschn. 4.2.9] | | Signatur | security.txt mit OpenPGP nach RFC 9580 digital signieren [Abschn. 4.2.10] | | CVD-Policy | u. a. klar sichtbares Änderungsdatum, eindeutige Zuordnung zum Hersteller, mindestens jährliche Überprüfung [Abschn. 4.4.1] | | Anonyme Meldeoption | Webformular ohne Drittkomponenten (keine Werbung, keine Tracking-Pixel), minimierte Metadaten-Protokollierung [Abschn. 3.1.8] |

Beispiel

Eine minimale, RFC-9116-konforme Datei unter `https://example.com/.well-known/security.txt` besteht aus den beiden Pflichtfeldern:

``` Contact: mailto:security@example.com Expires: 2027-06-30T23:59:59Z ```

Ergänzt um die praxisüblichen optionalen Felder:

``` # Our security addresses Contact: mailto:security@example.com Contact: https://example.com/sicherheit # Our security policy Policy: https://example.com/cvd-policy Preferred-Languages: de, en Canonical: https://example.com/.well-known/security.txt Expires: 2027-06-30T23:59:59Z ```

Häufige Fehler / Missverständnisse

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-08-20
Letzte Prüfung:
2026-08-20
In Kraft seit:
2025-12-06
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0