Energetische Sanierung von Baudenkmälern (GEG § 105, BEG, KfW 261) In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage Abweichung | § 105 GModG (vormals wortgleich § 105 GEG) [§ 105 GModG] |
| Voraussetzung der Abweichung | Beeinträchtigung von Substanz/Erscheinungsbild oder unverhältnismäßig hoher Aufwand [§ 105 GModG] |
| Behördliche Genehmigung der Abweichung | nicht erforderlich, gilt kraft Gesetzes [§ 105 GModG] |
| Energieausweis-Pflicht | entfällt für Baudenkmäler [§ 79 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 80 Abs. 3–7 GModG] |
| BEG-EM-Förderung Gebäudehülle (BAFA) | 15 % Zuschuss; iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) seit 21.07.2026 nur ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen und nur auf Ausgaben oberhalb der Grundhöchstgrenze [BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026] |
| Besonderheit BEG bei Denkmälern | angepasste technische Mindestanforderungen für Bauteile (z. B. U-Wert Außenwand bei Baudenkmalen 0,45 statt 0,20 W/(m²·K)) [BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, Anlage] |
| KfW-Effizienzhaus-Stufe | eigene Stufe „Denkmal EE" bzw. „Denkmal NH" im Programm 261 (seit 21.07.2026 nur noch mit EE- oder NH-Klasse förderfähig) [BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026] |
| KfW 261 Kreditbetrag EH Denkmal | bis 150.000 € je Wohneinheit (einheitliche Höchstgrenze) [BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026, Nr. 8.3] |
| KfW 261 Tilgungszuschuss EH Denkmal EE | 5 % (bis 7.500 €/WE); +5 Prozentpunkte bei zusätzlicher NH-Klasse [BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026, Nr. 8.4.1] |
Geltungsbereich
§ 105 GModG (bis 28.07.2026: § 105 GEG, Wortlaut unverändert) erfasst drei Kategorien: Baudenkmäler im Sinne der Denkmalschutzgesetze der Länder, sonstige aufgrund von Bundes- oder Landesrecht besonders geschützte Bausubstanz (etwa Ensemble- oder Milieuschutz) sowie sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz [§ 105 GModG]. Für alle drei gilt: Die energetischen Anforderungen des GModG bleiben grundsätzlich anwendbar, dürfen aber im konkreten Einzelfall unterschritten werden, wenn ihre Erfüllung das geschützte Gebäude beeinträchtigen würde oder unwirtschaftlich wäre.
Ausnahmen und Abweichung
Die Abweichung nach § 105 GModG ist maßnahmenbezogen und nicht pauschal: Sie greift nur, soweit eine konkrete Anforderung Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt oder zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führt. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, trifft der Bauherr beziehungsweise Eigentümer selbst; eine behördliche Einzelfallentscheidung über die Abweichung ist nicht vorgesehen. In der Praxis empfiehlt sich gleichwohl die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, da deren Auflagen aus dem Landesdenkmalrecht unabhängig vom GModG bestehen bleiben.
Förderung
Auch energetisch eingeschränkte Denkmäler sind förderfähig. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die über die BAFA läuft, gelten für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz angepasste – also gelockerte – technische Mindestanforderungen für einzelne Bauteile (nach der Anlage zur BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 z. B. U-Wert Außenwand 0,45 statt 0,20 W/(m²·K)). Dadurch bleiben Maßnahmen an der Gebäudehülle förderfähig, auch wenn die regulären U-Werte aus Denkmalschutzgründen nicht erreichbar sind. Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit dem 21.07.2026 nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur für die Ausgaben oberhalb der Grundhöchstgrenze [BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026].
Für die Komplettsanierung führt die KfW im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)" eine eigene Effizienzhaus-Stufe „Denkmal". Seit der BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026) wird sie nur noch als „Denkmal EE" oder „Denkmal NH" gefördert; der Kredit beträgt einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt für das Effizienzhaus Denkmal EE 5 Prozent (bis zu 7.500 Euro je Wohneinheit); bei Erreichen der NH-Klasse erhöht er sich um 5 Prozentpunkte [BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026, Nr. 8.4.1]. Für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal und für Einzelmaßnahmen mit angepassten Werten ist ein Energieeffizienz-Experte mit der entsprechenden Denkmal-Qualifikation einzubinden.
Häufige Missverständnisse
Ein Baudenkmal ist nicht automatisch und vollständig vom GModG befreit. § 105 erlaubt nur insoweit eine Abweichung, als eine konkrete Anforderung das geschützte Gebäude beeinträchtigen würde oder unverhältnismäßig wäre – im Übrigen gelten die Pflichten des GModG fort. Ebenso falsch ist die Annahme, Denkmäler würden nicht gefördert: Sowohl die BEG-Einzelmaßnahmen (mit angepassten Anforderungen) als auch die KfW-Effizienzhaus-Stufe Denkmal EE/NH stehen offen. Schließlich ersetzt die Abweichung nach § 105 GModG nicht die denkmalrechtliche Genehmigung – die Auflagen der Denkmalschutzbehörde nach Landesrecht bleiben eigenständig bestehen.
Änderungsverlauf
- 2026-09-05: Faktencheck der überarbeiteten Fassung: § 105 GModG wortgleich am konsolidierten Normtext (lxgesetze.de/gmodg/105) verifiziert, ebenso § 79 Abs. 4 Satz 2 GModG (Baudenkmal-Ausnahme von § 80 Abs. 3–7); Umbenennung GEG→GModG durch Gesetz vom 23.07.2026 bestätigt (Gesamtausgabe „Vom 8.8.2020, zuletzt geändert am 23.7.2026"). BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft 21.07.2026), einheitlicher Kreditbetrag 150.000 €/WE und Förderung nur noch mit EE-/NH-Klasse gegen KfW-Merkblatt 261 (Stand 07/2026) gegengeprüft. Keine Abweichungen; Freigabe. | change_type=factcheck field="factcheck_status" old="review_proposed" new="ok" reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Agent"
- 2026-09-04: Faktencheck: Rechtsgrundlagen auf das Gebäudemodernisierungsgesetz umgestellt – das GEG wurde durch Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) mit Wirkung vom 29.07.2026 in GModG umbenannt und neu gefasst; § 105 und die Energieausweis-Ausnahme (§ 79 Abs. 4 Satz 2) gelten wortgleich fort (geprüft am konsolidierten Normtext). KfW-261-Denkmal-Konditionen an die BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026 angepasst (nur noch Denkmal EE/NH förderfähig, Kredit einheitlich 150.000 €/WE, Tilgungszuschuss Denkmal EE 5 % = bis 7.500 €/WE, NH-Klasse +5 Prozentpunkte; vorher 120.000/150.000 € und 6.000/15.000 €); BEG-EM-Angaben (iSFP-Bonus-Einschränkung, Denkmal-U-Wert 0,45 W/(m²·K)) nach der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 aktualisiert. | change_type=factcheck reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Agent" field="fact"
- 2026-06-24: Erstveröffentlichung. § 105 GEG im Volltext von gesetze-im-internet.de geprüft; Energieausweis-Ausnahme aus § 79 Abs. 4 i. V. m. § 80 GEG abgeleitet; KfW-261-Denkmal-Werte (120.000/150.000 € Kredit, 5 %/10 % Tilgungszuschuss) direkt von der KfW-Programmseite übernommen; alle Quellen-URLs auf HTTP 200 getestet. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Stand
- Stand: 2026-09-05
- Gültig ab: 2020-11-01 (Inkrafttreten des Gesetzes, seit 29.07.2026 unter dem Namen GModG; § 105 unverändert)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (gesetze-im-internet.de als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- buzer.de – § 105 GModG (Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz; wortgleiche Fortführung des § 105 GEG nach der Umbenennung des Gesetzes durch das Gebäudemodernisierungsgesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, m.W.v. 29.07.2026): https://www.buzer.de/105_GModG.htm
- buzer.de – § 79 GModG (Grundsätze des Energieausweises; Abs. 4 Satz 2: Ausnahme für Baudenkmäler): https://www.buzer.de/79_GModG.htm
- Gesetze im Internet – GModG/GEG, Gesamtausgabe (§§ 79, 80, 105): https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
- BMWE/energiewechsel.de – Förderrichtlinien BEG WG und BEG EM vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21.07.2026): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-richtlinien-juli-2026/20260720-beg-wohngebaeude.pdf?__blob=publicationFile
- KfW – Wohngebäude – Kredit (261/262): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html