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Bewerbungsanschreiben nach DIN 5008 – Aufbau, Anschriftfeld, Betreff, Datum, Ränder 2026 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-07 · letzte Prüfung: 2026-09-07 · Quellen-Autorität B Fehler melden ✉
Kurzantwort **DIN 5008** ist die deutsche Norm für die „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung". Sie ist **keine Rechtsvorschrift**, sondern ein privatrechtliches Regelwerk des DIN e. V. — ihre Einhaltung ist **freiwillig** und rechtlich nirgends erzwingbar. Für ein Bewerbungsanschreiben gilt sie trotzdem als **De-facto-Standard**: Ein normgerecht formatiertes Anschreiben wirkt professionell, wird von Personalsoftware (ATS) sauberer verarbeitet und passt in Fensterbriefumschläge. Die maßgebliche Fassung ist **DIN 5008:2020-03** (März 2020). Kernpunkte: **Seitenränder** links 2,5 cm (Fluchtlinie 25 mm), rechts 2,0 cm empfohlen (mindestens 1,0 cm); oben gibt der Briefvordruck den Rahmen vor (Form A: Briefkopf 27 mm, Form B: 45 mm), unten sind mindestens 2,0 cm üblich (von der Norm nicht fest vorgegeben); **Anschriftfeld** ohne Leerzeilen, seit 2020 neu geordnet als „11-zeiliges" Feld (Zusatz- und Vermerkzone mit 5 Zeilen plus Anschriftzone mit 6 Zeilen); das Wort **„Betreff"** wird **nicht** geschrieben, die Betreffzeile steht zwei Leerzeilen über der Anrede und darf nur durch **Fettung oder Farbe** hervorgehoben werden (keine Unterstreichung); das **Datum** steht rechtsbündig, empfohlen im Format `2026-07-28` oder `28.07.2026` bzw. ausgeschrieben `28. Juli 2026`. Die frühere **Bezugszeichenzeile ist 2020 entfallen** und durch den kompakten **Informationsblock** ersetzt worden. Inhaltlich regelt DIN 5008 nur das **„Wie"** der Darstellung, nicht das **„Was"** des Textes.

Kernfakten

PunktWert
RegelwerkDIN 5008 „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung"
Maßgebliche FassungDIN 5008:2020-03 (März 2020)
RechtsnaturPrivate Norm des DIN e. V., keine gesetzliche Pflicht, Anwendung freiwillig
Herausgeber / BezugDIN Media GmbH (vormals Beuth Verlag), dinmedia.de
RegelungsgegenstandNur Form/Darstellung („wie"), nicht Inhalt („was")
Seitenränder (Brief)links 2,5 cm (Fluchtlinie 25 mm), rechts 2,0 cm (min. 1,0 cm); oben nach Briefvordruck (Form A 27 mm / Form B 45 mm), unten min. 2,0 cm üblich (nicht normativ fixiert)
Anschriftfeldohne Leerzeilen; seit 2020 „11-zeilig" (Zusatz-/Vermerkzone 5 Zeilen + Anschriftzone 6 Zeilen; 85 × 45 mm)
Brief-FormenForm A: Briefkopf 27 mm; Form B: Briefkopf 45 mm
Bezugszeichenzeileseit 2020 entfallen → ersetzt durch Informationsblock
BetreffzeileWort „Betreff" entfällt; 2 Leerzeilen über der Anrede; Hervorhebung nur durch Fettung/Farbe
Datumrechtsbündig; 2026-07-28 (empfohlen), 28.07.2026 oder 28. Juli 2026
Datum-Position (Privat-/Bewerbungsbrief)2 Leerzeilen unter Anschriftfeld/Informationsblock, rechtsbündig
Anredez. B. „Sehr geehrte Frau …," / „Sehr geehrter Herr …," — konkrete Ansprechperson bevorzugt
Unterstreichungensollen vermieden werden
Schrift/Größeeinheitliche, gut lesbare Schrift; üblich 11–12 pt (nicht normativ fixiert)
Emojis/Emoticonsim geschäftlichen Erstkontakt zu vermeiden
Frühere DIN 676bereits 2011 in DIN 5008 aufgegangen

Geltungsbereich

DIN 5008 ist eine vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegebene technische Norm. Normen dieser Art sind rechtlich unverbindliche private Regelwerke; sie werden nur dann verpflichtend, wenn ein Gesetz, ein Vertrag oder eine Arbeitgeber-Vorgabe ausdrücklich auf sie verweist. Für Bewerbungen gibt es keine solche Verweisung — ein Anschreiben, das von DIN 5008 abweicht, ist voll wirksam und begründet keinerlei Rechtsnachteil. Die Norm hat für Bewerbungen also rein faktische Bedeutung: Sie liefert einen anerkannten Formstandard, der Seriosität signalisiert, die Weiterverarbeitung durch Bewerbermanagement-Software (ATS) erleichtert und die passgenaue Darstellung im Fensterumschlag (DIN-Lang-Kuvert) sichert.

DIN 5008 legt ausdrücklich fest, „wie" ein vorgegebener Inhalt dargestellt wird, nicht „was" geschrieben wird — für Rechtschreibung und Zeichensetzung gilt die „Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung". Inhaltliche und rechtliche Grenzen des Anschreibens ergeben sich damit nicht aus DIN 5008, sondern aus anderen Regelwerken: das Benachteiligungsverbot der §§ 1, 7 AGG (keine diskriminierenden Angaben oder Anforderungen), der Datenschutz nach DSGVO/BDSG (nur erforderliche personenbezogene Daten) sowie — bei ausdrücklich verlangten Angaben wie Gehaltsvorstellung oder Eintrittstermin — die jeweiligen bewerbungspraktischen Regeln. Die aktuelle Fassung DIN 5008:2020-03 hat gegenüber der Vorgängerfassung insbesondere das Anschriftfeld neu geordnet („11-zeilig", mit integrierter Rücksendeangabe), die frühere Bezugszeichenzeile abgeschafft und durch den Informationsblock ersetzt sowie die frühere DIN 4991 („Geschäftsvordrucke") integriert. Die frühere Vordrucknorm DIN 676 war bereits 2011 in DIN 5008 aufgegangen.

Aufbau eines Bewerbungsanschreibens nach DIN 5008 (von oben)

```

  1. ABSENDER (Bewerber) oben, meist rechtsbündig oder im Briefkopf

Name, Straße, PLZ Ort, Telefon, E-Mail

  1. ANSCHRIFTFELD (Empfänger) ohne Leerzeilen, ohne "An:"

Firma z. Hd. / Ansprechperson Straße Hausnummer PLZ Ort

  1. DATUM rechtsbündig, 2 Leerzeilen unter Anschrift

z. B. "Musterstadt, 28. Juli 2026" oder "2026-07-28"

  1. BETREFF 2 Leerzeilen über der Anrede

OHNE das Wort "Betreff" Hervorhebung nur durch Fettung/Farbe z. B. Bewerbung als Sachbearbeiter/-in, Ihre Stellenanzeige vom 15.07.2026

  1. ANREDE konkrete Person bevorzugt

"Sehr geehrte Frau Müller," (nur zur Not: "Sehr geehrte Damen und Herren,")

  1. FLIESSTEXT Einleitung – Hauptteil – Schluss

linksbündig oder Blocksatz mit Silbentrennung

  1. GRUSSFORMEL "Mit freundlichen Grüßen" / "Freundliche Grüße"
  1. UNTERSCHRIFT handschriftlich, darunter Name in Maschinenschrift
  1. ANLAGENVERMERK "Anlagen" (Lebenslauf, Zeugnisse ...)

```

Datum: DIN 5008 nennt als Standard die Reihenfolge Jahr-Monat-Tag (`2026-07-28`); bei inländischen Empfängern ist auch `28.07.2026` zulässig, ebenso die ausgeschriebene Form `28. Juli 2026`. Im Bewerbungs-/Privatbrief steht das Datum rechtsbündig zwei Leerzeilen unter der letzten Zeile des Anschriftfeldes bzw. des Informationsblocks.

Betreff: keine Einleitung mit „Betreff:" oder „Betrifft:". Die Betreffzeile steht mit zwei Leerzeilen Abstand über der Anrede und darf ausschließlich durch Fettschrift oder Farbe hervorgehoben werden — Unterstreichungen sind nicht mehr vorgesehen.

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Stand

Stand: 2026-09-07. Maßgebliche Fassung DIN 5008:2020-03 (unverändert gültig). DIN 5008 ist eine freiwillige Norm des DIN e. V. ohne Gesetzescharakter; die Volltext-Norm ist kostenpflichtig über DIN Media (dinmedia.de) zu beziehen. Angaben zu Aufbau, Anschriftfeld, Betreff, Datum und Seitenrändern geprüft gegen die DIN-Media-Themenseite und die dokumentierte Änderungsübersicht zur Neufassung 2020. Rechtsstände (AGG) geprüft gegen gesetze-im-internet.de.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-07
Letzte Prüfung:
2026-09-07
In Kraft seit:
2020-03-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
B
Lizenz:
CC BY 4.0