Nexvyra

Aufstiegsstipendium 2026 – Studium für Berufserfahrene (SBB) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-06 · letzte Prüfung: 2026-09-06 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Das **Aufstiegsstipendium** ist das Studienstipendium des Bundes für **beruflich Qualifizierte mit Praxiserfahrung**. Gefördert wird ein **erstes akademisches Studium** (in der Regel Bachelor oder Staatsexamen) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz – **in Vollzeit oder berufsbegleitend**. Im **Vollzeitstudium** beträgt die Förderung **992 € Grundbetrag plus 80 € Büchergeld = 1.072 € monatlich**, zusätzlich **160 € Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren**. Im **berufsbegleitenden Studium** gibt es **3.045 € pro Kalenderjahr**. Die Förderung ist eine **Pauschale und damit einkommensunabhängig** – anders als beim klassischen BAföG findet **keine Einkommens- und Vermögensanrechnung** statt. Bewerben kann sich, wer eine **Berufsausbildung abgeschlossen**, danach **insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet** hat und seine berufliche Leistungsfähigkeit belegt: durch **Note 1,9 bzw. 87 Punkte oder besser** in der Berufsabschluss- oder Aufstiegsfortbildungsprüfung, durch **Platz 1–3 in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb** oder durch einen **begründeten Arbeitgebervorschlag**. **Schulabschluss und Schulnoten spielen keine Rolle**, und es gibt **keine Altersgrenze**. Das Auswahlverfahren ist **dreistufig** (Online-Bewerbung → Kompetenz-Check → Auswahlgespräch); jährlich werden **bis zu 1.500** neue Stipendien vergeben. Rechtsgrundlage sind die **BMBF-/BMFTR-Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums vom 08.08.2024 (gültig ab 01.09.2024)**; durchgeführt wird das Programm von der **Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)** in Bonn. Ein **Rechtsanspruch besteht nicht** – es handelt sich um eine Auswahlentscheidung.

Kernfakten

PunktWert
ProgrammAufstiegsstipendium (Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums)
RechtsgrundlageBMBF-Richtlinien vom 08.08.2024, gültig ab 01.09.2024
FördermittelgeberBund – BMFTR (ehem. BMBF)
Durchführung/AuswahlStiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) gGmbH, Bonn
Förderung Vollzeitstudium992 € Grundbetrag + 80 € Büchergeld = 1.072 € / Monat
Betreuungspauschale160 € / Monat je Kind unter 14 Jahren (Vollzeitstudium)
Förderung berufsbegleitend3.045 € / Kalenderjahr
Einkommensprüfungnein – Pauschale, einkommens- und vermögensunabhängig
Geförderter Abschlusserstes akademisches Studium, i. d. R. Bachelor oder Staatsexamen
Hochschulenstaatlich oder staatlich anerkannt, in DE, EU-Mitgliedsland oder Schweiz
StudienformVollzeit oder berufsbegleitend
Voraussetzung 1abgeschlossene Berufsausbildung
Voraussetzung 2danach insgesamt mindestens 2 Jahre Berufstätigkeit
Voraussetzung 3 (alternativ)Note 1,9 / ≥ 87 Punkte in Berufsabschluss- oder Aufstiegsfortbildungsprüfung
Voraussetzung 3 (alternativ)Platz 1–3 bei überregionalem beruflichem Leistungswettbewerb (z. B. PLW, „Gute Form")
Voraussetzung 3 (alternativ)begründeter Vorschlag eines aktuellen oder ehemaligen Betriebs
Altersgrenzekeine (Mehrheit der Geförderten 25–35 Jahre, teils über 40)
Schulnoten/Abiturirrelevant – es zählen allein die beruflichen Leistungen
Auswahlverfahren3 Stufen: Online-Bewerbung → Kompetenz-Check (online) → Auswahlgespräch
Auswahlgespräch2 Jurymitglieder aus Wissenschaft und Wirtschaft; Präsenz oder Videokonferenz
Stipendien pro Jahrbis zu 1.500 neue Aufstiegsstipendien; rund 5.000 Geförderte an über 300 Hochschulen
Bewerbungszeitpunktvor Studienbeginn möglich; bereits Studierende im 1. oder 2. Fachsemester
AnwartschaftStudienbeginn innerhalb 1 Jahres nach Aufnahmezusage möglich
Förderbeginnfrühestens ab Aufnahme, bei späterem Studienstart ab Einschreibung
Bewerbungsfenster 2027/I22.09.2026 – 30.11.2026 (Online-Portal)
Auswahlgespräche 2027/Ivoraussichtlich 15.02.2027 – 13.03.2027 (Oberlahr/Westerwald oder online)
Aufnahme 2027/Ivorgesehen für April 2027
Rechtsanspruchnein – Auswahlentscheidung im Rahmen verfügbarer Plätze
Verhältnis zum BAföGDoppelförderung ausgeschlossen (§ 2 Abs. 6 BAföG bei tatsächlichem Leistungsbezug)
Ideelle FörderungSeminarprogramm, Regionalgruppen, Mentoring, Netzwerkplattform StipNet

Geltungsbereich

Das Aufstiegsstipendium gilt bundesweit und richtet sich ausschließlich an beruflich Qualifizierte: Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und danach insgesamt mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit. Der schulische Werdegang ist ohne Bedeutung – ein Abitur ist nicht erforderlich, da der Hochschulzugang in allen Bundesländern auch über die berufliche Qualifikation (Meister, Techniker, Fachwirt bzw. Ausbildung plus Berufspraxis) möglich ist. Das Stipendium ist damit das Gegenstück zum Weiterbildungsstipendium derselben Stiftung: Dieses fördert Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge nach der Ausbildung, das Aufstiegsstipendium hingegen ein Erststudium an einer Hochschule.

Förderfähig ist ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz; der angestrebte Abschluss ist in der Regel Bachelor oder Staatsexamen. Eine Erstbewerbung für ein Masterstudium ist nur möglich, wenn es sich – etwa nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen – tatsächlich um ein Erststudium handelt. Eine Weiterförderung im konsekutiven Master steht nur denjenigen offen, die bereits im Aufstiegsstipendium bis zum Bachelor gefördert wurden und einen besonders guten Abschluss erreicht haben. Klärungsbedürftig sind Studienangebote in Kooperation mit weiteren Bildungsträgern, Studiengänge im EU-Ausland oder in der Schweiz, „Probestudien" sowie Angebote, die als „Weiterbildung" bezeichnet werden – hier entscheidet die SBB im Einzelfall.

Das Aufstiegsstipendium ist ein Auswahlstipendium ohne Rechtsanspruch: Jährlich stehen bis zu 1.500 Neuaufnahmen zur Verfügung. Anders als beim Aufstiegs-BAföG (AFBG), das einen Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt, Techniker) begründet, fördert das Aufstiegsstipendium ein Hochschulstudium – beide Instrumente betreffen also unterschiedliche Bildungswege und schließen einander nicht aus, finanzieren aber nie dieselbe Maßnahme. Wer Leistungen eines Begabtenförderungswerks tatsächlich bezieht, ist nach § 2 Abs. 6 BAföG vom klassischen Studien-BAföG ausgeschlossen; die bloße Aufnahme in das Förderprogramm löst diesen Ausschluss noch nicht aus.

Wie funktioniert das Aufstiegsstipendium

Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen. Erforderlich sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit danach und ein Leistungsnachweis. Für den Leistungsnachweis bestehen drei gleichrangige Wege: (a) Gesamtergebnis von mindestens Note 1,9 bzw. 87 Punkten in der Berufsabschlussprüfung oder in der Prüfung einer Aufstiegsfortbildung (Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in u. a.), (b) Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (z. B. Praktischer Leistungswettbewerb des Handwerks, „Gute Form"), (c) ein begründeter Vorschlag eines aktuellen oder ehemaligen Betriebs. Bei anderen Wettbewerben sollte vorab mit dem SBB-Team geklärt werden, ob sie anerkannt werden.

Schritt 2 — Stufe 1: Online-Bewerbung. Die Bewerbung läuft ausschließlich über das Online-Portal der SBB in festen Zeitfenstern. Für das Auswahlverfahren 2027/I ist die Bewerbung vom 22. September 2026 bis 30. November 2026 möglich. Abgefragt werden Angaben zur Person, zu Ausbildung und Berufserfahrung sowie zum geplanten oder bereits begonnenen Studium. Die Rückmeldung, ob Stufe 2 erreicht ist, kommt innerhalb von 14 Tagen nach der Bewerbung per E-Mail.

Schritt 3 — Stufe 2: Kompetenz-Check. Die Einladungsmail enthält einen sieben Tage gültigen Zugangslink; in diesem Zeitraum ist der Online-Kompetenz-Check zu absolvieren – ein Fragebogen zu mehreren Kompetenzfeldern (z. B. Zielorientierung, soziale Kompetenzen). Spätestens drei Werktage nach dem Kompetenz-Check sind die Nachweise zu den Angaben aus Stufe 1 einzureichen. Die Entscheidung über Stufe 3 folgt im Verfahren 2027/I etwa in der 4. Kalenderwoche 2027.

Schritt 4 — Stufe 3: Auswahlgespräch. Zwei Jurymitglieder aus Wissenschaft und Wirtschaft führen ein persönliches Gespräch, das an die Antworten aus dem Kompetenz-Check anknüpft. Die Gespräche finden teils in Präsenz, teils per Videokonferenz statt; im Verfahren 2027/I sind sie für 15. Februar bis 13. März 2027 vorgesehen (Präsenzort: Oberlahr/Westerwald). Der Termin wird von der SBB verbindlich zugeteilt und erst wenige Wochen vorher mitgeteilt – die Zeiträume sollten daher vorsorglich freigehalten werden. Zentral ist eine plausible Begründung, warum das Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.

Schritt 5 — Aufnahme und Förderbeginn. Die Aufnahmeentscheidung für 2027/I wird Ende April 2027 mitgeteilt. Es besteht eine einjährige Anwartschaft: Wer aufgenommen wird, kann innerhalb eines Jahres mit dem Studium beginnen. Die finanzielle Förderung startet frühestens mit der Aufnahme, bei späterem Studienbeginn erst mit der Einschreibung.

Schritt 6 — Förderung abrufen. Im Vollzeitstudium werden monatlich 992 € Grundbetrag + 80 € Büchergeld (1.072 €) ausgezahlt, für jedes Kind unter 14 Jahren zusätzlich 160 €. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 € je Kalenderjahr. Da es sich um Pauschalen handelt, bleiben eigenes Erwerbseinkommen, Vermögen und Elterneinkommen unberücksichtigt. Ergänzt wird die finanzielle durch die ideelle Förderung: Seminarprogramm, Regionalgruppen, Mentoring, Unternehmenseinblicke und die Plattform StipNet.

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-06
Letzte Prüfung:
2026-09-06
In Kraft seit:
2024-09-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0