Aufstiegsstipendium 2026 – Studium für Berufserfahrene (SBB) In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programm | Aufstiegsstipendium (Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums) |
| Rechtsgrundlage | BMBF-Richtlinien vom 08.08.2024, gültig ab 01.09.2024 |
| Fördermittelgeber | Bund – BMFTR (ehem. BMBF) |
| Durchführung/Auswahl | Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) gGmbH, Bonn |
| Förderung Vollzeitstudium | 992 € Grundbetrag + 80 € Büchergeld = 1.072 € / Monat |
| Betreuungspauschale | 160 € / Monat je Kind unter 14 Jahren (Vollzeitstudium) |
| Förderung berufsbegleitend | 3.045 € / Kalenderjahr |
| Einkommensprüfung | nein – Pauschale, einkommens- und vermögensunabhängig |
| Geförderter Abschluss | erstes akademisches Studium, i. d. R. Bachelor oder Staatsexamen |
| Hochschulen | staatlich oder staatlich anerkannt, in DE, EU-Mitgliedsland oder Schweiz |
| Studienform | Vollzeit oder berufsbegleitend |
| Voraussetzung 1 | abgeschlossene Berufsausbildung |
| Voraussetzung 2 | danach insgesamt mindestens 2 Jahre Berufstätigkeit |
| Voraussetzung 3 (alternativ) | Note 1,9 / ≥ 87 Punkte in Berufsabschluss- oder Aufstiegsfortbildungsprüfung |
| Voraussetzung 3 (alternativ) | Platz 1–3 bei überregionalem beruflichem Leistungswettbewerb (z. B. PLW, „Gute Form") |
| Voraussetzung 3 (alternativ) | begründeter Vorschlag eines aktuellen oder ehemaligen Betriebs |
| Altersgrenze | keine (Mehrheit der Geförderten 25–35 Jahre, teils über 40) |
| Schulnoten/Abitur | irrelevant – es zählen allein die beruflichen Leistungen |
| Auswahlverfahren | 3 Stufen: Online-Bewerbung → Kompetenz-Check (online) → Auswahlgespräch |
| Auswahlgespräch | 2 Jurymitglieder aus Wissenschaft und Wirtschaft; Präsenz oder Videokonferenz |
| Stipendien pro Jahr | bis zu 1.500 neue Aufstiegsstipendien; rund 5.000 Geförderte an über 300 Hochschulen |
| Bewerbungszeitpunkt | vor Studienbeginn möglich; bereits Studierende im 1. oder 2. Fachsemester |
| Anwartschaft | Studienbeginn innerhalb 1 Jahres nach Aufnahmezusage möglich |
| Förderbeginn | frühestens ab Aufnahme, bei späterem Studienstart ab Einschreibung |
| Bewerbungsfenster 2027/I | 22.09.2026 – 30.11.2026 (Online-Portal) |
| Auswahlgespräche 2027/I | voraussichtlich 15.02.2027 – 13.03.2027 (Oberlahr/Westerwald oder online) |
| Aufnahme 2027/I | vorgesehen für April 2027 |
| Rechtsanspruch | nein – Auswahlentscheidung im Rahmen verfügbarer Plätze |
| Verhältnis zum BAföG | Doppelförderung ausgeschlossen (§ 2 Abs. 6 BAföG bei tatsächlichem Leistungsbezug) |
| Ideelle Förderung | Seminarprogramm, Regionalgruppen, Mentoring, Netzwerkplattform StipNet |
Geltungsbereich
Das Aufstiegsstipendium gilt bundesweit und richtet sich ausschließlich an beruflich Qualifizierte: Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und danach insgesamt mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit. Der schulische Werdegang ist ohne Bedeutung – ein Abitur ist nicht erforderlich, da der Hochschulzugang in allen Bundesländern auch über die berufliche Qualifikation (Meister, Techniker, Fachwirt bzw. Ausbildung plus Berufspraxis) möglich ist. Das Stipendium ist damit das Gegenstück zum Weiterbildungsstipendium derselben Stiftung: Dieses fördert Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge nach der Ausbildung, das Aufstiegsstipendium hingegen ein Erststudium an einer Hochschule.
Förderfähig ist ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz; der angestrebte Abschluss ist in der Regel Bachelor oder Staatsexamen. Eine Erstbewerbung für ein Masterstudium ist nur möglich, wenn es sich – etwa nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen – tatsächlich um ein Erststudium handelt. Eine Weiterförderung im konsekutiven Master steht nur denjenigen offen, die bereits im Aufstiegsstipendium bis zum Bachelor gefördert wurden und einen besonders guten Abschluss erreicht haben. Klärungsbedürftig sind Studienangebote in Kooperation mit weiteren Bildungsträgern, Studiengänge im EU-Ausland oder in der Schweiz, „Probestudien" sowie Angebote, die als „Weiterbildung" bezeichnet werden – hier entscheidet die SBB im Einzelfall.
Das Aufstiegsstipendium ist ein Auswahlstipendium ohne Rechtsanspruch: Jährlich stehen bis zu 1.500 Neuaufnahmen zur Verfügung. Anders als beim Aufstiegs-BAföG (AFBG), das einen Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt, Techniker) begründet, fördert das Aufstiegsstipendium ein Hochschulstudium – beide Instrumente betreffen also unterschiedliche Bildungswege und schließen einander nicht aus, finanzieren aber nie dieselbe Maßnahme. Wer Leistungen eines Begabtenförderungswerks tatsächlich bezieht, ist nach § 2 Abs. 6 BAföG vom klassischen Studien-BAföG ausgeschlossen; die bloße Aufnahme in das Förderprogramm löst diesen Ausschluss noch nicht aus.
Wie funktioniert das Aufstiegsstipendium
Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen. Erforderlich sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit danach und ein Leistungsnachweis. Für den Leistungsnachweis bestehen drei gleichrangige Wege: (a) Gesamtergebnis von mindestens Note 1,9 bzw. 87 Punkten in der Berufsabschlussprüfung oder in der Prüfung einer Aufstiegsfortbildung (Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in u. a.), (b) Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (z. B. Praktischer Leistungswettbewerb des Handwerks, „Gute Form"), (c) ein begründeter Vorschlag eines aktuellen oder ehemaligen Betriebs. Bei anderen Wettbewerben sollte vorab mit dem SBB-Team geklärt werden, ob sie anerkannt werden.
Schritt 2 — Stufe 1: Online-Bewerbung. Die Bewerbung läuft ausschließlich über das Online-Portal der SBB in festen Zeitfenstern. Für das Auswahlverfahren 2027/I ist die Bewerbung vom 22. September 2026 bis 30. November 2026 möglich. Abgefragt werden Angaben zur Person, zu Ausbildung und Berufserfahrung sowie zum geplanten oder bereits begonnenen Studium. Die Rückmeldung, ob Stufe 2 erreicht ist, kommt innerhalb von 14 Tagen nach der Bewerbung per E-Mail.
Schritt 3 — Stufe 2: Kompetenz-Check. Die Einladungsmail enthält einen sieben Tage gültigen Zugangslink; in diesem Zeitraum ist der Online-Kompetenz-Check zu absolvieren – ein Fragebogen zu mehreren Kompetenzfeldern (z. B. Zielorientierung, soziale Kompetenzen). Spätestens drei Werktage nach dem Kompetenz-Check sind die Nachweise zu den Angaben aus Stufe 1 einzureichen. Die Entscheidung über Stufe 3 folgt im Verfahren 2027/I etwa in der 4. Kalenderwoche 2027.
Schritt 4 — Stufe 3: Auswahlgespräch. Zwei Jurymitglieder aus Wissenschaft und Wirtschaft führen ein persönliches Gespräch, das an die Antworten aus dem Kompetenz-Check anknüpft. Die Gespräche finden teils in Präsenz, teils per Videokonferenz statt; im Verfahren 2027/I sind sie für 15. Februar bis 13. März 2027 vorgesehen (Präsenzort: Oberlahr/Westerwald). Der Termin wird von der SBB verbindlich zugeteilt und erst wenige Wochen vorher mitgeteilt – die Zeiträume sollten daher vorsorglich freigehalten werden. Zentral ist eine plausible Begründung, warum das Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.
Schritt 5 — Aufnahme und Förderbeginn. Die Aufnahmeentscheidung für 2027/I wird Ende April 2027 mitgeteilt. Es besteht eine einjährige Anwartschaft: Wer aufgenommen wird, kann innerhalb eines Jahres mit dem Studium beginnen. Die finanzielle Förderung startet frühestens mit der Aufnahme, bei späterem Studienbeginn erst mit der Einschreibung.
Schritt 6 — Förderung abrufen. Im Vollzeitstudium werden monatlich 992 € Grundbetrag + 80 € Büchergeld (1.072 €) ausgezahlt, für jedes Kind unter 14 Jahren zusätzlich 160 €. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 € je Kalenderjahr. Da es sich um Pauschalen handelt, bleiben eigenes Erwerbseinkommen, Vermögen und Elterneinkommen unberücksichtigt. Ergänzt wird die finanzielle durch die ideelle Förderung: Seminarprogramm, Regionalgruppen, Mentoring, Unternehmenseinblicke und die Plattform StipNet.
Häufige Fehler
- „Ohne Abitur kann ich mich nicht bewerben." Falsch — beim Aufstiegsstipendium zählen allein die beruflichen Leistungen; Schulabschluss und Schulnoten spielen keine Rolle. Der Hochschulzugang ist über die berufliche Qualifikation möglich.
- „Aufstiegsstipendium und Aufstiegs-BAföG sind dasselbe." Falsch — das AFBG (Aufstiegs-BAföG) ist ein Rechtsanspruch und fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker). Das Aufstiegsstipendium ist ein Auswahlstipendium und fördert ein Hochschulstudium. Dieselbe Maßnahme wird nie doppelt finanziert.
- „Ich bin zu alt für ein Stipendium." Falsch — beim Aufstiegsstipendium gibt es keine formale Altersgrenze. Der Großteil der Geförderten ist 25 bis 35 Jahre alt, einige sind über 40. (Anders beim Weiterbildungsstipendium: dort Aufnahme grundsätzlich nur bis 24 Jahre.)
- „Berufsbegleitend Studierende bekommen nichts." Falsch — für ein berufsbegleitendes Studium gibt es 3.045 € pro Kalenderjahr. Nur die monatliche Vollförderung von 1.072 € ist dem Vollzeitstudium vorbehalten.
- „Ich verdiene zu viel für ein Stipendium." Falsch — die Förderung ist eine Pauschale und einkommensunabhängig. Es findet keine Einkommens- oder Vermögensprüfung statt, auch das Elterneinkommen bleibt außen vor.
- „Ich muss schon eingeschrieben sein, um mich zu bewerben." Falsch — die Bewerbung ist vor Studienbeginn möglich; nach Aufnahme besteht ein Jahr Anwartschaft. Wer bereits studiert, kann sich nur im 1. oder 2. Fachsemester bewerben.
- „Ich kann mich jederzeit bewerben." Falsch — es gibt feste Bewerbungsfenster (zwei Verfahren pro Jahr). Für 2027/I: 22.09.2026 bis 30.11.2026. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- „Ich kann parallel BAföG beziehen." In der Regel falsch — wer tatsächlich Leistungen eines Begabtenförderungswerks bezieht, ist nach § 2 Abs. 6 BAföG vom Studien-BAföG ausgeschlossen. Die bloße Aufnahme ohne Leistungsbezug löst den Ausschluss noch nicht aus.
- „Den Gesprächstermin kann ich mir aussuchen." Falsch — die SBB vergibt den Termin verbindlich und lädt erst wenige Wochen vorher ein. Die veröffentlichten Zeiträume sind vorsorglich freizuhalten.
- „Jedes ‚Studium' wird gefördert." Falsch — nicht förderfähig bzw. klärungsbedürftig sind u. a. Probestudien, Angebote mit der Bezeichnung „Weiterbildung" und Studiengänge in Kooperation mit weiteren Bildungsträgern. Maßgeblich ist ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Änderungsverlauf
- 2026-09-06: Erstveröffentlichung mit Stand 2026. Förderbeträge (992 € Grundbetrag + 80 € Büchergeld = 1.072 €/Monat im Vollzeitstudium, 160 € Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren, 3.045 €/Kalenderjahr im berufsbegleitenden Studium), Einkommensunabhängigkeit als Pauschalförderung, Bewerbungsvoraussetzungen (abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit, Leistungsnachweis über Note 1,9/87 Punkte, Wettbewerbsplatzierung 1–3 oder begründeten Arbeitgebervorschlag), fehlende Altersgrenze, Irrelevanz von Schulabschluss und Schulnoten, Förderumfang (erstes akademisches Studium, Bachelor/Staatsexamen, DE/EU/Schweiz, Vollzeit oder berufsbegleitend), Master-Regelung, dreistufiges Auswahlverfahren mit Kompetenz-Check und Auswahlgespräch, einjährige Anwartschaft, Kontingent von bis zu 1.500 Neuaufnahmen jährlich sowie die Fristen der Auswahlverfahren 2026/II und 2027/I gegen die offiziellen SBB-Seiten (sbb-stipendien.de) und die BMBF-/BMFTR-Richtlinien vom 08.08.2024 verifiziert. Abgrenzung zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) und zum Weiterbildungsstipendium sowie der BAföG-Doppelförderungsausschluss nach § 2 Abs. 6 BAföG ergänzt. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Stand
- Stand: 2026-09-06
- Gültig ab: 2024-09-01 (BMBF-Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums vom 08.08.2024)
- Status: aktuell (factcheck_status: ok — Fördersätze, Voraussetzungen, Verfahrensstufen und Fristen gegen die offiziellen Seiten der SBB und die BMBF-/BMFTR-Richtlinien geprüft; die Aufnahme ist eine Auswahlentscheidung im Rahmen des Kontingents, kein Rechtsanspruch. Bewerbungs- und Gesprächstermine des Verfahrens 2027/I sind von der SBB als voraussichtlich gekennzeichnet und vor Bewerbung erneut zu prüfen.)
- Quellenautorität: A (BMFTR/BMBF als Fördermittelgeber, SBB als durchführende Stelle, BAföG im Volltext)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- SBB – Aufstiegsstipendium (Übersicht): https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
- SBB – Was wird gefördert? (Erststudium, 1.500 Stipendien/Jahr, Master-Regelung, Richtlinien): https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/was-wird-gefoerdert
- SBB – Wie wird gefördert? (992 € + 80 € Büchergeld, 160 € je Kind, 3.045 €/Jahr berufsbegleitend, Anwartschaft): https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/wie-wird-gefoerdert
- SBB – Kann ich mich bewerben? (2 Jahre Berufserfahrung, Note 1,9/87 Punkte, Wettbewerb, Arbeitgebervorschlag, keine Altersgrenze): https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/kann-ich-mich-bewerben
- SBB – Termine und Fristen (Auswahlverfahren 2026/II und 2027/I, dreistufiges Verfahren): https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/bewerben/termine-und-fristen
- SBB – Bewerbungsinformationen (PDF, Detailregelungen zu Studienform und Nachweisen): https://www.sbb-stipendien.de/fileadmin/user_upload/downloads/Downloads_AS/Bewerbungsinformationen.pdf
- BMFTR/BMBF – Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Bekanntmachung 08.08.2024, gültig ab 01.09.2024): https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/08/2024-08-08-Bekanntmachung-Hochschulstudium.html
- BMFTR – Aufstiegsstipendium (Programmseite des Bundes): https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/AkademischeLaufbahn/Finanzierung/Aufstiegsstipendium/aufstiegsstipendium.html
- § 2 BAföG (Ausschluss der Doppelförderung bei Begabtenförderung, Abs. 6): https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
- BAföG-Portal des Bundes – Begabtenförderung (Verhältnis Stipendium/BAföG): https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/weitere-foerdermoeglichkeiten/begabtenfoerderung/begabtenfoerderung.html
- Abgrenzung Weiterbildungsstipendium: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium