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Aufstiegs-BAföG 2026 (AFBG) – Förderung Meister, Techniker, Fachwirt In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-06-30 · letzte Prüfung: 2026-06-30 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Das **Aufstiegs-BAföG** nach dem **Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)** ist eine staatliche Förderung für **berufliche Weiterbildung** zu höheren Berufsabschlüssen — Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, IT-Fachkraft. Im Unterschied zum klassischen BAföG ist es **altersunabhängig** und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. **Maßnahmen** werden zu **50 % als Zuschuss** und zu **50 % als zinsgünstiges Darlehen** gefördert. Zusätzlich bei **Vollzeit-Maßnahmen** Unterhaltsbeitrag (vergleichbar BAföG-Sätze). **Seit der Reform vom 01.08.2024** wurden Sätze deutlich erhöht: maximaler Maßnahmen-Zuschuss von **15.000 €** auf **18.000 €**, Unterhaltsförderung-Höchstbeträge angepasst. Bei **erfolgreichem Bestehen** der Abschlussprüfung wird **50 % des Restdarlehens erlassen** — also Maßnahmen werden faktisch zu **75 % geschenkt**.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageAFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) [gesetze-im-internet.de]
Reform27. AFBG-Änderungsgesetz vom 01.08.2024
Maximaler Maßnahmen-Zuschuss 202618.000 € (vorher 15.000 €)
Zuschuss-Anteil bei Maßnahmen50 %
Darlehens-Anteil bei Maßnahmen50 % (KfW-Darlehen, zinsgünstig)
Erlass des Restdarlehens bei Bestehen50 % [§ 13b AFBG]
Faktischer Förderanteil bei Erfolg75 % der Maßnahmenkosten
Geförderte AbschlüsseMeister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, IT-Bachelor-Professional
AltersgrenzeKeine (im Gegensatz zu Studierenden-BAföG)
Einkommens-/VermögensprüfungBei Maßnahmen-Förderung: nein
Unterhaltsförderung Single ohne Kinder1.013 €/Monat (Stand 08/2024)
Unterhaltsförderung mit Familienzuschlag+ Kinderbetreuungszuschlag 160 €/Kind
Familienzuschlag Ehegatte/Lebenspartner+ 235 €/Monat
Unterhalts-Zuschuss-AnteilVoller Zuschuss seit 01.08.2024 (vorher teilweise Darlehen)
AntragstellungAmt für Ausbildungsförderung am Wohnort (oder online)
Kombination mit BBiG-BildungsurlaubMöglich
Anbieter MaßnahmenIHK, HWK, akkreditierte Lehrgangsträger

Geltungsbereich

Das AFBG gilt für berufliche Aufstiegsfortbildungen, die zu einem anerkannten Abschluss oberhalb der dualen Berufsausbildung führen. Gefördert werden:

Voraussetzung: vorhergehende Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung. Keine Altersgrenze — auch Berufstätige mit 45+ können sich noch fördern lassen. Bei Vollzeit-Lehrgängen kann zusätzlich Unterhaltsbeitrag (vergleichbar BAföG für Studierende) beantragt werden.

Wie funktioniert die Förderung

Schritt 1 — Maßnahmenförderung. Maximal 18.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bezuschusst. Davon 50 % als Zuschuss (= geschenkt) und 50 % als KfW-Darlehen (zinslos in der Maßnahme, ab 6 Monate nach Ende verzinst). Beispiel: Meister-Vorbereitung 10.000 € → 5.000 € Zuschuss + 5.000 € Darlehen.

Schritt 2 — Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Maßnahmen). Single ohne Kinder: 1.013 €/Monat. Mit Kind: +160 €/Kind. Mit Ehepartner: +235 €. Voller Zuschuss seit 01.08.2024 — kein Darlehen-Anteil mehr.

Schritt 3 — Bestehen. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt 50 % des Restdarlehens erlassen (§ 13b AFBG). Bei Existenzgründung im erlernten Beruf: zusätzlich 33 % Erlass. Wer alle Boni kombiniert, zahlt im Idealfall nur 25 % der Kosten zurück.

Schritt 4 — Rückzahlung. Beginnt 6 Monate nach Maßnahmenende, Mindestrate 128 €/Monat, max. 10 Jahre Laufzeit. Zinsfreiheit während der Lehrgangszeit.

Beispielrechnung — Meister-Vorbereitung

``` Maßnahmenkosten: 10.000 € Zuschuss (50 %): -5.000 € Darlehen (50 %): -5.000 €

Bei Bestehen: Erlass Restdarlehen (50 %): -2.500 € → Effektive Eigenkosten: 2.500 €

Bei Existenzgründung zusätzlich: +33 % Erlass: -1.650 € → Effektive Eigenkosten: 850 € ```

Plus ggf. Unterhaltsbeitrag, der bei Vollzeit-Maßnahmen über mehrere Monate auch erheblich (mehrere 1.000 €) sein kann.

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-06-30
Letzte Prüfung:
2026-06-30
In Kraft seit:
2024-08-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0