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Kfz-Haftpflicht-Mindestdeckung 2026 (§ 4 PflVG) – 8,4 Mio / 1,5 Mio / 60.000 €

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Kfz-Haftpflicht-Mindestdeckung 2026 (§ 4 PflVG) – 8,4 Mio / 1,5 Mio / 60.000 €

Kurzantwort

Für jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug besteht Versicherungspflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz – PflVG). Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen wurden zum 23.12.2023 durch das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie 2021/2118 deutlich erhöht und gelten seitdem unverändert: bei Personenschäden 8.400.000 € (8,4 Mio €) pauschal pro Schadenereignis, bei Sachschäden 1.500.000 € und bei reinen Vermögensschäden 60.000 € (§ 4 PflVG iVm Anlage zum PflVG). Diese Werte sind das Minimum; jeder Versicherer bietet höhere Deckungen (typisch 50 oder 100 Mio €) gegen geringen Aufpreis an. Ohne gültige Haftpflicht wird ein Fahrzeug nicht zugelassen und darf nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden — Verstoß ist Straftat (§ 6 PflVG).

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage§ 4 PflVG, Anlage zum PflVG [gesetze-im-internet.de]
EU-GrundlageRichtlinie (EU) 2021/2118
Aktuelle Werte gültig seit23.12.2023
Mindestsumme Personenschäden8.400.000 € (8,4 Mio €)
Vorherige Mindestsumme Personenschäden7.500.000 € (bis 22.12.2023)
Mindestsumme Sachschäden1.500.000 € (1,5 Mio €)
Vorherige Mindestsumme Sachschäden1.220.000 €
Mindestsumme reine Vermögensschäden60.000 €
Mindestsumme bei Personenbeförderung mit Kraftomnibussen ≤9 PersonenPauschal pro Geschädigtem 600.000 €
Personenbeförderung Kraftomnibusse > 9 ≤ 50 Personen50.000.000 € pro Schadenereignis
Personenbeförderung Kraftomnibusse > 50 Personen75.000.000 € pro Schadenereignis
Übliche Marktdeckung Privat-Pkw50–100 Mio € (pauschal)
Versicherungspflicht§ 1 PflVG für alle zugelassenen Kfz
Folge bei FehlenKeine Zulassung; Fahren strafbar [§ 6 PflVG]
Mindestdeckung E-Scooter / MofaGleiche Werte (gilt für alle Kfz im Sinne PflVG)
Geltung im AuslandGrüne Karte / Versicherungsbestätigung
EU-GeltungInnerhalb EU/EWR überall Pflicht — Anhebung beruht auf EU-Recht

Geltungsbereich

§ 4 PflVG gilt für jedes Kraftfahrzeug mit Zulassung in Deutschland: Pkw, Lkw, Motorräder, Busse, Anhänger, Elektroroller (E-Scooter) mit Versicherungskennzeichen, Mofa, Quad. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen der Versicherungspflicht. Ausgenommen sind nur sehr enge Tatbestände (z. B. nicht im öffentlichen Verkehr genutzte Fahrzeuge auf Privatgrund, einige sehr alte Sammlerfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung). Die Mindestsummen sind EU-weit harmonisiert durch die Richtlinie (EU) 2021/2118 — die deutschen Werte entsprechen exakt den EU-Mindestanforderungen.

Was die Mindestsummen praktisch bedeuten

Personenschäden 8,4 Mio €. Reicht in der Regel für einen schweren Unfall mit Querschnittslähmung eines Verunfallten (lebenslange Pflege + Erwerbsausfall). Bei Mehrfach-Verletzten kann die Summe in der Praxis knapp werden. Daher empfehlen Verbraucherschützer und Versicherer regelmäßig freiwillige Erhöhung auf 50 oder 100 Mio € — der Aufpreis beträgt oft nur 10–30 €/Jahr.

Sachschäden 1,5 Mio €. Ausreichend für Standardunfälle (Totalschaden zweier Premium-Pkw + Gutachten + Abschleppung). Knapp werden kann es bei Auffahrunfällen auf Lkw mit teurer Ladung oder Sachschäden an Großanlagen (Tankstellen, Mautanlagen).

Vermögensschäden 60.000 €. Selten relevant — praktischer Fall: durch Schadensereignis verursachte Entgangene Geschäftsausgangskosten Dritter.

Was passiert ohne Haftpflicht?

§ 6 PflVG stellt das Fahren ohne Haftpflichtpflichtversicherung unter Strafe: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe, zusätzlich Fahrverbot bis 6 Monate und Eintrag im Fahreignungsregister (1 Punkt). Bei einem Unfall ohne Versicherung haftet der Fahrer/Halter persönlich unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Geschädigte werden über die Verkehrsopferhilfe e. V. (gesetzliche Auffanggesellschaft nach §§ 12 ff. PflVG) entschädigt, die anschließend beim Schädiger Regress nimmt — ein Albtraum-Szenario, weil der Schaden komplett aus dem Privatvermögen zu begleichen ist.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

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