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Führerschein-Wiedererteilung – Sperrfrist, Antrag, Voraussetzungen

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-06-18 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Führerschein-Wiedererteilung – Sperrfrist, Antrag, Voraussetzungen

Kurzantwort

Nach einem Fahrerlaubnis-Entzug durch Gericht oder Verwaltung muss eine Sperrfrist ablaufen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann (§ 69a StGB, § 4 StVG). Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate, in Regelfällen 9-12 Monate, bei schweren Verstößen bis zu 5 Jahre oder lebenslang. Der Antrag auf Wiedererteilung ist frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Je nach Anlass ist eine MPU Voraussetzung. Die Behörde prüft erneut Eignung, Befähigung und Zuverlässigkeit (§ 2 StVG).

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage Entzug Gericht§§ 69, 69a StGB [gesetze-im-internet.de, § 69a StGB]
Rechtsgrundlage Entzug Verwaltung§ 3 StVG, § 46 FeV [gesetze-im-internet.de]
Mindest-Sperrfrist6 Monate [§ 69a Abs. 1 StGB]
Regelsperrfrist Alkohol/Drogen9-12 Monate
Sperrfrist bei Wiederholungstäternbis 5 Jahre [§ 69a Abs. 1 S. 2 StGB]
Lebenslange Sperre möglichbei mehrfacher schwerer Verstöße [§ 69a Abs. 1 S. 2 StGB]
Vorzeitige Aufhebung Sperrfristnur unter strengen Voraussetzungen (z.B. positive MPU + Resozialisierung) [§ 69a Abs. 7 StGB]
Antrag auf Wiedererteilung möglich6 Monate vor Sperrfrist-Ende [§ 20 FeV]
AntragstelleFahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz
Antragsgebührje nach Klasse ca. 100-200 €
MPU-Pflicht bei Wiedererteilungbei Alkohol ≥ 1,6 ‰, Drogen, 8+ Punkte [§ 13, § 14 FeV]
Eignungs-Prüfung Pflichterneute medizinische Untersuchung in vielen Fällen
Befähigungs-Prüfung (Theorie/Praxis)bei Entzug länger als 2 Jahre zwingend [§ 20 Abs. 2 FeV]
Befähigungs-Prüfung bei kürzerer Sperreim Ermessen der Behörde
Vorlage Führerschein-Lichtbild + SehtestPflicht beim Antrag
Vorlage Erste-Hilfe-BescheinigungPflicht beim Antrag
Polizeiliches Führungszeugnisi.d.R. nicht erforderlich (Behörde fragt selbst ab)
Bearbeitungszeit2-6 Monate je nach Anlass
EU-Führerschein „Tourismus"streng kontrolliert; Anerkennung verweigert bei Umgehung deutscher Sperrfrist [§ 28 FeV]
Probezeit nach Wiedererteilungbei Klassen B/C/D nur, falls noch in laufender Probezeit
Kosten gesamt (mit MPU + Vorbereitung)typisch 1.500-2.500 €
Eintrag im FAEREntzugsdaten bleiben 5 Jahre gespeichert [§ 29 Abs. 5 StVG]

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

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