BaFin aktualisiert Rundschreiben zu Hochrisiko-Staaten in der Geldwäscheprävention (RS 07/2026 GW)
BaFin aktualisiert Rundschreiben zu Hochrisiko-Staaten in der Geldwäscheprävention (RS 07/2026 GW)
Kurzmeldung
Die BaFin hat am 13. Juli 2026 das Rundschreiben 07/2026 (GW) zu Drittstaaten mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („Hochrisiko-Staaten") veröffentlicht. Es setzt die aktualisierten Länderlisten der FATF (Erklärungen vom 19. Juni 2026) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 um und ersetzt die bisherigen Rundschreiben zu diesem Thema. Neu unter verstärkte Beobachtung gestellt wurden Bosnien und Herzegowina sowie der Irak; von der Beobachtungsliste gestrichen wurden Algerien und Namibia.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-13 |
| Institution | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
| Dokument | Rundschreiben 07/2026 (GW) — Hochrisiko-Staaten |
| Rechtsgrundlage | § 15 GwG (verstärkte Sorgfaltspflichten); Delegierte VO (EU) 2016/1675; RL (EU) 2015/849 |
| Wirkung | Verwaltungspraxis; sofort anzuwenden, ersetzt frühere GW-Länderlisten-Rundschreiben |
Was das bedeutet
Für alle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten unter BaFin-Aufsicht — insbesondere Kredit- und Finanzinstitute sowie Anbieter von Dienstleistungen bezüglich virtueller Vermögenswerte — konkretisiert das Rundschreiben, gegenüber welchen Ländern welche Sorgfaltspflichten gelten. Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu einem in der Delegierten Verordnung genannten Drittstaat sind mindestens die verstärkten Sorgfaltspflichten des § 15 Abs. 5 GwG zu erfüllen. Für Nordkorea und Iran ruft die FATF weiterhin zu Gegenmaßnahmen auf; hier gelten zusätzliche Anforderungen (u. a. erhöhte Anforderungen an die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Prüfung von Korrespondenzbeziehungen) sowie die bestehenden BaFin-Allgemeinverfügungen zur Meldepflicht. Für Myanmar bleiben verstärkte Sorgfaltspflichten bestehen. Verpflichtete sollten ihre Länderrisiko-Bewertung und ihre internen Screening-Listen an die geänderte Länderliste anpassen; die getroffenen Maßnahmen sind für Innenrevision und Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für vertiefte Information
Quelle
- BaFin, Rundschreiben 07/2026 (GW) vom 13. Juli 2026: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2026/rs_07_26_hochrisikostaaten_gw.html
Stand
- News-Publikation: 2026-07-20
- Ereignis-Datum: 2026-07-13
- Rechtsbereich: Allgemein
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0