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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-22 · Publiziert: 2026-07-27

Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 213)

Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 213)

Kurzmeldung

Das Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung wurde am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 213) verkündet (Ausfertigung: 16. Juli 2026). Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr (GESTA J020). Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. Juni 2026 beschlossen. Es schafft die rechtliche Grundlage für eine digitale, biometriegestützte Fluggastabfertigung an deutschen Flughäfen.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-22 (Verkündung im BGBl.)
Gericht/InstitutionDeutscher Bundestag / Bundesministerium für Verkehr (Federführung)
AktenzeichenBGBl. 2026 I Nr. 213; GESTA J020; Ausfertigung 16.07.2026; FNA 96-1, 210-5, 210-6, 26-12, 26-13
RechtsgrundlageÄnderungen u. a. des Luftverkehrsgesetzes, des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU
WirkungInkrafttreten nach den im verkündeten Text geregelten Zeitpunkten; Einführung des Angebots durch Airlines/Flughäfen

Was das bedeutet

Das Gesetz ermöglicht es, Fluggastdaten rechtssicher digital auszulesen und zu verarbeiten und so automatisierte und biometrische Abfertigungsprozesse an Flughäfen einzuführen. Für Reisende soll der Ablauf am Flughafen dadurch schneller und einfacher werden. Die Nutzung ist freiwillig: Passagiere behalten die Möglichkeit, weiterhin die reguläre Fluggastabfertigung zu wählen. Über den Zeitpunkt der Einführung entscheiden nach dem Inkrafttreten die durchführenden Unternehmen – also Fluggesellschaften und Flughäfen –, die die technischen Lösungen bereitstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist vor allem der Datenschutz relevant: Es geht um die Verarbeitung biometrischer und ausweisbezogener Daten, weshalb das Gesetz mehrere ausweis- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften anpasst. Die konkreten Anwendungszeitpunkte richten sich nach den im Bundesgesetzblatt verkündeten Inkrafttretensregeln.

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