BMF-Schreiben vom 17.09.2026 — Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen
# BMF-Schreiben vom 17.09.2026 — Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen
Kurzmeldung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. September 2026 ein BMF-Schreiben zur betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht. Gegenstand ist Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen. Das Schreiben ist auf der Internetseite des BMF als PDF abrufbar; verbindlich wird es mit der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-17 (Datum des BMF-Schreibens und der Veröffentlichung auf bundesfinanzministerium.de) | | Gericht/Institution | Bundesministerium der Finanzen (BMF) | | Aktenzeichen | BMF-Schreiben vom 17.09.2026 (Steuerart: Einkommensteuer) | | Rechtsgrundlage | § 6a EStG (Pensionsrückstellung) | | Wirkung | Verwaltungsanweisung; verbindliche Fassung mit Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I |
Was das bedeutet
Betroffen sind Arbeitgeber, die eine unmittelbare Versorgungszusage erteilt haben, deren Leistungshöhe nicht von vornherein feststeht, sondern an die Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere oder andere künftige, ungewisse Ereignisse gekoppelt ist. Solche wertpapiergebundenen Zusagen sind in der betrieblichen Altersversorgung verbreitet; die steuerbilanzielle Behandlung wirft die Frage auf, wie ein zum Bilanzstichtag noch ungewisser künftiger Wertverlauf beim Ansatz und bei der Bewertung der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG zu berücksichtigen ist.
Das BMF-Schreiben legt hierzu die Auffassung der Finanzverwaltung fest. Für Unternehmen mit entsprechenden Zusagen ist es die maßgebliche Verwaltungsvorgabe für die Steuerbilanz; Abweichungen führen regelmäßig zu Beanstandungen in der Betriebsprüfung. Die konkreten Vorgaben — insbesondere zu Bewertungsmethodik, Stichtagsbetrachtung und zeitlicher Anwendung — ergeben sich aus dem verlinkten Volltext des Schreibens; sie werden hier nicht zusammengefasst, weil der Volltext nur als PDF vorliegt und nicht maschinell verifiziert werden konnte.
Praktischer Hinweis: BMF-Schreiben bleiben nach Angaben des BMF für eine Übergangszeit — im Regelfall längstens drei Monate — auf der BMF-Internetseite abrufbar, bis sie im Bundessteuerblatt erscheinen. Wer das Schreiben auswerten will, sollte das PDF daher zeitnah sichern. Die Löschung aus dem Internetangebot bedeutet nicht, dass ein BMF-Schreiben aufgehoben wäre; dafür bedarf es eines gesonderten BMF-Schreibens.
Quelle
- Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 17.09.2026, „Betriebliche Altersversorgung; Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen": https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-09-17-bewertung-pensionsrueckstellungen.html
- Volltext (PDF, 91 KB): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-09-17-bewertung-pensionsrueckstellungen.pdf
- Bundesministerium der Finanzen, Übersicht BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/BMF_Schreiben/bmf_schreiben.html
Stand
- News-Publikation: 2026-09-18
- Ereignis-Datum: 2026-09-17
- Rechtsbereich: Steuerrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0