BFH IV R 37/23 — Markterschließungszuschuss an ausländische Konzerngesellschaft kann Betriebsausgabe sein
# BFH IV R 37/23 — Markterschließungszuschuss an ausländische Konzerngesellschaft kann Betriebsausgabe sein
Kurzmeldung
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Urteil vom 20. Mai 2026 – IV R 37/23 (am 24. September 2026 veröffentlicht) entschieden, dass die Zahlung eines sogenannten Markterschließungszuschusses an eine ausländische, gegebenenfalls nahestehende Gesellschaft dem Fremdvergleich standhalten und nach § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst sein kann, wenn damit höhere Lizenzeinnahmen erzielt werden sollen. Vorinstanz war das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 1. Februar 2023, 3 K 398/19).
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-24 (Veröffentlichung); 2026-05-20 (Urteil) | | Gericht/Institution | Bundesfinanzhof, IV. Senat | | Aktenzeichen | IV R 37/23 | | Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 4, § 5 Abs. 2 EStG; § 1 Abs. 1 AStG | | Wirkung | Klarstellende Auslegung zum Fremdvergleichsgrundsatz bei Konzernzuschüssen |
Was das bedeutet
Für international tätige Unternehmen und Konzerne mit ausländischen Vertriebs- oder Lizenzgesellschaften schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit: Zuschüsse an eine nahestehende ausländische Gesellschaft zur Markterschließung können auch dann als Betriebsausgabe abziehbar sein, wenn sie im Ergebnis zu höheren Lizenzeinnahmen des zuschussgewährenden Unternehmens führen sollen. Entscheidend bleibt, dass die Zahlung dem Fremdvergleich nach § 1 Abs. 1 AStG standhält — die Darlegungs- und Dokumentationslast dafür trägt weiterhin der Steuerpflichtige. Unternehmen mit vergleichbaren konzerninternen Zuschussmodellen sollten ihre Verrechnungspreisdokumentation im Licht dieses Urteils überprüfen.
Für vertiefte Information
- [Fremdvergleich nach § 1 AStG bei Konzerndarlehen](/fakten/fremdvergleich-1-astg-konzerndarlehen.html)
Quelle
- Bundesfinanzhof, Entscheidung IV R 37/23 (STRE202610175): https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610175/
Stand
- News-Publikation: 2026-09-26
- Ereignis-Datum: 2026-09-24
- Rechtsbereich: Steuerrecht (Internationales Steuerrecht/Betriebsausgaben)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0