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EDPB verabschiedet Leitlinien zur Bußgeldmethodik nach Art. 83 DSGVO (Konsultation bis 13.11.2026)

Veröffentlicht: 2026-09-26 · Ereignis: 2026-09-21 · behoerden

# EDPB verabschiedet Leitlinien zur Bußgeldmethodik nach Art. 83 DSGVO (Konsultation bis 13.11.2026)

Kurzmeldung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat am 21. September 2026 die Leitlinien „Guidelines on the application of the power to impose administrative fines in relation to other corrective powers under the GDPR" angenommen. Sie führen eine fünfstufige Methodik dafür ein, wie Aufsichtsbehörden über die Verhängung von Bußgeldern im Verhältnis zu anderen Abhilfebefugnissen nach Art. 58 DSGVO entscheiden sollen. Die Leitlinien sind ein Entwurf zur öffentlichen Konsultation bis zum 13. November 2026, noch keine finale Fassung. Am selben Tag verabschiedete der EDPB zudem die finalen Leitlinien zum Verhältnis zwischen DSA und DSGVO (dazu bereits separate Nexvyra-Meldung vom 21.09.2026).

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-21 (Annahme durch EDPB als Konsultationsentwurf) | | Gericht/Institution | Europäischer Datenschutzausschuss (EDPB) | | Aktenzeichen | Guidelines „on the application of the power to impose administrative fines in relation to other corrective powers under the GDPR" | | Rechtsgrundlage | Art. 58, Art. 83 DSGVO | | Wirkung | Entwurf; öffentliche Konsultation bis 13.11.2026, danach mögliche finale Fassung |

Was das bedeutet

Die Leitlinien sollen die Praxis der nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland u. a. der Landesdatenschutzbehörden) vereinheitlichen, wenn diese entscheiden, ob und wie sie neben oder anstelle eines Bußgelds andere Korrekturmaßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO einsetzen — etwa Verwarnungen, Anweisungen oder eine vorübergehende oder endgültige Verarbeitungsbeschränkung. Für Unternehmen und verantwortliche Stellen ist relevant, dass die Behörden künftig anhand eines strukturierten fünfstufigen Prüfschemas begründen sollen, warum im Einzelfall ein Bußgeld verhängt, ergänzt oder durch andere Maßnahmen ersetzt wird. Da es sich um einen Konsultationsentwurf handelt, ist die Methodik bis zum Abschluss der Konsultation am 13. November 2026 noch nicht verbindlich; Stellungnahmen können bis dahin eingereicht werden. Nexvyra wird über die finale Fassung berichten, sobald sie vorliegt.

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