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Bundestag verabschiedet Gesetz zur EU-weiten Vermögensabschöpfung (RL (EU) 2024/1260)

Veröffentlicht: 2026-09-26 · Ereignis: 2026-09-24 · gesetzgebung

# Bundestag verabschiedet Gesetz zur EU-weiten Vermögensabschöpfung (RL (EU) 2024/1260)

Kurzmeldung

Der Deutsche Bundestag hat am 24. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten verabschiedet (Regierungsentwurf BT-Drs. 21/5869, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz BT-Drs. 21/8159). CDU/CSU und SPD stimmten zu, die AfD dagegen, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Das Gesetz schafft einen bundesweiten Rahmen für die grenzüberschreitende Ermittlung und Abschöpfung von Vermögenswerten aus organisierter und schwerer Kriminalität.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-24 (Verabschiedung im Bundestag) | | Institution | Deutscher Bundestag (Plenum), Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | | Drucksache | BT-Drs. 21/5869 (Regierungsentwurf), BT-Drs. 21/8159 (Beschlussempfehlung) | | Rechtsgrundlage | Richtlinie (EU) 2024/1260 vom 24. April 2024 | | Wirkung | Grundsätzlich Inkrafttreten am Tag nach Verkündung; Art. 9 tritt am 20.11.2026 in Kraft |

Was das bedeutet

Für Strafverfolgungsbehörden schafft das Gesetz neue Vermögensabschöpfungsstellen: Staatsanwaltschaften übernehmen die justizielle Funktion, das Bundeskriminalamt die polizeiliche Funktion beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch zur Vermögensermittlung. Für Betroffene, deren Vermögenswerte — einschließlich Immobilien — gepfändet wurden, wird ein Antrag auf Notveräußerung gesetzlich verankert. Das Gesetz muss noch den Bundesrat durchlaufen und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, bevor es überwiegend am Tag danach in Kraft tritt; eine Einzelvorschrift (Art. 9) ist erst zum 20. November 2026 anwendbar. Unternehmen und Finanzinstitute, die von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten im Rahmen der Vermögensermittlung betroffen sein können, sollten die Verkündung im Bundesgesetzblatt beobachten.

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