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Bundesrat billigt Halterhaftung für E-Scooter (Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen, BR-Drs. 494/26)

Veröffentlicht: 2026-10-03 · Ereignis: 2026-09-25 · gesetzgebung

# Bundesrat billigt Halterhaftung für E-Scooter (BR-Drs. 494/26)

Kurzmeldung

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 in seiner 1068. Sitzung das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr passieren lassen (TOP 6, BR-Drs. 494/26). Künftig gelten für E-Scooter die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge: Neben dem Fahrer haftet verschuldensunabhängig auch der Halter – etwa Verleihfirmen.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-25 (Bundesrat, 1068. Sitzung) | | Institution | Bundesrat (Plenum), zuvor Deutscher Bundestag | | Drucksache | BR-Drs. 494/26 (Beschlussdrucksache 494/26(B)) | | Rechtsgrundlage | Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Halterhaftung Straßenverkehrsrecht) | | Wirkung | Inkrafttreten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals; Verkündung im BGBl steht noch aus |

Was das bedeutet

Bislang ist die Halterhaftung für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgeschlossen; E-Scooter fallen künftig nicht mehr unter diese Ausnahme. Für Unfallopfer wird die Durchsetzung von Schadensersatz einfacher, weil sie nicht mehr Identität und Verschulden des Fahrers nachweisen müssen – bei Miet-Scootern können sie auch das vermietende Unternehmen in Anspruch nehmen. Für Verleihanbieter und private Halter steigt das Haftungsrisiko; Versicherungsbedingungen und Prämien sollten mit Blick auf das Inkrafttreten geprüft werden. Laut Bundesregierung stieg die Zahl versicherter E-Scooter von 180.000 (2020) auf 990.000 (2023), die Unfallbeteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen von 5.860 (2020) auf 12.509 (2024).

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