Bundesrat bestätigt Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (BR-Drs. 557/26, RL (EU) 2023/2225)
# Bundesrat bestätigt Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (BR-Drs. 557/26)
Kurzmeldung
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 (1068. Sitzung, TOP 101) dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 23. September 2026 zum Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher einstimmig zugestimmt (BR-Drs. 557/26). Das Gesetz setzt Art. 36 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 um und tritt zum überwiegenden Teil am 20. November 2026 in Kraft.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-25 (Bundesrat, 1068. Sitzung) | | Institution | Bundesrat (Plenum); Vermittlungsausschuss (Einigungsvorschlag 23.09.2026) | | Drucksache | BR-Drs. 557/26 (Beschlussdrucksache 557/26(B)) | | Rechtsgrundlage | Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher; Art. 36 Abs. 1 RL (EU) 2023/2225 | | Wirkung | Überwiegendes Inkrafttreten 20.11.2026; Verkündung im BGBl steht noch aus |
Was das bedeutet
Schuldnerberatungsstellen dürfen Entgelte erheben, die jedoch „keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen“ dürfen; Verbraucher müssen vorab über die zu erwartenden Kosten informiert werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz meldet der EU-Kommission jährlich die verfügbaren Beratungsstellen; eine vorgelagerte Berichtspflicht der Länder entfällt, das Gesetz wird evaluiert. In einer Protokollerklärung kündigt die Bundesregierung an, gewerbliche Darlehensgläubiger wie Banken und Inkassounternehmen an den Kosten unabhängiger Schuldnerberatung beteiligen zu wollen und ein bundesweites Online-Beratungsangebot entwickeln zu lassen. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 13. Mai 2026 angerufen, nachdem das Gesetz zuvor im Bundesrat keine Mehrheit erhalten hatte.
Für vertiefte Information
- [EU-Verbraucherkredit-Richtlinie (RL 2023/2225) – BNPL, Kleinkredite & Widerrufsrecht ab 20.11.2026](/fakten/eu-verbraucherkredit-richtlinie-2023-2225.html)
Quelle
- Bundesrat, BundesratKOMPAKT 1068. Sitzung, TOP 101 „Schuldnerberatung“: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1068/1068-node.html
- Beschlussdrucksache 557/26(B): https://www.bundesrat.de/drs.html?id=557-26%28B%29
Stand
- News-Publikation: 2026-10-03
- Ereignis-Datum: 2026-09-25
- Rechtsbereich: Allgemein (Verbraucherschutz/Verbraucherkredit)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0