BFH III R 35/23 — Insolvenzverwaltervergütung als Betriebsausgabe des Insolvenzschuldners
# BFH III R 35/23 — Insolvenzverwaltervergütung als Betriebsausgabe des Insolvenzschuldners
Kurzmeldung
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Urteil vom 25. Juni 2026 – III R 35/23 entschieden, dass Insolvenzschuldner die Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgaben abziehen können, soweit dessen Geschäftsführung der Befriedigung betrieblicher Verbindlichkeiten dient. Bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung kommt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht. Der BFH hat das Urteil am 8. Oktober 2026 mit Pressemitteilung 057/26 veröffentlicht und spricht von einer rechtsgrundsätzlich geklärten, für die Insolvenzpraxis wichtigen Frage.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-08 (Veröffentlichung, PM 057/26); 2026-06-25 (Urteil) | | Gericht/Institution | Bundesfinanzhof, III. Senat | | Aktenzeichen | III R 35/23 | | Rechtsgrundlage | Betriebsausgabenabzug; Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (Betriebsvermögensvergleich) | | Wirkung | Revision erfolgreich; FG-Urteil aufgehoben, Zurückverweisung |
Was das bedeutet
Im Streitfall (Insolvenzeröffnung 2015, Streitjahre 2015 bis 2017) hatte das Finanzamt die Rückstellungen für die Verwaltervergütung nicht anerkannt, das Finanzgericht folgte dem. Der BFH sieht das anders: Ist ein abgrenzbarer Teil der Vergütung zweifelsfrei betrieblich veranlasst, besteht kein Aufteilungs- und Abzugsverbot; notfalls ist der betriebliche Anteil zu schätzen. Offen bleibt im zweiten Rechtsgang, ob der Insolvenzschuldner in den Streitjahren überhaupt noch zur Bilanzierung berechtigt war. Falls nicht, scheitert die Rückstellung, und der Abzug ist erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung möglich. Für Insolvenzverwalter und Berater bedeutet das: Die betriebliche Veranlassung der Verwaltertätigkeit sollte dokumentiert und die Gewinnermittlungsart geprüft werden.
Quelle
- Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 057/26 vom 08.10.2026: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/betriebsausgabenabzug-und-rueckstellung-des-insolvenzschuldners-fuer-die-verguetung-des-insolvenzverwalters/
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.06.2026 – III R 35/23, Entscheidungen online: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610193/
Stand
- News-Publikation: 2026-10-09
- Ereignis-Datum: 2026-10-08
- Rechtsbereich: Steuerrecht (Insolvenz)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0