BFH III R 37/23 — Differenzkindergeld: Schweizer Kinderzulage brutto anzurechnen, Kinderabzug nicht
# BFH III R 37/23 — Differenzkindergeld: Schweizer Kinderzulage brutto anzurechnen, Kinderabzug nicht
Kurzmeldung
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Urteil vom 9. Juli 2026 – III R 37/23 entschieden, dass bei der Berechnung des Differenzkindergeldes der Bruttobetrag der in der Schweiz gezahlten Kinderzulage anzurechnen ist; darauf in der Schweiz gezahlte Steuern mindern den Anrechnungsbetrag nicht. Der im Schweizer Steuerrecht gewährte Kinderabzug ist dagegen keine Familienleistung im Sinne des europäischen Koordinierungsrechts und wird nicht angerechnet. Veröffentlicht wurde das Urteil am 8. Oktober 2026 (PM 056/26).
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-08 (Veröffentlichung, PM 056/26); 2026-07-09 (Urteil) | | Gericht/Institution | Bundesfinanzhof, III. Senat | | Aktenzeichen | III R 37/23 | | Rechtsgrundlage | VO (EG) Nr. 883/2004, insb. Art. 68 (im Verhältnis zur Schweiz seit 01.04.2012 anwendbar) | | Wirkung | Revision der Klägerin nur in geringem Umfang, Revision der Familienkasse überwiegend begründet |
Was das bedeutet
Im Fall lebte die nicht erwerbstätige Mutter mit drei Kindern in Deutschland, der Vater arbeitete als Arbeitnehmer in der Schweiz (Kinderzulage 200 CHF monatlich je Kind, Kinderabzug 10.300 CHF je Kind). Nach Art. 68 VO 883/2004 gehen beschäftigungsbedingte Ansprüche den nur wohnsitzbedingten vor – vorrangig zuständig war daher die Schweiz, Deutschland schuldete nur den Unterschiedsbetrag. Für Grenzgängerfamilien heißt das: Bei der Differenzrechnung zählt die Kinderzulage in voller Bruttohöhe; steuerliche Kinderabzüge in der Schweiz bleiben außer Betracht. Der BFH betont ausdrücklich die Bedeutung für Elternteile, die in der Schweiz arbeiten und deren Kinder in Deutschland leben.
Für vertiefte Information
- [Kindergeld 2026 – Höhe, Anspruch, Altersgrenze und Auszahlung](/fakten/kindergeld-2026.html)
Quelle
- Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 056/26 vom 08.10.2026: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/berechnung-des-differenzkindergeldes-unter-anrechnung-von-in-der-schweiz-gezahlten-familienleistungen/
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2026 – III R 37/23, Entscheidungen online: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610191/
Stand
- News-Publikation: 2026-10-09
- Ereignis-Datum: 2026-10-08
- Rechtsbereich: Steuerrecht (Kindergeld)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0