Mindestausbildungsvergütung 2027 — 764 Euro im ersten Ausbildungsjahr (BGBl. 2026 I Nr. 287)
# Mindestausbildungsvergütung 2027 — 764 Euro im ersten Ausbildungsjahr (BGBl. 2026 I Nr. 287)
Kurzmeldung
Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG steigt für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 beginnen, im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro monatlich. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze fortgeschrieben; die Bekanntmachung durch das zuständige Bundesministerium ist am 7. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 287) erfolgt. Gegenüber 2026 (724 Euro) entspricht das laut BIBB einem Anstieg um knapp 5,6 Prozent.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-07 (Bekanntmachung im BGBl.) | | Gericht/Institution | Bundesinstitut für Berufsbildung (Fortschreibung); Bekanntmachung durch das zuständige Bundesministerium | | Aktenzeichen | BGBl. 2026 I Nr. 287 | | Rechtsgrundlage | § 17 Abs. 2 BBiG | | Wirkung | gilt für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn 01.01.2027–31.12.2027 | | 1. Ausbildungsjahr | 764 Euro | | 2. Ausbildungsjahr | 902 Euro (+18 %) | | 3. Ausbildungsjahr | 1.031 Euro (+35 %) | | 4. Ausbildungsjahr | 1.070 Euro (+40 %) |
Was das bedeutet
Maßgeblich ist das Jahr des Ausbildungsbeginns: Die neuen Untergrenzen gelten nur für Ausbildungen in dualen Berufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die 2027 beginnen. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr sieht das Gesetz feste Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent auf den Satz des ersten Jahres vor. Tarifverträge gehen vor: Sieht ein Tarifvertrag eine niedrigere Vergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich danach richten. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die für Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Ausbildungsbetriebe sollten Vertragsmuster für Ausbildungsstarts 2027 jetzt anpassen.
Für vertiefte Information
- [Mindestlohn 2026](/fakten/mindestlohn-2026.html)
Quelle
- Bundesinstitut für Berufsbildung, Mindestausbildungsvergütung (Stand 07.10.2026): https://www.bibb.de/de/199658.php
- BIBB-Pressemitteilung vom 07.10.2026 „Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro“: https://idw-online.de/de/news878677
- Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 287: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/287/VO
- § 17 BBiG: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html
Stand
- News-Publikation: 2026-10-09
- Ereignis-Datum: 2026-10-07
- Rechtsbereich: Arbeitsrecht (Berufsausbildung)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0