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Niederländische Datenschutzbehörde verhängt 824,99 Mio. Euro DSGVO-Bußgeld gegen Uber wegen automatisierter Fahrer-Sperren (Art. 22 DSGVO)

Veröffentlicht: 2026-10-12 · Ereignis: 2026-10-08 · behoerden

# Niederländische Datenschutzbehörde verhängt 824,99 Mio. Euro DSGVO-Bußgeld gegen Uber wegen automatisierter Fahrer-Sperren (Art. 22 DSGVO)

Kurzmeldung

Die niederländische Datenschutzaufsicht Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat gegen Uber B.V. ein Bußgeld von 824.990.000 Euro verhängt. Nach Feststellung der AP hat Uber über Fahrerinnen und Fahrer vollautomatisiert entschieden: Bei Betrugsverdacht oder zu niedrigen Kundenbewertungen wurden Konten automatisch vorübergehend, bei dauerhaft niedrigen Bewertungen dauerhaft deaktiviert – mit Einkommensverlust für die Betroffenen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat die Entscheidung am 8. Oktober 2026 veröffentlicht. Uber hat Rechtsmittel eingelegt; eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung liegt noch nicht vor.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-08 (Veröffentlichung durch EDPB) | | Gericht/Institution | Autoriteit Persoonsgegevens (Niederlande) als federführende Aufsichtsbehörde (One-Stop-Shop) | | Aktenzeichen | Grenzüberschreitender Fall, Verantwortlicher Uber B.V.; Vorgänge 2018–2022 | | Rechtsgrundlage | Art. 22 DSGVO (automatisierte Einzelentscheidung), Art. 13 DSGVO (Informationspflichten) | | Wirkung | Bußgeld 824.990.000 Euro; nicht rechtskräftig (Rechtsmittel von Uber) |

Was das bedeutet

Das Verfahren geht auf Beschwerden von 171 französischen Uber-Fahrern zurück, die über die Ligue des droits de l’Homme bei der französischen CNIL eingereicht wurden; wegen des europäischen Sitzes von Uber in den Niederlanden führte die AP das Verfahren. Die AP sah neben dem Verstoß gegen das Verbot vollautomatisierter Entscheidungen auch eine unzureichende Information der Fahrer über die automatisierte Entscheidungsfindung. Uber hat die Verstöße nach Angaben der AP inzwischen eingestellt. Für Plattformbetreiber und Arbeitgeber, die Sperren, Bewertungen oder Betrugserkennung algorithmisch steuern, zeigt der Fall: Entscheidungen mit erheblicher Wirkung für Beschäftigte oder Auftragnehmer brauchen eine echte menschliche Prüfung und transparente Information nach Art. 13 DSGVO.

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