Italienische Datenschutzbehörde verhängt 5,508 Mio. Euro DSGVO-Bußgeld gegen BBVA wegen ignoriertem Werbewiderspruch (Art. 21 DSGVO)
# Italienische Datenschutzbehörde verhängt 5,508 Mio. Euro DSGVO-Bußgeld gegen BBVA wegen ignoriertem Werbewiderspruch (Art. 21 DSGVO)
Kurzmeldung
Die italienische Datenschutzaufsicht Garante per la protezione dei dati personali hat gegen die italienische Niederlassung der Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. (BBVA) ein Bußgeld von 5.508.000 Euro verhängt (endgültige Entscheidung vom 3. Juli 2026). Die Bank hatte den Widerspruch eines Kunden gegen Direktwerbung nicht umgesetzt: Von Oktober 2025 bis Mai 2026 erhielt der Kunde mindestens zehn unerwünschte Werbenachrichten. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat den Fall am 9. Oktober 2026 veröffentlicht.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-09 (Veröffentlichung durch EDPB); Entscheidung vom 03.07.2026 | | Gericht/Institution | Garante per la protezione dei dati personali (Italien), nationaler Fall | | Aktenzeichen | Verantwortlicher BBVA S.A., Niederlassung Italien; Entscheidung im Volltext bei der Garante (docweb 10294220), vom EDPB-Text nicht im Volltext geprüft | | Rechtsgrundlage | Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, Art. 21 und Art. 24 DSGVO | | Wirkung | Bußgeld 5.508.000 Euro; Anordnung, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und die Garante binnen 30 Tagen nach Zustellung zu informieren |
Was das bedeutet
Der Kunde hatte der Werbung über die Einstellungen der BBVA-App und anschließend gegenüber dem Kundenservice widersprochen. Nach Angaben der Bank erfasste das System den Widerspruch korrekt, ein technischer Fehler verhinderte jedoch die Synchronisation mit der Einheit, die Marketingnachrichten versendet. Die Behörde ließ dies nicht als Entlastung gelten und wies zudem das Argument zurück, der Kunde hätte die in der Datenschutzerklärung genannten E-Mail-Adressen nutzen müssen: Verantwortliche müssen die Ausübung von Betroffenenrechten erleichtern. Der Kundenservice hatte zudem fälschlich erklärt, Werbe-Pop-ups in der App ließen sich nicht abschalten. Erschwerend wertete die Behörde die Dauer von sieben Monaten, die Verwendung von Kontaktdaten für Marketing und einen früheren einschlägigen Verstoß der Bank, mildernd die Abhilfemaßnahmen. Für Unternehmen in Deutschland ist der Fall ein Hinweis darauf, dass ein Werbewiderspruch über jeden bereitgestellten Kanal wirksam sein und tatsächlich in allen Systemen durchschlagen muss; technische Synchronisationsfehler entlasten nicht.
Für vertiefte Information
- [Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO](/fakten/dsgvo-widerspruchsrecht-art-21.html)
- [Betroffenenrechte – Modalitäten nach Art. 12 DSGVO](/fakten/dsgvo-betroffenenrechte-modalitaeten-art-12.html)
- [Grundsätze der Verarbeitung nach Art. 5 DSGVO](/fakten/dsgvo-grundsaetze-art-5.html)
- [DSGVO-Bußgelder – Bemessungsrahmen nach Art. 83 DSGVO](/fakten/dsgvo-bussgelder.html)
Quelle
- EDPB, National News „Italian DPA fines BBVA EUR 5 508 000 for failing to respect a customer’s objection to direct marketing“ (09.10.2026): https://www.edpb.europa.eu/news/italian-dpa-fines-bbva-eur-5-508-000-for-failing-to-respect-a-customers-objection-to-direct_en
Stand
- News-Publikation: 2026-10-14
- Ereignis-Datum: 2026-10-09
- Rechtsbereich: Datenschutz
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0