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IED-Umsetzungsgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 304, RL (EU) 2024/1785)

Veröffentlicht: 2026-10-20 · Ereignis: 2026-10-19 · gesetzgebung

# IED-Umsetzungsgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 304)

Kurzmeldung

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen ist am 19. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 304). Ausgefertigt wurde es am 13.10.2026, federführend war das Bundesumweltministerium. Der Bundestag hatte den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/4786) am 9. Juli 2026 in der Fassung des Umweltausschusses (BT-Drs. 21/6988) angenommen. Damit setzt Deutschland die novellierte Industrieemissions-Richtlinie (IED 2.0) um.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-19 (Verkündung im BGBl.) | | Gericht/Institution | Deutscher Bundestag (Beschluss 09.07.2026); federführend BMUKN | | Aktenzeichen | BGBl. 2026 I Nr. 304; BT-Drs. 21/4786, 21/6988; FNA u. a. 2129-8, 753-13, 2129-20 | | Rechtsgrundlage | Änderung von BImSchG, WHG, KrWG, BBergG, UAG, UmwRG und UVPG; RL (EU) 2024/1785 | | Wirkung | Verkündet am 19.10.2026. Das genaue Inkrafttretensdatum steht im Regelungstext, der beim Abruf nicht maschinenlesbar war. |

Was das bedeutet

Die IED regelt EU-weit Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Nach der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/6988) gilt sie für rund 55.000 Anlagen und Tierhaltungsbetriebe in Europa, davon etwa 13.000 in Deutschland. Betreiber solcher Anlagen müssen künftig ein Umweltmanagementsystem einführen. Zudem gelten strengere Anforderungen an die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen (beste verfügbare Techniken): Die dort festgelegten Emissionsbandbreiten sollen ab deren Inkrafttreten möglichst zügig und umfassend eingehalten werden. Gleichzeitig regelt das Gesetz neue Ausnahmetatbestände für weniger strenge Emissionsgrenzwerte und Umsetzungsfristen. Betreiber sollten prüfen, welche Fristen und Pflichten der Regelungstext konkret für ihre Anlagen festlegt.

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