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BGH IV ZR 155/25 — Rechtsschutzversicherung und Dieselklage: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfolgsaussichten (§ 18 Abs. 1 b ARB 2010)

Veröffentlicht: 2026-10-29 · Ereignis: 2026-10-28 · rechtsprechung

# BGH IV ZR 155/25 — Rechtsschutzversicherung und Dieselklage: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfolgsaussichten (§ 18 Abs. 1 b ARB 2010)

Kurzmeldung

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Oktober 2026 im Verfahren IV ZR 155/25 entschieden, zu welchem Zeitpunkt die Erfolgsaussichten einer Dieselschadensersatzklage zu beurteilen sind, wenn der Rechtsschutzversicherer die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht ablehnt (Pressemitteilung Nr. 206/2026). Die Revision des Versicherungsnehmers wurde zurückgewiesen.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-28 (Urteil und Pressemitteilung) | | Gericht/Institution | Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat | | Aktenzeichen | IV ZR 155/25 | | Rechtsgrundlage | § 18 Abs. 1 Buchst. b ARB 2010; § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV; Art. 5 VO (EG) Nr. 715/2007 | | Vorinstanzen | OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2025 – I-15 U 11/25; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2022 – 9 O 322/21 | | Wirkung | Revision zurückgewiesen; Deckung nur für die Berufung wegen des Differenzschadens (Streitwert 7.598,50 €) |

Was das bedeutet

Nach der Pressemitteilung kommt es für die Prüfung der Erfolgsaussichten grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an, hier den 31. März 2021. Klären der EuGH und der BGH die Rechtslage nach diesem Zeitpunkt zugunsten des Versicherungsnehmers, ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich; das gilt auch, wenn sich die Rechtsprechung später wieder ungünstiger entwickelt. Im entschiedenen Fall (Neuwagenkauf eines Diesels im Juni 2013 für 50.655,66 €) bestand weder zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife noch am 8. Mai 2025 ein Anspruch auf „großen Schadensersatz“. Der Versicherer musste die Berufung daher nur hinsichtlich des Differenzschadens decken. Für Versicherte mit Dieselverfahren bedeutet das: Eine Deckungsablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht ist nach diesen Zeitpunkten zu beurteilen. Die Pressemitteilung enthält nicht die vollständigen Urteilsgründe.

Quelle

Stand