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BEG EM Anlagentechnik 2026 – Übersicht (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-07-12 · letzte Prüfung: 2026-07-12 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Unter „Anlagentechnik" fasst die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) die technischen Effizienzmaßnahmen **außer dem Wärmeerzeuger** zusammen: Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung, die Heizungsoptimierung (u. a. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Alle werden einheitlich mit **15 % Grundförderung** bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) mit **20 %**. Es gilt derselbe gemeinsame Kostendeckel von **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr** (mit iSFP-Bonus **60.000 €**) wie für die Gebäudehülle. Antragstelle ist das **BAFA**; der Antrag muss **vor Auftragserteilung** gestellt werden. Der **Heizungstausch selbst** (neuer Wärmeerzeuger, z. B. Wärmepumpe) gehört seit 2024 **nicht** hierher, sondern zur separaten Heizungsförderung der **KfW (Programm 458)**.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung)]
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %) [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Mindestalter GebäudeBauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt [BEG-EM-Richtlinie]
Pflicht (Lüftung/digitale Systeme)Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE)
Antragszeitpunktvor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag)
Nicht enthaltenHeizungstausch/Wärmeerzeuger → KfW 458

Geltungsbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der Fördertopf von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt **pro Wohneinheit und Kalenderjahr** und wird gemeinsam mit den Gebäudehüllen-Maßnahmen und der Heizungsoptimierung auf einen einzigen Deckel angerechnet – wer im selben Jahr Lüftung, Dämmung und Heizungsoptimierung kombiniert, teilt sich diesen Topf.

Die Maßnahmengruppen im Überblick

Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, gemeinsamer Kostendeckel, BAFA als Antragstelle, Antrag vor Auftrag) sind bei allen Anlagentechnik-Maßnahmen identisch. Unterschiedlich ist der konkrete Maßnahmeninhalt:

| Maßnahmengruppe | Was gefördert wird | Detailseite | |---|---|---| | Lüftungsanlagen | Einbau/Erneuerung/Optimierung von Lüftungs- und Klimaanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung [BAFA – Anlagentechnik] | beg-em-lueftungsanlage | | Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung, Flächenheizung, Mess-/Steuer-/Regeltechnik [BAFA – Heizungsoptimierung] | heizungsoptimierung | | Digitale Systeme | Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home") [BAFA – Anlagentechnik] | — | | (Abgrenzung) Heizungstausch | Neuer Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid) – NICHT BEG EM Anlagentechnik | kfw-458-heizungsfoerderung |

Neben der eigentlichen Anlage sind auch notwendige Umfeldmaßnahmen sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten. Maßgeblich sind stets die aktuellen **Technischen Mindestanforderungen (TMA)** der BEG EM als Anlage zur Richtlinie.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Austausch des Wärmeerzeugers (z. B. Wärmepumpe) wird seit 2024 über die KfW (Programm 458) mit 30 % Grundförderung plus Boni gefördert, nicht über die BEG EM Anlagentechnik.

30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) sind ein Jahres-Topf pro Wohneinheit für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen.

Antragstellung verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch.

Pflicht.** Für die reine Heizungsoptimierung ist die EEE-Einbindung dagegen nicht zwingend vorgeschrieben.

Beispiel

Ein Eigentümer baut 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für 18.000 € ein und lässt zusätzlich für 2.000 € einen hydraulischen Abgleich mit Pumpentausch durchführen – zusammen 20.000 €. Ohne iSFP beträgt der Zuschuss 15 % = 3.000 €. Mit iSFP-Bonus (20 %) wären es 4.000 €. Beide Beträge liegen innerhalb des gemeinsamen Deckels von 30.000 € (bzw. 60.000 €).

Änderungsverlauf

Anlagentechnik-Maßnahmen (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme) mit gemeinsamen Förderkonditionen und grenzt den Heizungstausch (KfW 458) ab. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft; A-Quelle Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1).

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-07-12
Letzte Prüfung:
2026-07-12
In Kraft seit:
2026-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0