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BEG EM Anlagentechnik 2026 – Übersicht (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-11 · letzte Prüfung: 2026-10-11 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Unter „Anlagentechnik" fasst die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) die technischen Effizienzmaßnahmen **außer dem Wärmeerzeuger** zusammen: Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung, die Heizungsoptimierung (u. a. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Sie werden mit **15 % Grundförderung** bezuschusst. Seit der Neufassung der Förderrichtlinie (in Kraft mit Wirkung vom **21. Juli 2026**) gibt es den **iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte)** nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von **30.000 € (brutto)** und nur für die Ausgaben **oberhalb** der Grundhöchstgrenze. Es gilt derselbe gemeinsame Kostendeckel wie für die Gebäudehülle: **30.000 €** für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten (pro Gebäude und Kalenderjahr; mit iSFP-Bonus 60.000/30.000/15.000 €). Antragstelle ist das **BAFA**; der Antrag muss **vor Vorhabenbeginn** gestellt werden. Der **Heizungstausch selbst** (neuer Wärmeerzeuger, z. B. Wärmepumpe) gehört **nicht** hierher, sondern zur Heizungsförderung über die **KfW**.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 9.1]
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben (Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung) [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 8.4.1 b, d]
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (Biomasse ≥ 4 kW, keine Einzelraumfeuerung)50 % [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 5.4 b, 8.4.1 d]
iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte, nur bei förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (brutto) und nur auf Ausgaben oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP; nicht für Emissionsminderung und Fachplanung/Baubegleitung [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 8.4.2]
Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Wohngebäude, pro Gebäude und Jahr)30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7 [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 8.3.1 a]
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € erste WE, je 30.000 € WE 2–6, je 15.000 € ab WE 7 [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 8.3.1 a]
Maximaler Zuschuss erste WE (mit iSFP)10.500 € pro Jahr (15 % von 30.000 € + 20 % von weiteren 30.000 €)
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 5]
Mindestalter GebäudeBauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 3 a]
Heizungsoptimierung – Gebäudegrößenur Wohngebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäude bis 1.000 m² beheizte Fläche [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 5.4 a]
Pflicht (Lüftung/digitale Systeme)Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE) [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 9.3]
Antragszeitpunktvor Vorhabenbeginn; bei Antragstellung muss ein Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage vorliegen [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 9.2.1]
Nicht enthaltenHeizungstausch/Wärmeerzeuger → KfW (Zuschuss für Maßnahmen nach Nr. 5.3 a–f, h–j) [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 9.1]

Geltungsbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind alle Investoren, also Eigentümer sowie Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Die Höchstgrenze gilt pro Gebäude und Kalenderjahr (unabhängig von der Zahl der Anträge) und wird gemeinsam mit den Gebäudehüllen-Maßnahmen und der Heizungsoptimierung auf einen einzigen Deckel angerechnet – wer im selben Jahr Lüftung, Dämmung und Heizungsoptimierung kombiniert, teilt sich diesen Topf.

Die Maßnahmengruppen im Überblick

Die Grundkonditionen (15 % Grundförderung, iSFP-Bonus nach den oben genannten Bedingungen, gemeinsamer Kostendeckel, BAFA als Antragstelle, Antrag vor Vorhabenbeginn) gelten für alle Anlagentechnik-Maßnahmen; abweichend wird die Emissionsminderung an Biomasseheizungen mit 50 % gefördert. Unterschiedlich ist der konkrete Maßnahmeninhalt:

| Maßnahmengruppe | Was gefördert wird | Detailseite | |---|---|---| | Lüftungsanlagen | Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung [Nr. 5.2 a] | beg-em-lueftungsanlage | | Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich inkl. Heizkurve, Pumpentausch, Rohrdämmung, Flächenheizung, Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher, Mess-/Steuer-/Regeltechnik [Nr. 5.4 a] | heizungsoptimierung | | Digitale Systeme | Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home") bei Wohngebäuden [Nr. 5.2 b] | — | | (Abgrenzung) Heizungstausch | Neuer Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie u. a.) – NICHT BEG EM Anlagentechnik | kfw-458-heizungsfoerderung |

Neben der eigentlichen Anlage sind auch notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig. Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen EEE werden gesondert mit 50 % gefördert (Nr. 8.4.7), gedeckelt auf 5.000 € förderfähige Ausgaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 2.000 € je Wohneinheit, max. 20.000 €, bei Mehrfamilienhäusern (Nr. 8.3.1 b). Maßgeblich sind stets die aktuellen **Technischen Mindestanforderungen (TMA)** der BEG EM als Anlage zur Richtlinie.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Austausch des Wärmeerzeugers (z. B. Wärmepumpe) wird über die KfW gefördert (Grundfördersatz 30 %, für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 15 %, jeweils plus Boni; Nr. 8.4.1 c), nicht über die BEG EM Anlagentechnik.

Höchstgrenze ist ein Jahres-Topf pro Gebäude für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen.

eines förderfähigen Investitionsvolumens von 30.000 € gibt es auch mit iSFP nur 15 %.

Vertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde; wer vorher unbedingt beauftragt, verliert den Förderanspruch.

Pflicht.** Für die reine Heizungsoptimierung (ohne iSFP-Bonus) genügt dagegen eine Fachunternehmererklärung (Nr. 9.3).

Beispiel

Ein Eigentümer baut 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für 18.000 € ein und lässt zusätzlich für 2.000 € einen hydraulischen Abgleich mit Pumpentausch durchführen – zusammen 20.000 €. Der Zuschuss beträgt 15 % = 3.000 €. Auch mit iSFP bleibt es bei 3.000 €, weil das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € für den iSFP-Bonus nicht erreicht wird und die Ausgaben unterhalb der Grundhöchstgrenze von 30.000 € liegen.

Änderungsverlauf

Anlagentechnik-Maßnahmen (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme) mit gemeinsamen Förderkonditionen und grenzt den Heizungstausch (KfW 458) ab. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft; A-Quelle Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1).

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-11
Letzte Prüfung:
2026-10-11
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0