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BEG-EM – Außenwand-Dämmung 2026 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-04 · letzte Prüfung: 2026-09-04 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Die Dämmung der Außenwand ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt **15 %** der förderfähigen Ausgaben. Seit der neuen BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit **21. Juli 2026**) wird der **iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte)** nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von **30.000 € (brutto)** gewährt – und nur für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigen. Förderfähig sind maximal **30.000 € für die erste Wohneinheit**, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit (pro Gebäude und Kalenderjahr); mit iSFP-Bonus **60.000 €** für die erste Wohneinheit (WE 2–6: je 30.000 €, ab WE 7: je 15.000 €). Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte – nur ab 30.000 € förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen (brutto) und nur auf die Ausgaben oberhalb der 30.000-€-Höchstgrenze
Höchstgrenze förderfähige Kosten (pro Gebäude und Jahr)30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € erste WE, je 30.000 € WE 2–6, je 15.000 € ab WE 7
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto
Maximaler Zuschuss erste WE (mit iSFP)10.500 € pro Jahr (15 % von 30.000 € + 20 % von weiteren 30.000 €)
U-Wert-Anforderung Außenwand≤ 0,20 W/(m²·K)
PflichtEinbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

Technische Mindestanforderungen

Damit eine Außenwand-Dämmung gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der **Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenwand höchstens 0,20 W/(m²·K)** betragen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden.

Förderfähig sind insbesondere:

Förderfähige Kosten

(Fördersatz 50 %; förderfähige Ausgaben gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 €)

Die Höchstgrenze (30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7) gilt pro Gebäude und Kalenderjahr für die Summe der Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Mit iSFP-Bonus (bzw. wenn der Eigentümer für den iSFP nicht antragsberechtigt ist) verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 € (erste WE) / 30.000 € (WE 2–6) / 15.000 € (ab WE 7).

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle

Maßnahmen an der Gebäudehülle.

  1. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung

auf Förderzusage).

  1. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit

dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.

  1. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
  2. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
  3. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  4. Auszahlung des Zuschusses.

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-04
Letzte Prüfung:
2026-09-04
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0