BEG-EM – Außenwand-Dämmung 2026 In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 Prozentpunkte – nur ab 30.000 € förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen (brutto) und nur auf die Ausgaben oberhalb der 30.000-€-Höchstgrenze |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten (pro Gebäude und Jahr) | 30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7 |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € erste WE, je 30.000 € WE 2–6, je 15.000 € ab WE 7 |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss erste WE (mit iSFP) | 10.500 € pro Jahr (15 % von 30.000 € + 20 % von weiteren 30.000 €) |
| U-Wert-Anforderung Außenwand | ≤ 0,20 W/(m²·K) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Damit eine Außenwand-Dämmung gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der **Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenwand höchstens 0,20 W/(m²·K)** betragen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden.
Förderfähig sind insbesondere:
- Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)
- vorgehängte hinterlüftete Fassaden
- Innendämmung (sofern Außendämmung nicht möglich, z. B. Denkmalschutz)
- Kerndämmung zweischaliger Mauerwerke (Einblasdämmung)
- Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten (Gerüst, Putz, Anstrich, Sockel)
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
(Fördersatz 50 %; förderfähige Ausgaben gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 €)
Die Höchstgrenze (30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7) gilt pro Gebäude und Kalenderjahr für die Summe der Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Mit iSFP-Bonus (bzw. wenn der Eigentümer für den iSFP nicht antragsberechtigt ist) verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 € (erste WE) / 30.000 € (WE 2–6) / 15.000 € (ab WE 7).
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle
Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung
auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit
dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Änderungsverlauf
- 2026-09-04: Faktencheck gegen die neue BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft 21.07.2026): iSFP-Bonus jetzt nur ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen und nur auf Ausgaben oberhalb der Grundhöchstgrenze; Höchstgrenzen auf 30.000/15.000/8.000 € je WE-Staffel pro Gebäude und Jahr umgestellt (mit iSFP 60.000/30.000/15.000 €); Fachplanung/Baubegleitung-Deckel auf 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 €/WE, max. 20.000 € korrigiert; U-Wert-Anforderung 0,20 W/(m²·K) und Mindestinvest 300 € bestätigt. Quelle: energiewechsel.de/BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026. | change_type=factcheck reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Agent" field="fact"
- 2026-05-27: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-09-04
- Gültig ab: 2026-07-21 (BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
Quellen
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7