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BEG EM – Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-07-23 · letzte Prüfung: 2026-07-23 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit **50 % der förderfähigen Ausgaben** bezuschusst. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf **5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern** und auf **2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern** mit drei oder mehr Wohneinheiten, insgesamt auf maximal **20.000 €**. Der Zuschuss ist ein Zusatzbaustein: Er kann nur im Zusammenhang mit einer geförderten Einzelmaßnahme (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik) beantragt werden. Antragstelle ist das **BAFA**, der Antrag muss **vor Auftragserteilung** gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Fördersatz50 % der förderfähigen Ausgaben [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Ein-/Zweifamilienhaus)5.000 € [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Mehrfamilienhaus, ab 3 WE)2.000 € pro Wohneinheit [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Gesamt-Höchstgrenze förderfähige Ausgaben20.000 € [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Maximaler Zuschuss (Ein-/Zweifamilienhaus)2.500 € (50 % von 5.000 €)
Maximaler Zuschuss (gesamt)10.000 € (50 % von 20.000 €)
PflichtEinbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Voraussetzungnur im Zusammenhang mit geförderter Einzelmaßnahme [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung]
Antragszeitpunktvor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag)
ExpertensucheEnergieeffizienz-Experten-Liste der dena (energie-effizienz-experten.de)

Geltungsbereich

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit der Förderung einer der folgenden Einzelmaßnahmen beantragt werden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) sowie Heizungsoptimierung. Für diese Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin teilweise verpflichtend; die Kosten seiner Planungs- und Begleitungsleistung werden über diesen Baustein bezuschusst. Der Fördersatz von 50 % gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Ablauf: TPB und TPN

Vor der Antragstellung erstellt der Energieeffizienz-Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden die zugehörige TPB-ID, die im BAFA-Antragsformular eingegeben wird. Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen Technischen Projektnachweis (TPN) und übergibt die TPN-ID; diese ist zwei Monate gültig und wird beim Verwendungsnachweis benötigt. Die passende Fachkraft findet man über die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführte Energieeffizienz-Experten-Liste.

Häufige Fehler / Missverständnisse

ist auf 50 % der *förderfähigen* Ausgaben begrenzt, und diese sind bei Ein-/Zweifamilienhäusern auf 5.000 € gedeckelt – der maximale Zuschuss beträgt also 2.500 €.

Solo-Fördergegenstand: Ohne eine förderfähige Einzelmaßnahme (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) gibt es keinen Zuschuss.

oder den Handwerker vor der BAFA-Antragstellung verbindlich beauftragt, riskiert den Förderanspruch.

KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gilt eine eigene Regelung; die BAFA-Fachplanung/Baubegleitung bezieht sich auf die Effizienzmaßnahmen bzw. Gebäudenetze.

Beispiel

Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses lässt eine geförderte Fassadendämmung durchführen und beauftragt einen Energieeffizienz-Experten mit Fachplanung und Baubegleitung. Die Leistung des EEE kostet 4.000 €. Da dieser Betrag unter dem Deckel von 5.000 € liegt, sind die vollen 4.000 € förderfähig; der Zuschuss beträgt 50 % = 2.000 €. Kostet die EEE-Leistung dagegen 6.000 €, greift der Deckel: förderfähig sind nur 5.000 €, der Zuschuss beträgt maximal 2.500 €.

Rechtsstand und Reform ab 21.07.2026

Die hier genannten Werte entsprechen der bis zum 20.07.2026 geltenden BEG-EM-Förderrichtlinie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die BEG EM reformiert: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen, unter anderem eine Anpassung der Höchstgrenzen sowie der Boni-Fördersätze. TPB-IDs, die bis einschließlich 08.07.2026 generiert wurden, können noch bis einschließlich 20.07.2026 für einen Antrag nach den bisherigen Konditionen verwendet werden; ab dem 21.07.2026 sind neue TPB-IDs erforderlich. Die Grundstruktur (BAFA für Effizienzmaßnahmen, KfW für die Heizungsförderung, anteilige Zuschussförderung) bleibt bestehen. Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuelle Richtlinie und das aktuelle BAFA-Merkblatt.

Änderungsverlauf

(EFH/ZFH) / 2.000 € pro WE / max. 20.000 €, TPB-/TPN-Ablauf und EEE-Pflicht auf Basis der aktuellen BAFA-Seite. Hinweis auf die BEG-EM-Reform ab 21.07.2026 ergänzt. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft; A-Quelle Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1).

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie das aktuelle Merkblatt des BAFA. Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten reformierte Bedingungen.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-07-23
Letzte Prüfung:
2026-07-23
In Kraft seit:
2026-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0