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BEG EM Gebäudehülle 2026 – Übersicht aller förderfähigen Maßnahmen In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-07-11 · letzte Prüfung: 2026-07-11 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Alle Dämm- und Austauschmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dach, Außenwand, Kellerdecke/Bodenfläche und Fenster/Außentüren – werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) einheitlich mit **15 % Grundförderung** bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) mit **20 %**. Es gilt ein gemeinsamer Kostendeckel von **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr** (mit iSFP-Bonus **60.000 €**), der für die Summe aller Einzelmaßnahmen zusammen gilt. Antragstelle ist das **BAFA**; der Antrag muss **vor Auftragserteilung** gestellt und ein **Energieeffizienz-Experte (EEE)** eingebunden werden. Der Unterschied zwischen den Bauteilen liegt vor allem im geforderten **U-Wert nach Sanierung**.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle]
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %) [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie]
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie]
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Mindestalter GebäudeBauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt [BEG-EM-Richtlinie]
PflichtEinbindung Energieeffizienz-Experte (EEE)
Antragszeitpunktvor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag)

Geltungsbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer, aber auch Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der Fördertopf von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt **pro Wohneinheit und Kalenderjahr** und wird auf die Summe aller Einzelmaßnahmen angerechnet – wer im selben Jahr mehrere Bauteile dämmt, teilt sich diesen gemeinsamen Deckel.

Die vier Maßnahmengruppen im Vergleich

Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, Kostendeckel, BAFA als Antragstelle, EEE-Pflicht) sind bei allen Bauteilen identisch. Unterschiedlich ist der maximale U-Wert, der nach Abschluss der Maßnahme erreicht werden muss:

| Bauteil | Maximaler U-Wert nach Sanierung | Detailseite | |---|---|---| | Dachflächen / oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 W/(m²·K) | beg-em-dachdaemmung | | Außenwand (Fassadendämmung) | ≤ 0,20 W/(m²·K) | beg-em-aussenwand-daemmung | | Kellerdecke / Bodenflächen / Wände gegen Erdreich | ≤ 0,25 W/(m²·K) | beg-em-kellerdecke | | Fenster / Balkon- und Terrassentüren | ≤ 0,95 W/(m²·K) | beg-em-fenstertausch | | Dachflächenfenster | ≤ 1,0 W/(m²·K) | beg-em-fenstertausch | | Hauseingangs- / Außentüren | ≤ 1,3 W/(m²·K) | beg-em-fenstertausch |

Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen **Technischen Mindestanforderungen (TMA)** der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden. Neben der reinen Bauteil-Dämmung sind auch notwendige Vor- und Nacharbeiten (z. B. Gerüst, Putz, Entsorgung von Altmaterial) sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch den EEE förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten.

Häufige Fehler / Missverständnisse

30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) sind ein Jahres-Topf pro Wohneinheit für alle Einzelmaßnahmen zusammen, nicht pro Bauteil.

Sanierungsfahrplan voraus.** Ohne iSFP bleibt es bei 15 % und 30.000 €.

Antragstellung verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch.

der Gebäudehülle, nicht nur bei größeren Sanierungen.

Beispiel

Ein Eigentümer dämmt 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) die Fassade für 25.000 € und tauscht die Fenster für 15.000 € – zusammen 40.000 €. Ohne iSFP sind nur 30.000 € förderfähig; bei 15 % ergibt das einen Zuschuss von 4.500 €. Mit einem iSFP-Bonus (20 %, Deckel 60.000 €) wären beide Maßnahmen voll förderfähig: 20 % von 40.000 € = 8.000 € Zuschuss.

Änderungsverlauf

Gebäudehüllen-Maßnahmen (Dach, Wand, Keller, Fenster) mit gemeinsamen Förderkonditionen und U-Wert-Vergleich. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft; A-Quelle Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1).

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-07-11
Letzte Prüfung:
2026-07-11
In Kraft seit:
2026-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0