BEG-EM – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 2026 In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026] |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.4.1] |
| iSFP-Bonus | +5 Prozentpunkte, nur ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen (brutto) und nur auf Ausgaben oberhalb der Grundhöchstgrenze [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.4.2] |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten (pro Gebäude und Jahr) | 30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7 [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.3.1] |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € erste WE, je 30.000 € WE 2–6, je 15.000 € ab WE 7 [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.3.1] |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 5] |
| Maximaler Zuschuss erste WE (mit iSFP) | 10.500 € pro Jahr (15 % von 30.000 € + 20 % von weiteren 30.000 €) |
| Fördersatz Nichtwohngebäude (Grund) | 15 % [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.4.1] |
| Förderfähige Gebäude | Bestandsgebäude (Bauantrag älter als 5 Jahre) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
| Fachunternehmen | Ausführung durch zugelassene Fachfirma |
| Programm | BEG EM (Anlagentechnik außer Heizung) |
Technische Mindestanforderungen
Maßgeblich sind die Technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 (Abschnitt 2.1 „Anlagentechnik außer Heizung") sowie die BAFA-Liste der technischen FAQ. In Wohngebäuden werden folgende Anlagen gefördert (Nachweis über Fachunternehmererklärung plus Herstellerbescheinigung auf Grundlage von DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6):
- Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme (feuchte-, CO₂- oder
mischgasgeführt) mit spezifischer elektrischer Leistungsaufnahme der Ventilatoren P_el,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h).
- Anlagen mit Wärmeübertrager (zentral, dezentral oder
raumweise): Wärmebereitstellungsgrad η ≥ 80 % bei P_el,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h) oder η ≥ 75 % bei P_el,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h).
- **Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und
Abluftwärmepumpe:** η ≥ 75 % bei jahreszeitbedingter Raumheizungs-Energieeffizienz ηs ≥ 140 % (bei 35 °C) und P_el,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h).
- **Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager, mit
Abluftwärmepumpe:** ηs ≥ 140 % (bei 35 °C) bei P_el,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h).
- Gleichwertig erfüllt sind die Anforderungen bei einem
spezifischen Energieverbrauch SEV < −34 kWh/(m²·a) gemäß Ökodesign-Richtlinie.
- Die Anlage muss einreguliert sein und mindestens die Lüftung
zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 für die gesamte Nutzungseinheit sicherstellen; die Ökodesign-Anforderungen an Wohnungslüftungsanlagen sind einzuhalten.
Bei Kombination mit einer Wärmepumpe können die Kosten der Lüftungsanlage berücksichtigt werden, wenn die Wärmepumpe die Abwärme aus der Abluft als (alleinige oder zusätzliche) Wärmequelle nutzt und beide Anlagen regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden.
Förderfähig sind insbesondere
- Einbau zentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
(Wohnungslüftung)
- Einbau dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
(raumweise)
- Austausch bestehender Lüftungsanlagen gegen effizientere
Geräte mit Wärmerückgewinnung
- Optimierung bestehender raumlufttechnischer Anlagen
(z. B. Nachrüstung Wärmerückgewinnung, bedarfsgeführte Regelung)
- Einbau von Klima- und Kältetechnik mit Wärme-/Kälterückgewinnung
(insbes. Nichtwohngebäude)
- Notwendige Anpassungen an Luftverteilung, Brandschutzklappen
und Filtertechnik
In Mehrfamilienhäusern ist eine **zentrale Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude** förderfähig, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Lüftungsanlage
inkl. Kanal-, Rohr- und Verteilsystem
- Außen- und Fortluftdurchführungen, Schalldämpfer,
Filter, Steuerung und Regelung
- Demontage und Entsorgung bestehender Anlagen
- Notwendige Anpassungs- und Montagearbeiten (Durchbrüche,
Verkleidungen, Inbetriebnahme, Einregulierung)
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
(Fördersatz 50 %; förderfähige Ausgaben gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 €)
Die Höchstgrenze (30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7) gilt pro Gebäude und Kalenderjahr für die **Summe der Einzelmaßnahmen** an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000/30.000/15.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für die
Anlagentechnik. Eintragung in der EEE-Liste des Bundes.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender
Bedingung auf die Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss
mit dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme,
Einregulierung.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. Nachweis
des Wärmerückgewinnungsgrades aus dem Datenblatt des Herstellers.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Häufige Fehler und Missverständnisse
- Antrag nach Auftrag: Wer den Handwerker vor BAFA-Antrag
verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch (Bindungswirkung „Antrag vor Auftrag").
- Abluftanlage ohne Bedarfsregelung: Zentrale Abluftsysteme
ohne Wärmerückgewinnung sind nur förderfähig, wenn sie bedarfsgeregelt (feuchte-, CO₂- oder mischgasgeführt) sind und P_el,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h) einhalten; einfache, ungeregelte Abluftanlagen sind nicht förderfähig.
- Kombination Wärmepumpe + Lüftung: Die Lüftungskosten sind
nur dann unter dem Förderhebel der Heizung mitfinanzierbar, wenn die Wärmepumpe die Abluftwärme tatsächlich als Wärmequelle nutzt und beide Anlagen gemeinsam geregelt sind.
Änderungsverlauf
- 2026-09-04: Faktencheck gegen die neue BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft 21.07.2026): iSFP-Bonus jetzt nur ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen und nur auf Ausgaben oberhalb der Grundhöchstgrenze; Höchstgrenzen auf 30.000/15.000/8.000 € je WE-Staffel pro Gebäude und Jahr umgestellt (mit iSFP 60.000/30.000/15.000 €); Technische Mindestanforderungen nach Anlage Abschnitt 2.1.1 ersetzt (u. a. bedarfsgeregelte Abluftsysteme förderfähig, WRG-Stufen 80 %/0,45 bzw. 75 %/0,35, SEV-Gleichwertigkeit; unbelegte Angaben zu 35 dB(A), Filterklasse und VDI 6022 entfernt); Fachplanungs-Deckel korrigiert. Quelle: energiewechsel.de/BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026. | change_type=factcheck reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Agent" field="fact"
- 2026-05-28: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Alle Quellen-URLs. | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
gegen amtliche Stellen gegengeprüft (BAFA, Bundesanzeiger). Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects).
Stand
- Stand: 2026-09-04
- Gültig ab: 2026-07-21 (BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
Quellen
- BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Förderprogramm im Überblick: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=9
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7