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BEG-EM – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 2026 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-04 · letzte Prüfung: 2026-09-04 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung ist als Einzelmaßnahme der Anlagentechnik über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt **15 %** der förderfähigen Ausgaben. Seit der neuen BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit **21. Juli 2026**) wird der **iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte)** nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von **30.000 € (brutto)** gewährt – und nur für die förderfähigen Ausgaben oberhalb der Grundhöchstgrenze. Maximal förderfähig sind **30.000 € für die erste Wohneinheit**, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit (pro Gebäude und Kalenderjahr); mit iSFP-Bonus 60.000/30.000/15.000 €. Antragstelle ist das BAFA; der Antrag muss **vor** Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026]
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.4.1]
iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte, nur ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen (brutto) und nur auf Ausgaben oberhalb der Grundhöchstgrenze [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.4.2]
Höchstgrenze förderfähige Kosten (pro Gebäude und Jahr)30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7 [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.3.1]
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € erste WE, je 30.000 € WE 2–6, je 15.000 € ab WE 7 [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.3.1]
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 5]
Maximaler Zuschuss erste WE (mit iSFP)10.500 € pro Jahr (15 % von 30.000 € + 20 % von weiteren 30.000 €)
Fördersatz Nichtwohngebäude (Grund)15 % [BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026, Nr. 8.4.1]
Förderfähige GebäudeBestandsgebäude (Bauantrag älter als 5 Jahre)
PflichtEinbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
FachunternehmenAusführung durch zugelassene Fachfirma
ProgrammBEG EM (Anlagentechnik außer Heizung)

Technische Mindestanforderungen

Maßgeblich sind die Technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 (Abschnitt 2.1 „Anlagentechnik außer Heizung") sowie die BAFA-Liste der technischen FAQ. In Wohngebäuden werden folgende Anlagen gefördert (Nachweis über Fachunternehmererklärung plus Herstellerbescheinigung auf Grundlage von DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6):

mischgasgeführt) mit spezifischer elektrischer Leistungsaufnahme der Ventilatoren P_el,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h).

raumweise): Wärmebereitstellungsgrad η ≥ 80 % bei P_el,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h) oder η ≥ 75 % bei P_el,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h).

Abluftwärmepumpe:** η ≥ 75 % bei jahreszeitbedingter Raumheizungs-Energieeffizienz ηs ≥ 140 % (bei 35 °C) und P_el,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h).

Abluftwärmepumpe:** ηs ≥ 140 % (bei 35 °C) bei P_el,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h).

spezifischen Energieverbrauch SEV < −34 kWh/(m²·a) gemäß Ökodesign-Richtlinie.

zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 für die gesamte Nutzungseinheit sicherstellen; die Ökodesign-Anforderungen an Wohnungslüftungsanlagen sind einzuhalten.

Bei Kombination mit einer Wärmepumpe können die Kosten der Lüftungsanlage berücksichtigt werden, wenn die Wärmepumpe die Abwärme aus der Abluft als (alleinige oder zusätzliche) Wärmequelle nutzt und beide Anlagen regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden.

Förderfähig sind insbesondere

(Wohnungslüftung)

(raumweise)

Geräte mit Wärmerückgewinnung

(z. B. Nachrüstung Wärmerückgewinnung, bedarfsgeführte Regelung)

(insbes. Nichtwohngebäude)

und Filtertechnik

In Mehrfamilienhäusern ist eine **zentrale Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude** förderfähig, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Förderfähige Kosten

inkl. Kanal-, Rohr- und Verteilsystem

Filter, Steuerung und Regelung

Verkleidungen, Inbetriebnahme, Einregulierung)

(Fördersatz 50 %; förderfähige Ausgaben gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 €)

Die Höchstgrenze (30.000 € erste WE, je 15.000 € WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7) gilt pro Gebäude und Kalenderjahr für die **Summe der Einzelmaßnahmen** an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000/30.000/15.000 €.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für die

Anlagentechnik. Eintragung in der EEE-Liste des Bundes.

  1. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender

Bedingung auf die Förderzusage).

  1. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss

mit dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.

  1. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme,

Einregulierung.

  1. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. Nachweis

des Wärmerückgewinnungsgrades aus dem Datenblatt des Herstellers.

  1. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  2. Auszahlung des Zuschusses.

Häufige Fehler und Missverständnisse

verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch (Bindungswirkung „Antrag vor Auftrag").

ohne Wärmerückgewinnung sind nur förderfähig, wenn sie bedarfsgeregelt (feuchte-, CO₂- oder mischgasgeführt) sind und P_el,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h) einhalten; einfache, ungeregelte Abluftanlagen sind nicht förderfähig.

nur dann unter dem Förderhebel der Heizung mitfinanzierbar, wenn die Wärmepumpe die Abluftwärme tatsächlich als Wärmequelle nutzt und beide Anlagen gemeinsam geregelt sind.

Änderungsverlauf

gegen amtliche Stellen gegengeprüft (BAFA, Bundesanzeiger). Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects).

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-04
Letzte Prüfung:
2026-09-04
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0