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BEG EM – Technische Mindestanforderungen 2026 (U-Werte der Gebäudehülle & Anforderungen an die Anlagentechnik) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-07-23 · letzte Prüfung: 2026-07-23 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Eine Einzelmaßnahme wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nur bezuschusst, wenn sie die in der **Anlage „Technische Mindestanforderungen" (TMA)** zur Förderrichtlinie festgelegten technischen Werte einhält **und** das energetische Niveau des Gebäudes verbessert. Für die Gebäudehülle gelten feste Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert), z. B. **Außenwand ≤ 0,20 W/(m²·K)**, **Dachflächen/oberste Geschossdecke ≤ 0,14 W/(m²·K)**, **Kellerdecke ≤ 0,25 W/(m²·K)** und **Fenster ≤ 0,95 W/(m²·K)**. Für die Anlagentechnik und Wärmeerzeuger gelten eigene Anforderungen (u. a. Wärmepumpen-Mindest- Jahresarbeitszahl 2,7 und Eintrag in der BAFA-Anlagenliste). Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Fassung der Richtlinie; Antragstelle für die Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist das **BAFA**.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageBEG-EM-Förderrichtlinie, Anlage „Technische Mindestanforderungen" [BAnz AT 29.12.2023 B1]
GrundprinzipEinhaltung der TMA und Verbesserung des energetischen Niveaus [BEG-EM-Richtlinie, Nr. 5.1]
Ausführungwärmebrückenreduziert und luftdicht [BEG-EM-Richtlinie, Anlage TMA]
Außenwand (Dämmung)U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA, Bauteilgruppe Außenwände]
Kerndämmung zweischaliges Mauerwerkλ ≤ 0,035 W/(m·K) [Anlage TMA]
Dachflächen Schrägdach / oberste GeschossdeckeU ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA]
FlachdachU ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA]
DachgaubenU ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten RaumU ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Wände gegen Erdreich / unbeheizte RäumeU ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Geschossdecke gegen Außenluft von untenU ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Fenster, Balkon-/TerrassentürenUw ≤ 0,95 W/(m²·K) [Anlage TMA]
DachflächenfensterUw ≤ 1,0 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Außen-/Hauseingangstüren beheizter RäumeU ≤ 1,3 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Wärmepumpe – Mindest-JahresarbeitszahlJAZ ≥ 2,7 (rechnerisch nachzuweisen) [BAFA – förderfähige Wärmepumpen]
Wärmepumpe – Schall (ab 01.01.2026)Außeneinheit ≥ 10 dB unter Ecodesign-Grenzwert (VO 813/2013) [BAFA; BWP]
Antragstelle Gebäudehülle/AnlagentechnikBAFA

Geltungsbereich

Die Technischen Mindestanforderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Die U-Wert-Anforderungen beziehen sich ausschließlich auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen. Für **Nichtwohngebäudezonen mit einer Raum-Solltemperatur zwischen 12 °C und 19 °C** gelten durchgängig etwas gelockerte Höchstwerte (z. B. Außenwand 0,25 statt 0,20 W/(m²·K)); für Wohngebäude und beheizte Zonen ab 19 °C gilt die strengere Spalte. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind abweichende, höhere U-Werte bzw. die „höchstmögliche Dämmstoffdicke" zulässig, wenn die Regelwerte technisch nicht erreichbar sind.

U-Werte der Gebäudehülle (Auszug Anlage TMA)

Die folgenden Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) sind bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau des jeweiligen Bauteils einzuhalten. Erste Spalte: Wohngebäude und Nichtwohngebäudezonen ab 19 °C; zweite Spalte: Nichtwohngebäudezonen mit 12–19 °C.

| Bauteil | Umax Wohngeb./≥19 °C | Umax 12–19 °C | |---|---|---| | Außenwand | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Außenwand Baudenkmal / erhaltenswert | 0,45 W/(m²·K) | 0,55 W/(m²·K) | | Fenster, Balkon-/Terrassentüren | 0,95 W/(m²·K) | 1,3 W/(m²·K) | | Dachflächenfenster | 1,0 W/(m²·K) | 1,1 W/(m²·K) | | Außentüren / Hauseingangstüren | 1,3 W/(m²·K) | 1,6 W/(m²·K) | | Dachflächen Schrägdach + Kehlbalkenlagen | 0,14 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Oberste Geschossdecke gegen unbeh. Dachraum | 0,14 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Flachdach / Dachfläche mit Abdichtung | 0,14 W/(m²·K) | 0,20 W/(m²·K) | | Dachgauben | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten Raum | 0,25 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Wände gegen Erdreich / unbeheizte Räume | 0,25 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Geschossdecke gegen Außenluft von unten | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |

Quelle: Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, S. 18 f.). Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten.

Anlagentechnik und Wärmeerzeuger

Neben der Gebäudehülle enthält die Anlage TMA eigene Anforderungen für die Anlagentechnik. Für Lüftungsanlagen gelten Grenzwerte der spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren (z. B. bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme mit Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)). Für die Heizungsoptimierung ist bei wassergeführten Systemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VdZ-Formular) durchzuführen. Für **elektrisch angetriebene Wärmepumpen** gilt: förderfähig sind nur Anlagen aus der fortlaufend aktualisierten BAFA-Anlagenliste; die rechnerische Jahresarbeitszahl muss mindestens 2,7 betragen. Seit dem **1. Januar 2026** werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Schallemissionen der Außeneinheit mindestens 10 dB unter den Ecodesign-Grenzwerten der EU-Verordnung 813/2013 liegen (zuvor genügten 5 dB). Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind nicht förderfähig.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Maßnahme zusätzlich das energetische Niveau des Gebäudes verbessern; reine Instandhaltung ohne energetische Verbesserung ist nicht förderfähig.

U-Wert der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach der Maßnahme, nicht die Dämmstoffdicke allein.

gelten höhere zulässige U-Werte bzw. die „höchstmögliche Dämmstoffdicke", nicht der Wegfall jeder Anforderung.

Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Fassung. Zum 21. Juli 2026 treten reformierte BEG-EM-Förderbedingungen in Kraft (siehe Hinweis unten).

Beispiel

Ein Eigentümer dämmt 2026 die Außenwand seines Wohnhauses. Die Maßnahme ist förderfähig, wenn die gedämmte Wand danach einen U-Wert von **höchstens 0,20 W/(m²·K)** erreicht und wärmebrückenreduziert sowie luftdicht ausgeführt ist. Ein gleichzeitiger Fenstertausch ist förderfähig, wenn die neuen Fenster einen Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) aufweisen. Werden beide Werte eingehalten und verbessert sich das energetische Niveau, bestätigt der Energieeffizienz-Experte (bzw. bei bestimmten Maßnahmen das Fachunternehmen) die Einhaltung der TMA im Nachweisverfahren.

Hinweis zur Reform ab 21.07.2026

Das BMWE hat die BEG EM reformiert. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen; bis dahin (bzw. für bis zum 20.07.2026 gestellte Anträge mit gültiger TPB-ID) gelten die hier dargestellten Bedingungen der Fassung BAnz AT 29.12.2023 B1. Stand dieser Seite: 2026-07-14. Prüfe vor der Antragstellung stets die aktuelle Fassung der Richtlinie und der TMA beim BAFA.

Änderungsverlauf

Anlage „Technische Mindestanforderungen" der BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1) entnommen; Wärmepumpen-Schallanforderung ab 01.01.2026 und Reform-Hinweis 21.07.2026 ergänzt. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft.

Stand

Hinweis: Die genauen Anforderungen können sich mit der jeweils geltenden Richtlinienfassung ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie sowie die BAFA-Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Quellen

Letzte Änderung:
2026-07-23
Letzte Prüfung:
2026-07-23
In Kraft seit:
2024-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0