BEG EM – Technische Mindestanforderungen 2026 (U-Werte der Gebäudehülle & Anforderungen an die Anlagentechnik) In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026), Anlage „Technische Mindestanforderungen" (BEG EM TMA); ersetzt Fassung BAnz AT 29.12.2023 B1 [BEG-EM-Richtlinie 2026, Nr. 10] |
| Grundprinzip | Einhaltung der TMA und Verbesserung des energetischen Niveaus [BEG-EM-Richtlinie, Nr. 5] |
| Ausführung | wärmebrückenreduziert und luftdicht [BEG-EM-Richtlinie, Anlage TMA] |
| Außenwand (Dämmung) | U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA, Bauteilgruppe Außenwände] |
| Kerndämmung zweischaliges Mauerwerk | λ ≤ 0,035 W/(m·K) [Anlage TMA] |
| Dachflächen Schrägdach / oberste Geschossdecke | U ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Flachdach | U ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Dachgauben | U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten Raum | U ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Wände gegen Erdreich / unbeheizte Räume | U ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Geschossdecke gegen Außenluft von unten | U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Fenster, Balkon-/Terrassentüren | Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Dachflächenfenster | Uw ≤ 1,0 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Außen-/Hauseingangstüren beheizter Räume | U ≤ 1,3 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Wärmepumpe – Mindest-Jahresarbeitszahl | JAZ ≥ 3,0 (Nachweis nach VDI 4650 Blatt 1) [Anlage TMA, Nr. 3.4.6/3.4.7] |
| Wärmepumpe – Schall (ab 01.01.2026) | Außeneinheit ≥ 10 dB unter Ecodesign-Grenzwert (VO 813/2013) [Anlage TMA, Nr. 3.4.5] |
| Antragstelle Gebäudehülle/Anlagentechnik | BAFA |
Geltungsbereich
Die Technischen Mindestanforderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Die U-Wert-Anforderungen beziehen sich ausschließlich auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen. Für **Nichtwohngebäudezonen mit einer Raum-Solltemperatur zwischen 12 °C und 19 °C** gelten durchgängig etwas gelockerte Höchstwerte (z. B. Außenwand 0,25 statt 0,20 W/(m²·K)); für Wohngebäude und beheizte Zonen ab 19 °C gilt die strengere Spalte. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind abweichende, höhere U-Werte bzw. die „höchstmögliche Dämmstoffdicke" zulässig, wenn die Regelwerte technisch nicht erreichbar sind.
U-Werte der Gebäudehülle (Auszug Anlage TMA)
Die folgenden Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) sind bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau des jeweiligen Bauteils einzuhalten. Erste Spalte: Wohngebäude und Nichtwohngebäudezonen ab 19 °C; zweite Spalte: Nichtwohngebäudezonen mit 12–19 °C.
| Bauteil | Umax Wohngeb./≥19 °C | Umax 12–19 °C | |---|---|---| | Außenwand | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Außenwand Baudenkmal / erhaltenswert | 0,45 W/(m²·K) | 0,55 W/(m²·K) | | Fenster, Balkon-/Terrassentüren | 0,95 W/(m²·K) | 1,3 W/(m²·K) | | Dachflächenfenster | 1,0 W/(m²·K) | 1,1 W/(m²·K) | | Außentüren / Hauseingangstüren | 1,3 W/(m²·K) | 1,6 W/(m²·K) | | Dachflächen Schrägdach + Kehlbalkenlagen | 0,14 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Oberste Geschossdecke gegen unbeh. Dachraum | 0,14 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Flachdach / Dachfläche mit Abdichtung | 0,14 W/(m²·K) | 0,20 W/(m²·K) | | Dachgauben | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten Raum | 0,25 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Wände gegen Erdreich / unbeheizte Räume | 0,25 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) | | Geschossdecke gegen Außenluft von unten | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
Quelle: Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, Nr. 1.1 (Werte unverändert gegenüber der Fassung BAnz AT 29.12.2023 B1). Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten.
Anlagentechnik und Wärmeerzeuger
Neben der Gebäudehülle enthält die Anlage TMA eigene Anforderungen für die Anlagentechnik. Für Lüftungsanlagen gelten Grenzwerte der spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren (z. B. bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme mit Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)). Für die Heizungsoptimierung ist bei wassergeführten Systemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VdZ-Formular) durchzuführen. Für **elektrisch angetriebene Wärmepumpen** gilt: förderfähig sind nur Anlagen aus der vom BAFA fortlaufend aktualisierten Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen“; die Anlage ist so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird (Nachweis nach VDI 4650 Blatt 1). Seit dem **1. Januar 2026** werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Schallemissionen der Außeneinheit mindestens 10 dB unter den Ecodesign-Grenzwerten der EU-Verordnung 813/2013 liegen (zuvor genügten 5 dB). Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind nicht förderfähig.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- Förderung ≠ nur U-Wert erreichen. Neben dem Einhalten der TMA muss die
Maßnahme zusätzlich das energetische Niveau des Gebäudes verbessern; reine Instandhaltung ohne energetische Verbesserung ist nicht förderfähig.
- Der U-Wert bezieht sich auf das fertige Bauteil. Maßgeblich ist der
U-Wert der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach der Maßnahme, nicht die Dämmstoffdicke allein.
- Denkmalschutz lockert die Werte – aber nicht beliebig. Für Baudenkmale
gelten höhere zulässige U-Werte bzw. die „höchstmögliche Dämmstoffdicke", nicht der Wegfall jeder Anforderung.
- Die Werte ändern sich mit der Richtlinienfassung. Es gilt die zum
Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Fassung. Zum 21. Juli 2026 sind reformierte BEG-EM-Förderbedingungen in Kraft getreten (siehe Hinweis unten).
Beispiel
Ein Eigentümer dämmt 2026 die Außenwand seines Wohnhauses. Die Maßnahme ist förderfähig, wenn die gedämmte Wand danach einen U-Wert von **höchstens 0,20 W/(m²·K)** erreicht und wärmebrückenreduziert sowie luftdicht ausgeführt ist. Ein gleichzeitiger Fenstertausch ist förderfähig, wenn die neuen Fenster einen Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) aufweisen. Werden beide Werte eingehalten und verbessert sich das energetische Niveau, bestätigt der Energieeffizienz-Experte (bzw. bei bestimmten Maßnahmen das Fachunternehmen) die Einhaltung der TMA im Nachweisverfahren.
Hinweis zur Reform ab 21.07.2026
Das BMWE hat die BEG EM mit der Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 neu gefasst. Sie ist am 21. Juli 2026 in Kraft getreten, gilt bis 31.12.2030 und ersetzt die Fassung vom 21.12.2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1). Für Förderanträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, gilt die alte Fassung weiter, auch wenn erst danach entschieden wird (Richtlinie 2026, Nr. 10). Die in dieser Seite genannten U-Werte der Gebäudehülle sind in der neuen Anlage TMA (Nr. 1.1) unverändert; ebenso Schallanforderung (10 dB), Mindest-JAZ 3,0 und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. Neu bzw. präzisiert sind u. a. die Bezeichnung der BAFA-Liste als Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen“, eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung (§ 14a EnWG) mit iMSys- Bestellpflicht sowie die Ankündigung, ab 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln zu fördern (Anlage TMA, Nr. 3.4.3/3.4.4). Prüfe vor der Antragstellung stets die aktuelle Fassung der Richtlinie und der TMA beim BAFA.
Änderungsverlauf
- 2026-07-14: Erstveröffentlichung. U-Werte der Gebäudehülle direkt aus der. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Anlage „Technische Mindestanforderungen" der BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1) entnommen; Wärmepumpen-Schallanforderung ab 01.01.2026 und Reform-Hinweis 21.07.2026 ergänzt. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft.
- 2026-10-23: Faktencheck – Mindest-Jahresarbeitszahl Wärmepumpe korrigiert: 3,0 statt 2,7 (Anlage TMA Nr. 3.4.6 sowohl in BAnz AT 29.12.2023 B1 als auch in der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, energiewechsel.de); Liste als BAFA-Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen“ bezeichnet (TMA 2026 Nr. 3.4). | change_type=factcheck field="waermepumpe_jaz" old="JAZ ≥ 2,7" new="JAZ ≥ 3,0" reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 23.10.2026)"
- 2026-10-23: Faktencheck – Rechtsgrundlage und Reform-Hinweis aktualisiert: BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, in Kraft 21.07.2026, ersetzt BAnz AT 29.12.2023 B1; Übergangsregel nach Nr. 10 (Altfassung für vor 21.07.2026 gestellte Anträge) statt nicht belegter TPB-ID-Formulierung; Neuerungen Nr. 3.4.3/3.4.4 TMA ergänzt; Zitat Grundprinzip Nr. 5 statt 5.1. | change_type=factcheck field="rechtsgrundlage" old="BAnz AT 29.12.2023 B1" new="BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft 21.07.2026)" reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 23.10.2026)"
- 2026-10-23: Faktencheck – alle U-Werte (beide Spalten), λ Kerndämmung 0,035, Lüftung Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h), hydraulischer Abgleich Verfahren B, Schall 10 dB unter VO 813/2013, Ausschluss Gas-/Raumluft-Wärmepumpen gegen Anlage TMA 2026 (Nr. 1.1, 2.1.1, 3.1, 3.4, 3.4.5) und TMA 2023 bestätigt (unverändert). Freigabe. | change_type=factcheck field="factcheck_status" old="stale" new="ok" reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 23.10.2026)"
Stand
- Stand: 2026-10-23
- Gültig ab: 2024-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquellen BEG-EM-Richtlinie 2026/BMWE und Bundesanzeiger; ergänzend BAFA/BWP)
- Lizenz: CC BY 4.0
Hinweis: Die genauen Anforderungen können sich mit der jeweils geltenden Richtlinienfassung ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie sowie die BAFA-Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Quellen
- BMWE (energiewechsel.de) – BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 inkl. Anlage „Technische Mindestanforderungen" (in Kraft 21.07.2026): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-richtlinien-juli-2026/20260720-beg-einzelmassnahmen.pdf?__blob=publicationFile
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Förderrichtlinie (Vorgängerfassung) inkl. Anlage „Technische Mindestanforderungen" (BAnz AT 29.12.2023 B1): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
- BAFA – Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
- BAFA – Liste der technischen FAQ (BEG EM): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=8
- BAFA – Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026 (Reform): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_20072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP) – Neue Schallanforderungen 2026 (ergänzend): https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/beg-foerderung-2026-neue-schallanforderungen-fuer-waermepumpen/