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CSDDD Lieferkettenrichtlinie (RL 2024/1760) – EU-Nachfolger LkSG, Umsetzung 2026

CSDDD Lieferkettenrichtlinie (RL 2024/1760) – EU-Nachfolger LkSG, Umsetzung 2026

Kurzantwort

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, RL (EU) 2024/1760) vom 13.06.2024 ist die EU-weite Lieferketten-Sorgfaltspflicht. Sie ist am 25.07.2024 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet 26.07.2026, die tatsächliche Anwendung startet gestuft: Sehr große Unternehmen (5.000+ MA + 1.500 Mio € Umsatz) ab 26.07.2027, große (3.000+ MA + 900 Mio €) ab 26.07.2028, mittelgroße (1.000+ MA + 450 Mio €) ab 26.07.2029. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zur Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette — Menschenrechte + Umwelt — mit zivilrechtlicher Haftung für Verstöße. In Deutschland wird die CSDDD das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ersetzen bzw. weiterentwickeln. Omnibus-Paket 2/2025 hat den Anwendungsbereich verschmälert und die Fristen um ein Jahr verschoben.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageRichtlinie (EU) 2024/1760 vom 13.06.2024
In Kraft25.07.2024
Umsetzungsfrist MS26.07.2026
Anwendung Gruppe 1 (5.000+ MA, 1.500 Mio €)ab 26.07.2027 (durch Omnibus verschoben auf 2028)
Anwendung Gruppe 2 (3.000+ MA, 900 Mio €)ab 26.07.2028
Anwendung Gruppe 3 (1.000+ MA, 450 Mio €)ab 26.07.2029
Anwendung Nicht-EU-Konzerneab EU-Nettoumsatz 450 Mio € gestuft
Sorgfaltspflicht bezogen aufMenschenrechte + Umwelt
UmfangTätigkeit + Tochtergesellschaften + Wertschöpfungskette (Chain-of-Activities)
Klima-TransitionsplanVerpflichtend, kompatibel mit 1,5 °C-Ziel [Art. 22]
BeschwerdemechanismusVerpflichtend für Betroffene [Art. 14]
Zivilrechtliche HaftungJa, für Schäden bei unterlassenen Sorgfaltspflichten [Art. 29]
VerwaltungssanktionenBis 5 % des weltweiten Nettoumsatzes [Art. 27]
Verhältnis LkSG (Deutschland)LkSG wird angepasst; CSDDD hat breiteren Anwendungsbereich
Zuständige Aufsicht DEVoraussichtlich BAFA (wie bisher LkSG)
Omnibus-Vereinfachung 2/2025Teilweise Anwendungsbereich reduziert, Frist +1 Jahr

Anwendungsbereich

Die CSDDD gilt für:

  1. EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio € weltweitem Nettoumsatz
  2. Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 450 Mio € Nettoumsatz in der EU
  3. Franchise-/Lizenz-Systeme mit mehr als 80 Mio € Nettoumsatz weltweit UND mindestens 22,5 Mio € aus Franchise-/Lizenzgebühren

Die drei Schwellen-Gruppen (5000/3000/1000 MA) bestimmen NUR den Anwendungs­beginn, nicht ob überhaupt betroffen. Wer ab 26.07.2029 ≥1000 MA + ≥450 Mio € hat, ist erfasst.

Was Sorgfaltspflicht konkret bedeutet

Die CSDDD orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen und verlangt einen 6-Schritte-Prozess:

  1. Sorgfalts-Policy in Unternehmensgrundsätze einbetten [Art. 5]
  2. Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen identifizieren [Art. 8]
  3. Priorisieren — bei begrenzten Ressourcen anhand von Schweregrad + Wahrscheinlichkeit [Art. 9]
  4. Verhindern und mildern — z. B. Vertragsklauseln, Schulungen, Investitionen [Art. 10-11]
  5. Beschwerdemechanismus und öffentliche Berichterstattung [Art. 14, 16]
  6. Wirksamkeit überwachen und laufend anpassen [Art. 15]

Zusätzlich: Klima-Transitionsplan (Art. 22) — jedes betroffene Unternehmen muss einen Plan haben, wie es seine Tätigkeit mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C in Einklang bringt.

Sorgfaltspflicht in der „Chain of Activities"

Anders als das deutsche LkSG (mittelbare Lieferanten nur bei „substantiierter Kenntnis") verlangt die CSDDD Sorgfaltspflicht in der gesamten Wertschöpfungskette (Chain of Activities) — vor- und nachgelagert, inklusive:

Zivilrechtliche Haftung — die scharfe Neuerung

Art. 29 CSDDD führt eine zivilrechtliche Haftung für Schäden ein, die durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht entstanden sind. Geschädigte (auch aus dem Ausland!) können vor EU-Gerichten klagen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum deutschen LkSG, das keine zivilrechtliche Klagemöglichkeit vorsieht.

Beispiel: Kollabiert eine Textilfabrik in Bangladesch, weil ein deutsches CSDDD-pflichtiges Unternehmen keine Sorgfaltspflichten geprüft hat, können Betroffene den deutschen Konzern in Deutschland verklagen.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand