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Green Claims Directive – EU-Greenwashing-Verbot 2026, Nachweis­pflicht für Umweltaussagen

Green Claims Directive – EU-Greenwashing-Verbot 2026, Nachweispflicht für Umweltaussagen

Kurzantwort

Die Green Claims Directive ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von umweltbezogenen Werbeaussagen ("klimaneutral", "umweltfreundlich", "CO₂-neutral", "grün", "nachhaltig"). Der ursprüngliche Vorschlag stammt vom 22.03.2023 (COM(2023) 166 final). Das Europäische Parlament hat am 12.03.2024 in erster Lesung zugestimmt. Der Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission läuft seit Ende 2024 — Verabschiedung erwartet 2026, Umsetzungsfrist in nationales Recht 24 Monate danach. Kernidee: Wer mit "grüner" oder klimabezogener Aussage wirbt, muss diese vorher durch eine unabhängige Prüfstelle verifizieren lassen und die Nachweise öffentlich zugänglich machen. Vage Aussagen ohne Beleg (z. B. "umweltfreundlich" ohne Erklärung) werden verboten. Die Green Claims Directive ergänzt die parallel bereits verabschiedete Empowering Consumers Directive (RL (EU) 2024/825), die pauschale Verbote grün­färbender Begriffe bereits ausspricht.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageVorschlag COM(2023) 166 final vom 22.03.2023
Stand GesetzgebungTrilog laufend, Verabschiedung 2026 erwartet
EP 1. Lesung12.03.2024 (angenommen)
Rat PositionVerhandlungen laufend
Umsetzungsfrist in nationales Recht24 Monate nach Verabschiedung
Anwendung erwartet2028
Betroffene AussagenAlle "umweltbezogenen Angaben" in B2C-Werbung und Produktkennzeichnung
Beispiele erfasst"klimaneutral", "CO₂-neutral", "recyclefähig", "biologisch abbaubar", "aus recyceltem Kunststoff", "aus erneuerbaren Energien hergestellt"
BeweislastBei Werbendem
Verifizierung vorabDurch akkreditierte unabhängige Prüfstelle
Öffentliche Verfügbarkeit NachweiseJa, digital abrufbar (QR-Code, Link)
Verbot "klimaneutral" durch OffsettingNur mit expliziter Aufschlüsselung Reduktion vs. Kompensation
Verbot pauschaler Grün-BegriffeBereits durch RL 2024/825 (Empowering Consumers)
Verhältnis UWGUmsetzung ergänzt § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen)
SanktionNach nationalem Recht — abschreckend, verhältnismäßig, wirksam
KMU-AusnahmenReduzierte Anforderungen für Kleinstunternehmen (< 10 MA)

Bereits geltend: Empowering Consumers Directive (RL 2024/825)

Nicht mit der Green Claims Directive zu verwechseln: Die Empowering Consumers Directive (RL (EU) 2024/825) vom 28.02.2024 ist bereits in Kraft und muss bis 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie verbietet bereits:

Die Green Claims Directive fügt dazu das positive Nachweisverfahren hinzu.

Was künftig konkret Pflicht wird

Wer wirbt mit "Unser T-Shirt ist klimaneutral":

  1. Vorher ökologischen Fußabdruck des Produkts wissenschaftlich berechnen (LCA nach ISO 14040/44 oder EU-PEF)
  2. Angeben was reduziert wurde (Material, Produktion, Transport)
  3. Angeben was durch Offsetting kompensiert wurde und welche Projekte
  4. Verifizierung durch akkreditierte Prüfstelle
  5. Nachweise öffentlich digital verfügbar (z. B. QR-Code auf dem Etikett)
  6. Aussagen über zukünftige Klimaneutralität ("bis 2030") nur mit verbindlichem Reduktionsplan + Zwischenzielen + externer Verifizierung

Was verboten wird

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die in der EU Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten und dabei mit umweltbezogenen Aussagen werben. Erfasst sind:

Nicht erfasst: reine Investoren-Kommunikation, wissenschaftliche Publikationen, journalistische Berichte.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand