Green Claims Directive – EU-Greenwashing-Verbot 2026, Nachweispflicht für Umweltaussagen
Green Claims Directive – EU-Greenwashing-Verbot 2026, Nachweispflicht für Umweltaussagen
Kurzantwort
Die Green Claims Directive ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von umweltbezogenen Werbeaussagen ("klimaneutral", "umweltfreundlich", "CO₂-neutral", "grün", "nachhaltig"). Der ursprüngliche Vorschlag stammt vom 22.03.2023 (COM(2023) 166 final). Das Europäische Parlament hat am 12.03.2024 in erster Lesung zugestimmt. Der Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission läuft seit Ende 2024 — Verabschiedung erwartet 2026, Umsetzungsfrist in nationales Recht 24 Monate danach. Kernidee: Wer mit "grüner" oder klimabezogener Aussage wirbt, muss diese vorher durch eine unabhängige Prüfstelle verifizieren lassen und die Nachweise öffentlich zugänglich machen. Vage Aussagen ohne Beleg (z. B. "umweltfreundlich" ohne Erklärung) werden verboten. Die Green Claims Directive ergänzt die parallel bereits verabschiedete Empowering Consumers Directive (RL (EU) 2024/825), die pauschale Verbote grünfärbender Begriffe bereits ausspricht.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Vorschlag COM(2023) 166 final vom 22.03.2023 |
| Stand Gesetzgebung | Trilog laufend, Verabschiedung 2026 erwartet |
| EP 1. Lesung | 12.03.2024 (angenommen) |
| Rat Position | Verhandlungen laufend |
| Umsetzungsfrist in nationales Recht | 24 Monate nach Verabschiedung |
| Anwendung erwartet | 2028 |
| Betroffene Aussagen | Alle "umweltbezogenen Angaben" in B2C-Werbung und Produktkennzeichnung |
| Beispiele erfasst | "klimaneutral", "CO₂-neutral", "recyclefähig", "biologisch abbaubar", "aus recyceltem Kunststoff", "aus erneuerbaren Energien hergestellt" |
| Beweislast | Bei Werbendem |
| Verifizierung vorab | Durch akkreditierte unabhängige Prüfstelle |
| Öffentliche Verfügbarkeit Nachweise | Ja, digital abrufbar (QR-Code, Link) |
| Verbot "klimaneutral" durch Offsetting | Nur mit expliziter Aufschlüsselung Reduktion vs. Kompensation |
| Verbot pauschaler Grün-Begriffe | Bereits durch RL 2024/825 (Empowering Consumers) |
| Verhältnis UWG | Umsetzung ergänzt § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen) |
| Sanktion | Nach nationalem Recht — abschreckend, verhältnismäßig, wirksam |
| KMU-Ausnahmen | Reduzierte Anforderungen für Kleinstunternehmen (< 10 MA) |
Bereits geltend: Empowering Consumers Directive (RL 2024/825)
Nicht mit der Green Claims Directive zu verwechseln: Die Empowering Consumers Directive (RL (EU) 2024/825) vom 28.02.2024 ist bereits in Kraft und muss bis 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie verbietet bereits:
- Pauschale Umweltaussagen ("umweltfreundlich", "öko", "grün") ohne belegte, herausragende Umweltleistung
- Klimaneutralitäts-Angaben, die auf Offsetting basieren ohne dies auszuweisen
- Nachhaltigkeits-Siegel ohne Zertifizierung durch anerkannte Systeme
- Aussagen über zukünftige Umweltleistung ohne verbindlichen Zeitplan und externe Verifizierung
Die Green Claims Directive fügt dazu das positive Nachweisverfahren hinzu.
Was künftig konkret Pflicht wird
Wer wirbt mit "Unser T-Shirt ist klimaneutral":
- Vorher ökologischen Fußabdruck des Produkts wissenschaftlich berechnen (LCA nach ISO 14040/44 oder EU-PEF)
- Angeben was reduziert wurde (Material, Produktion, Transport)
- Angeben was durch Offsetting kompensiert wurde und welche Projekte
- Verifizierung durch akkreditierte Prüfstelle
- Nachweise öffentlich digital verfügbar (z. B. QR-Code auf dem Etikett)
- Aussagen über zukünftige Klimaneutralität ("bis 2030") nur mit verbindlichem Reduktionsplan + Zwischenzielen + externer Verifizierung
Was verboten wird
- "Klimaneutral" ohne Aufschlüsselung
- "Öko"/"Grün"/"Umweltfreundlich" ohne belegte konkrete Umweltleistung
- "Aus recyceltem Plastik" ohne Angabe des Recyclatanteils
- "Biologisch abbaubar" ohne Angabe der Bedingungen (Zeit, Temperatur, Anlage)
- Selbsterfundene Öko-Siegel ohne unabhängige Zertifizierung
- "CO₂-neutraler Flug" ohne Aufschlüsselung Reduktion vs. Kompensation
- Vergleiche mit "früheren Modellen" ohne konkreten Referenzwert
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die in der EU Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten und dabei mit umweltbezogenen Aussagen werben. Erfasst sind:
- Produktetiketten und Verpackungen
- Werbeaussagen online, im Fernsehen, Print
- Corporate Sustainability Reports (soweit sie konkrete Verbraucherwerbung sind)
- Firmenwebseiten mit Konsumenten-Ausrichtung
Nicht erfasst: reine Investoren-Kommunikation, wissenschaftliche Publikationen, journalistische Berichte.
Häufige Fehler
- „Ich darf 'klimaneutral' schreiben, wenn ich alles kompensiere." Falsch — pauschales "klimaneutral" ohne Aufschlüsselung Reduktion vs. Kompensation ist bereits durch RL 2024/825 unzulässig.
- „Green Claims Directive gilt schon jetzt." Falsch — Vorschlag im Trilog. Voraussichtlich ab 2028. Aber: Empowering Consumers Directive (RL 2024/825) gilt bereits und muss bis 27.03.2026 umgesetzt sein.
- „Ich brauche keine Verifizierung wenn ich Öko-Zertifikate habe." Differenziert — nach Green Claims Directive braucht auch das Zertifikat selbst Akkreditierung. Selbstgestrickte Siegel reichen nicht.
- „Nur große Konzerne sind betroffen." Falsch — jedes Unternehmen. KMU-Erleichterungen gibt es nur für Kleinstunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio € Umsatz).
- „Ich kann nachträglich Belege liefern wenn abgemahnt." Falsch — Green Claims Directive verlangt Verifizierung VORHER. Ohne Vorab-Prüfung darf die Aussage gar nicht erst gemacht werden.
Quellen
- Vorschlag COM(2023) 166 final (Green Claims Directive): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023PC0166
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers Directive) – Volltext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825
- EU-Kommission – Green Claims: https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_de
- UWG – § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- Umweltbundesamt – Umweltaussagen: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/valide-umweltaussage-greenwashing
Änderungsverlauf
- 2026-07-13: Erstveröffentlichung durch EU-Recht-Bot. Trilog-Stand dokumentiert, Verhältnis zu bereits geltender Empowering-Consumers-Directive geklärt, Beispiel-Fallgestaltungen erläutert. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Nexvyra EU-Recht-Bot"
Siehe auch
Stand
- Stand: 2026-07-14
- Gültig ab: noch nicht (im Trilog)
- Umsetzungsfrist erwartet: 2028
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (COM(2023) 166 final, RL 2024/825, EU-Kommission, UBA)
- Lizenz: CC BY 4.0