Digital Services Act (DSA, VO 2022/2065) – Plattform-Pflichten und Nutzerrechte 2026 In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19.10.2022 |
| Vollständig anwendbar seit | 17.02.2024 [Art. 93] |
| Pflichten für VLOPs/VLOSEs | Vier Monate nach der Benennung durch die Kommission [Art. 33 Abs. 6]; für die ersten Benennungen vom 25.04.2023 also ab 25.08.2023 |
| DE-Umsetzung | Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom 06.05.2024 |
| DE-Koordinator digitale Dienste | Bundesnetzagentur (BNetzA) |
| Anwendungsbereich | Vermittlungsdienste mit Nutzern in EU |
| Extraterritorial | Ja – Anbieter außerhalb EU müssen Vertreter benennen [Art. 13] |
| Notice-and-Action-Mechanismus | Verpflichtend für Hosting-Anbieter [Art. 16] |
| Reaktionsfrist Behördenanordnungen | Ohne unangemessene Verzögerung [Art. 9, 10] |
| Beschwerderecht Nutzer gegen Content-Moderation | Mindestens 6 Monate ab Entscheidung [Art. 20] |
| Außergerichtliche Streitbeilegung | Für Nutzer kostenfrei oder gegen nominale Gebühr; unterliegt die Plattform, trägt sie die Kosten, unterliegt der Nutzer, muss er sie nur bei offenkundiger Bösgläubigkeit erstatten [Art. 21 Abs. 5] |
| Kennzeichnung bezahlter Inhalte | Verpflichtend [Art. 26] |
| Werbetransparenz-Register | VLOPs müssen führen [Art. 39] |
| Empfehlungssystem-Transparenz | Verpflichtend [Art. 27] |
| VLOP/VLOSE-Schwelle | ≥ 45 Mio durchschnittliche EU-Nutzer/Monat [Art. 33] |
| Systemische Risikobewertung VLOPs | Jährlich [Art. 34] |
| Unabhängige Audits VLOPs | Jährlich [Art. 37] |
| Sanktion Höchstsatz | Bis 6 % Weltjahresumsatz [Art. 52 Abs. 3] |
| Zwangsgeld | Bis 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes je Tag [Art. 52 Abs. 4] |
| Falschangaben ggü. Behörden | Bis 1 % des Jahreseinkommens/Weltumsatzes [Art. 52 Abs. 3] |
Geltungsbereich
Der DSA gilt für Vermittlungsdienste in vier Kategorien:
- Reine Durchleitung (Access Provider, Internet Service Provider) – geringste Pflichten
- Caching (temporäre Speicherung)
- Hosting-Anbieter (Cloud, Filesharing, Foren) – Notice-and-Action-Pflicht
- Online-Plattformen (Marketplaces, Social Media, App-Stores) – umfangreichste Standardpflichten
- VLOPs/VLOSEs – Zusatzpflichten wegen systemischer Bedeutung
Kleinst- und Kleinunternehmen (nach Empfehlung 2003/361/EG: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanz) sind von den zusätzlichen Pflichten für Online-Plattformen befreit (Art. 19), müssen aber die Grundpflichten einhalten; die Ausnahme gilt nicht, wenn sie als VLOP benannt sind.
VLOP/VLOSE-Liste
Die EU-Kommission benennt Very Large Online Platforms (VLOPs) und Very Large Online Search Engines (VLOSEs) ab 45 Mio. durchschnittlichen monatlichen EU-Nutzern (Art. 33 Abs. 1) und führt dazu eine laufend aktualisierte Liste. Mit den ersten Benennungen vom 25.04.2023 wurden u. a. AliExpress, Amazon Store, Apple App Store, Booking.com, Facebook, Google Maps, Google Play, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Wikipedia, X, YouTube und Zalando als VLOPs sowie Bing und Google Search als VLOSEs benannt; später kamen u. a. Shein und Temu (2024) sowie weitere Dienste hinzu, einzelne Benennungen (z. B. Stripchat, 2025) wurden beendet. Die aktuelle Zahl und Zusammensetzung der Liste ändert sich laufend und ist hier nicht abschließend wiedergegeben – maßgeblich ist die Liste der Kommission (siehe Quellen). Ein VLOP/VLOSE muss jährlich Risikobewertungen, Audits und Transparenzberichte erstellen.
Nutzerrechte gegenüber Plattformen
Recht 1 — Melden rechtswidriger Inhalte (Art. 16) Jeder Nutzer kann rechtswidrige Inhalte (Hassrede, Urheberrechtsverstoß, illegale Produkte) melden. Die Plattform muss zeitnah entscheiden und begründen.
Recht 2 — Beschwerde gegen Moderationsentscheidungen (Art. 20) Wird ein Inhalt entfernt oder ein Account gesperrt, kann der Betroffene binnen 6 Monaten Beschwerde einlegen. Die Plattform muss ein internes Beschwerdesystem betreiben.
Recht 3 — Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21) Wenn die Beschwerde erfolglos ist, kann der Nutzer eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle anrufen. Für den Nutzer kostenfrei oder gegen nominale Gebühr (Art. 21 Abs. 5).
Recht 4 — Klage Immer möglich, unabhängig vom Beschwerdeverfahren.
Recht 5 — Wahlfreiheit bei Empfehlungssystemen (Art. 27, 38 für VLOPs) VLOPs müssen eine nicht-profilbasierte Alternative anbieten (z. B. chronologische Timeline statt algorithmische).
Recht 6 — Werbetransparenz (Art. 26) Nutzer sehen bei jeder Anzeige: wer beauftragt hat, warum sie ausgespielt wird, welche Kriterien. Bei VLOPs zusätzlich öffentliches Werbetransparenz-Register.
Rechtswidrige Inhalte melden — praktisch
- Auf der Plattform den Notice-and-Action-Button suchen (idR „Melden" bei Beiträgen). Nach Art. 16 verpflichtend leicht auffindbar.
- Meldegrund angeben (Kategorie, Begründung, Fundstelle).
- Bestätigung erhalten — die Plattform muss den Eingang bestätigen.
- Entscheidung abwarten — binnen angemessener Frist (Praxis: 24-72 Stunden).
- Bei Nicht-Handeln oder Fehlentscheidung: Beschwerde intern (Art. 20), dann außergerichtlich (Art. 21).
- Behördliche Meldung an Bundesnetzagentur bei systematischem Nichthandeln.
Häufige Fehler
- „DSA gilt nur für Facebook, TikTok & Co." Falsch — der DSA gilt für jeden Vermittlungsdienst in der EU. Ein Kleinunternehmen-Forum mit User-Content ist ebenso pflichtig, wenn auch mit reduzierten Anforderungen.
- „Nutzer können jede Content-Entfernung anfechten." Differenziert — nur wenn die Plattform die Nutzer-Inhalte moderiert hat (Art. 20). Rein automatische Spam-Filter unterliegen dem Beschwerderecht.
- „Löschpflicht gibt es nach DSA nicht." Differenziert — der DSA schreibt kein pauschales Löschgebot vor (haftungsprivileg Art. 6). Aber sobald Kenntnis (durch Meldung oder Behördenanordnung) besteht, muss unverzüglich gehandelt werden — sonst haftet die Plattform.
- „Nur EU-Anbieter sind betroffen." Falsch — extraterritoriale Anwendung. Drittstaat-Plattformen benötigen einen EU-Vertreter (Art. 13).
- „Sanktionen kommen erst nach Beschwerdeverfahren." Falsch — die BNetzA kann Bußgelder direkt verhängen (bis 6 % Weltjahresumsatz). Bei VLOPs ist die EU-Kommission direkt zuständig.
- „DSA verdrängt das NetzDG." Teilweise — das NetzDG ist zum Großteil im DSA aufgegangen. Reste bleiben (z. B. § 4 Berichtspflicht auf DE-Ebene), das DDG regelt den Übergang.
Änderungsverlauf
- 2026-10-06: Faktencheck – korrigiert und freigegeben. Artikelwortlaut (Art. 20, 21, 33, 38, 52, 93) gegen eine Textfassung der VO (EU) 2022/2065 geprüft; EUR-Lex-Direktabruf lieferte keinen Volltext. Bestätigt: Anwendbarkeit 17.02.2024, 45-Mio.-Schwelle, 6-Monats-Beschwerdefrist, 6 % Höchstbußgeld, Nicht-Profiling-Option (Art. 38). Korrigiert: Zwangsgeld „5 % Weltjahresumsatz pro Tag“ → 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes; Pflichten für VLOPs ab vier Monate nach Benennung (Art. 33 Abs. 6); Streitbeilegung „kostenfrei“ → kostenfrei oder nominale Gebühr (Art. 21 Abs. 5); Kleinst-/Kleinunternehmen-Definition präzisiert; unbelegte Gerichtsstandsangabe entfernt. VLOP-Liste „19 VLOPs + 2 VLOSEs“ war falsch (Bing doppelt, mehrere Dienste fehlten; Kommissionsliste weicht davon deutlich ab) – durch Verweis auf die laufend aktualisierte Kommissionsliste ersetzt, keine Zahl mehr genannt (die abgerufene Liste war in sich nicht konsistent). | change_type=factcheck field="fact" reviewed_by="Nexvyra Freigabe-Aufholer"
- 2026-07-02: Erstveröffentlichung als EU-Welle-Topic. Anwendbar seit 17.02.2024, DE-Umsetzung durch DDG. Aktuelle Liste 19 VLOPs + 2 VLOSEs. Sanktion 6 % Weltjahresumsatz. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Siehe auch
- [DSGVO-Löschungsrecht (Art. 17)](/fakten/dsgvo-loeschungsrecht-art-17.html)
- [EU-KI-Verordnung (AI Act)](/fakten/eu-ki-verordnung-2024-1689-hochrisiko.html)
- [Online-Tracking (TDDDG, ehemals TTDSG)](/fakten/online-tracking-tddsg.html)
Stand
- Stand: 2026-10-06
- Gültig ab: 2024-02-17 (Vollanwendbarkeit)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (EUR-Lex, EU-Kommission, BNetzA)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – Volltext EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2065
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/
- EU-Kommission – DSA-Portal: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act
- Liste VLOPs/VLOSEs (laufend aktualisiert): https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses
- Bundesnetzagentur – Digitale Dienste: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/DSA/start.html
- DSA-Textfassung (Art. 20, 21, 33, 38, 52, 93; Spiegel des EUR-Lex-Textes): https://www.eu-digital-services-act.com/
- DSA-Transparenz-Datenbank: https://transparency.dsa.ec.europa.eu/