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Energieausweis-Pflicht in Deutschland (Stand 2026) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-04 · letzte Prüfung: 2026-09-04 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Ein Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 10.000 €. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) sieht eine neue EU-weite Effizienzskala A bis G vor; in Deutschland wird sie durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28.07.2026) umgesetzt, dessen EPBD-bezogene Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten (Artikel 9 Absatz 2 des Änderungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 226). Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben für ihre volle Laufzeit von 10 Jahren gültig.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageGebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 ff. — seit 29.07.2026 umbenannt in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Pflicht beiVerkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Leasing
Vorlage spätestensbeim ersten Besichtigungstermin
Bußgeld bei Verstoßbis 10.000 €
Gültigkeitsdauer eines Ausweises10 Jahre
Effizienzskala (EU, EPBD 2024/1275)A bis G (statt bisher A+ bis H)
Verbrauchsausweisbasiert auf realem Verbrauch der letzten 3 Jahre
Bedarfsausweisbasiert auf bautechnischer Bewertung
Pflicht zum BedarfsausweisWohngebäude mit max. 4 WE, Bauantrag vor 1.11.1977, energetisch nicht modernisiert

Wann welcher Ausweis?

Verbrauchsausweis ist erlaubt für:

Bedarfsausweis ist Pflicht für:

Ausnahmen von der Pflicht

Pflichtangaben bei Inseraten

Bei jeder Immobilienanzeige (Online, Print) müssen folgende Werte aus dem Energieausweis genannt werden:

Antragsweg

  1. Qualifizierten Energieberater oder Aussteller (Architekt, Ingenieur, Schornsteinfeger mit entsprechender Qualifikation) beauftragen.
  2. Bei Bedarfsausweis: Begehung des Objekts.
  3. Bei Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Heizkostenabrechnungen) bereitstellen.
  4. Energieausweis erhalten, Kosten je nach Aufwand 50–500 €.

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-04
Letzte Prüfung:
2026-09-04
In Kraft seit:
2026-05-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0