Führerschein B197 2026 – Automatik-Prüfung, Schaltnachweis und Schlüsselzahlen 78/197 (§ 17a FeV, § 5a FahrschAusbO) In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Frage | Antwort |
| Rechtsgrundlage | § 17a FeV; Anlage 9 FeV (Schlüsselzahlen); § 5a und Anlage 7 FahrschAusbO |
| Prüfung auf Automatik | Fahrerlaubnis wird auf Automatikfahrzeuge beschränkt (§ 17a Abs. 1 FeV), Schlüsselzahl 78 |
| Bedeutung Schlüsselzahl 78 | Nur Fahrzeuge mit automatischer Schaltung; Schaltwagen dürfen nicht geführt werden (Anlage 9 FeV) |
| Bedeutung Schlüsselzahl 197 | Prüfung auf Automatik abgelegt und zusätzliche praktische Ausbildung auf Klasse-B-Schaltwagen (Anlage 9 FeV, § 17a FeV) |
| Ausbildung auf Schaltwagen | mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten (§ 5a Abs. 1 FahrschAusbO) |
| Abschlussfahrt | mindestens 15 Minuten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (§ 5a Abs. 3 FahrschAusbO) |
| Nachweis | Bescheinigung der Fahrschule nach Anlage 7 FahrschAusbO |
| Eintragung | Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der Zeile Klasse B; Frist 1 Jahr nach Ausbildungsende (§ 17a Abs. 4 FeV) |
| Elektronischer Nachweis | gegenüber der Technischen Prüfstelle möglich, mit Angabe des Aushändigungsdatums (§ 17a Abs. 3 FeV) |
| Aufhebung der Beschränkung durch Prüfung | auf Antrag nach praktischer Prüfung auf Schaltfahrzeug (§ 17a Abs. 2 FeV) |
| Gilt nicht für | Klassen AM und T (§ 17a Abs. 1 FeV) |
| Geltung der Regelung | seit 1. April 2021 (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin) |
Was § 17a FeV regelt
§ 17a FeV trägt die Überschrift „Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe" und hat fünf Absätze:
- Abs. 1 – Beschränkung: Wird die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, ist die Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt. Bei den Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gilt das nicht, wenn der Bewerber bereits die Klasse B (bzw. die jeweils vorausgesetzte Klasse) auf einem Schaltwagen erworben hat. Die Regel gilt nicht für die Klassen AM und T.
- Abs. 2 – Aufhebung: Auf Antrag wird die Beschränkung aufgehoben, wenn der Inhaber in einer praktischen Prüfung gegenüber einem Prüfer oder Sachverständigen zeigt, dass er ein Schaltfahrzeug sicher und sparsam führen kann. Für Klasse B gibt es zusätzlich den Weg über die Bescheinigung nach Anlage 7 FahrschAusbO. Dieser Weg ist ausgeschlossen, wenn die Beschränkung wegen Eignungsmängeln erfolgte.
- Abs. 3 – Schaltwagen-Nachweis bei Klasse B: Abweichend von Absatz 1 entfällt die Automatikbeschränkung der Klasse B, wenn der Bewerber mit der Anlage-7-Bescheinigung die Befähigung zum Schaltwagen nachweist. Gegenüber der Technischen Prüfstelle kann der Nachweis elektronisch erfolgen.
- Abs. 4 – Schlüsselzahl 197: Der Schaltwagen-Nachweis wird als Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der Zeile Klasse B eingetragen, und zwar innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung. Die Schlüsselzahl 197 wird auf Antrag gestrichen, wenn der Inhaber in einer praktischen Prüfung die Befähigung zum Schaltwagen nachweist.
- Abs. 5 – Begriffe: Ein Fahrzeug ohne Schaltgetriebe gilt als Automatikfahrzeug. Ein Schaltfahrzeug hat ein Kupplungspedal, das beim Anfahren, Anhalten und Schalten bedient werden muss. Bei den Klassen A1, A2 und A tritt an die Stelle des Pedals ein von Hand zu betätigender Kupplungshebel.
Schlüsselzahl 78 und 197 im Vergleich
| Merkmal | Schlüsselzahl 78 | Schlüsselzahl 197 | |---|---|---| | Prüfung abgelegt auf | Automatik | Automatik | | Zusätzliche Schaltwagen-Ausbildung | nein | ja (Anlage-7-Bescheinigung) | | Berechtigung | nur Automatikfahrzeuge | Automatik und Schaltwagen der Klasse B | | Art der Schlüsselzahl | EU-Schlüsselzahl | nationale Schlüsselzahl | | Typischer Weg | Prüfung auf Automatik ohne Schaltnachweis | Prüfung auf Automatik plus 10 Fahrstunden Schaltwagen |
Die Schlüsselzahl 78 beschränkt die Berechtigung; die Schlüsselzahl 197 dokumentiert, dass die Beschränkung durch den Schaltwagen-Nachweis entfallen ist.
Anforderungen an die Schaltwagen-Ausbildung (§ 5a FahrschAusbO)
- Umfang: mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten (zusammen 7,5 Zeitstunden) auf einem Klasse-B-Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Ziel: sicheres, verantwortungsvolles und umweltbewusstes Fahren mit Schaltgetriebe auf Grundlage der Anforderungen der Prüfungsrichtlinie zur Fahrzeugbedienung bei manuellem Schaltgetriebe.
- Abschlussfahrt: Die Ausbildung darf erst abgeschlossen werden, wenn der Schüler in einer Fahrt von mindestens 15 Minuten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften zeigt, dass er sicher schalten und fahren kann. Ein Fahrlehreranwärter darf den Abschluss nicht selbst durchführen.
- Bescheinigung (Anlage 7): Die Fahrschule bestätigt Zeitraum, Anzahl der Fahrstunden und das Datum der Abschlussfahrt; Fahrschulinhaber bzw. verantwortliche Leitung und der Fahrschüler unterschreiben.
Ablauf in der Praxis
- Prüfung auf Automatik bestehen – die Fahrerlaubnis wird zunächst mit Schlüsselzahl 78 erteilt.
- Ausbildung auf Schaltwagen in einer Fahrschule absolvieren (mind. 10 × 45 Minuten, Abschlussfahrt ≥ 15 Minuten).
- Bescheinigung nach Anlage 7 von der Fahrschule aushändigen lassen.
- Nachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. der Technischen Prüfstelle vorlegen, damit statt Schlüsselzahl 78 die Schlüsselzahl 197 eingetragen wird. Die Eintragung muss innerhalb eines Jahres nach Ausbildungsabschluss erfolgen (§ 17a Abs. 4 FeV). Liegt der Nachweis schon bei der Prüfung vor, kann er dort berücksichtigt werden; die Landesbehörden regeln Einzelheiten der Antragstellung, Gebühren und Fristen für den Umtausch des Führerscheins unterschiedlich – maßgeblich ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Häufige Fehler
- Schlüsselzahl 78 für „fast gleich" halten: Mit Schlüsselzahl 78 dürfen ausschließlich Automatikfahrzeuge geführt werden; ein Schaltwagen ist von der Berechtigung nicht gedeckt (Anlage 9 FeV).
- Frist verpassen: Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 muss innerhalb eines Jahres nach Ausbildungsabschluss erfolgen (§ 17a Abs. 4 FeV).
- Weniger als 10 Fahrstunden: Die Bescheinigung setzt den Mindestumfang von zehn Fahrstunden à 45 Minuten und die Abschlussfahrt voraus (§ 5a FahrschAusbO).
- Annahme, der Nachweis gelte für alle Klassen: § 17a Abs. 3 und 4 FeV regeln den Schaltwagen-Nachweis für Klasse B; für die schweren Klassen (BE, C1 bis DE) gilt § 17a Abs. 1 FeV mit dem Vorerwerb auf Schaltwagen.
- Eignungsmängel übersehen: Wurde die Beschränkung wegen Eignungsmängeln angeordnet, scheidet der Weg über die Anlage-7-Bescheinigung aus (§ 17a Abs. 2 FeV).
Beispiel
Frau K. besteht die praktische Prüfung für Klasse B auf einem Automatikwagen. Ihr Führerschein enthält die Schlüsselzahl 78. Zwei Monate später nimmt sie bei der Fahrschule zehn Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen und absolviert die 15-minütige Abschlussfahrt. Mit der Bescheinigung nach Anlage 7 beantragt sie noch im selben Jahr die Eintragung der Schlüsselzahl 197. Danach darf sie auch Schaltwagen der Klasse B führen.
Was das praktisch bedeutet
- Automatik-Prüfung ist zulässig, führt aber zunächst zur Beschränkung (Schlüsselzahl 78).
- Schaltnachweis nachholen lohnt sich, wenn Sie später auch Schaltwagen fahren wollen (Mietwagen, Gebrauchtwagen, Ausland).
- Frist von einem Jahr nach Ausbildungsabschluss für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 beachten.
- Bescheinigung aufbewahren und bei der Behörde bzw. Prüfstelle vorlegen.
Siehe auch
- [Führerscheinklassen – Übersicht AM bis DE (§ 6 FeV)](/fakten/fuehrerscheinklassen-6-fev.html)
- [Führerschein B96 und B196 – Schlüsselzahlen im Detail](/fakten/fuehrerschein-b196-b96-schluesselzahl-fev.html)
- [Fahrerlaubnisprüfung – Theorie und Praxis (§§ 15–18 FeV)](/fakten/fahrerlaubnispruefung-theorie-praxis-15-18-fev.html)
- [Begleitetes Fahren ab 17 (§ 48a FeV)](/fakten/begleitetes-fahren-ab-17-48a-fev.html)
- [Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)](/fakten/fahren-ohne-fahrerlaubnis-21-stvg.html)
- [Führerschein-Pflichtumtausch](/fakten/fuehrerschein-pflichtumtausch.html)
- [Fahrschulrecht (FahrlG)](/fakten/fahrschulrecht-fahrschg.html)
Quellen
- § 17a FeV (Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe) – am 21.10.2026 im amtlichen Volltext gelesen (HTTP 200): https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17a.html [A]
- Anlage 9 FeV (Schlüsselzahlen 78 und 197) – am 21.10.2026 im amtlichen Volltext gelesen (HTTP 200): https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html [A]
- § 5a FahrschAusbO 2012 (Praktische Ausbildung auf Schaltwagen, Klasse B) – am 21.10.2026 im amtlichen Volltext gelesen (HTTP 200): https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html [A]
- Anlage 7 FahrschAusbO 2012 (Bescheinigung über die Ausbildung auf Schaltwagen) – am 21.10.2026 im amtlichen Volltext gelesen (HTTP 200): https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_7.html [A]
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (Geltung seit 01.04.2021, Verfahren) – am 21.10.2026 gelesen (HTTP 200): https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.1445531.php [B]
Änderungsverlauf
- 2026-10-21: Erstveröffentlichung der Faktenseite; § 17a FeV, Anlage 9 FeV, § 5a und Anlage 7 FahrschAusbO am 21.10.2026 auf gesetze-im-internet.de abgerufen (HTTP 200) und mit dem Wortlaut abgeglichen. | change_type=initial_publication
Stand
- Stand: 2026-10-21
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (FeV, FahrschAusbO – gesetze-im-internet.de)
- Lizenz: CC BY 4.0