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Führerschein B197 2026 – Automatik-Prüfung, Schaltnachweis und Schlüsselzahlen 78/197 (§ 17a FeV, § 5a FahrschAusbO) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-21 · letzte Prüfung: 2026-10-21 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Wer die **praktische Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe** ablegt, erhält die Fahrerlaubnis zunächst **nur für Automatikfahrzeuge** – im Führerschein steht dann die **Schlüsselzahl 78** (**§ 17a Abs. 1 FeV**, Anlage 9 FeV). Die Beschränkung entfällt für Klasse B, wenn der Bewerber eine **Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)** über eine praktische Ausbildung auf einem **Schaltwagen** vorlegt (**§ 17a Abs. 3 FeV**). Mindestumfang dieser Ausbildung: **zehn Fahrstunden à 45 Minuten** und eine **Abschlussfahrt von mindestens 15 Minuten** (**§ 5a FahrschAusbO**). Der Nachweis wird als **Schlüsselzahl 197** in den Führerschein eingetragen („Klasse B197"); die Eintragung muss **innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung** erfolgen (**§ 17a Abs. 4 FeV**). Mit der Schlüsselzahl 197 darf der Inhaber auch **Schaltwagen** führen, obwohl die Prüfung auf Automatik abgelegt wurde.

Kernfakten

PunktWert
FrageAntwort
Rechtsgrundlage§ 17a FeV; Anlage 9 FeV (Schlüsselzahlen); § 5a und Anlage 7 FahrschAusbO
Prüfung auf AutomatikFahrerlaubnis wird auf Automatikfahrzeuge beschränkt (§ 17a Abs. 1 FeV), Schlüsselzahl 78
Bedeutung Schlüsselzahl 78Nur Fahrzeuge mit automatischer Schaltung; Schaltwagen dürfen nicht geführt werden (Anlage 9 FeV)
Bedeutung Schlüsselzahl 197Prüfung auf Automatik abgelegt und zusätzliche praktische Ausbildung auf Klasse-B-Schaltwagen (Anlage 9 FeV, § 17a FeV)
Ausbildung auf Schaltwagenmindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten (§ 5a Abs. 1 FahrschAusbO)
Abschlussfahrtmindestens 15 Minuten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (§ 5a Abs. 3 FahrschAusbO)
NachweisBescheinigung der Fahrschule nach Anlage 7 FahrschAusbO
EintragungSchlüsselzahl 197 in Spalte 12 der Zeile Klasse B; Frist 1 Jahr nach Ausbildungsende (§ 17a Abs. 4 FeV)
Elektronischer Nachweisgegenüber der Technischen Prüfstelle möglich, mit Angabe des Aushändigungsdatums (§ 17a Abs. 3 FeV)
Aufhebung der Beschränkung durch Prüfungauf Antrag nach praktischer Prüfung auf Schaltfahrzeug (§ 17a Abs. 2 FeV)
Gilt nicht fürKlassen AM und T (§ 17a Abs. 1 FeV)
Geltung der Regelungseit 1. April 2021 (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin)

Was § 17a FeV regelt

§ 17a FeV trägt die Überschrift „Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe" und hat fünf Absätze:

  1. Abs. 1 – Beschränkung: Wird die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, ist die Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt. Bei den Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gilt das nicht, wenn der Bewerber bereits die Klasse B (bzw. die jeweils vorausgesetzte Klasse) auf einem Schaltwagen erworben hat. Die Regel gilt nicht für die Klassen AM und T.
  2. Abs. 2 – Aufhebung: Auf Antrag wird die Beschränkung aufgehoben, wenn der Inhaber in einer praktischen Prüfung gegenüber einem Prüfer oder Sachverständigen zeigt, dass er ein Schaltfahrzeug sicher und sparsam führen kann. Für Klasse B gibt es zusätzlich den Weg über die Bescheinigung nach Anlage 7 FahrschAusbO. Dieser Weg ist ausgeschlossen, wenn die Beschränkung wegen Eignungsmängeln erfolgte.
  3. Abs. 3 – Schaltwagen-Nachweis bei Klasse B: Abweichend von Absatz 1 entfällt die Automatikbeschränkung der Klasse B, wenn der Bewerber mit der Anlage-7-Bescheinigung die Befähigung zum Schaltwagen nachweist. Gegenüber der Technischen Prüfstelle kann der Nachweis elektronisch erfolgen.
  4. Abs. 4 – Schlüsselzahl 197: Der Schaltwagen-Nachweis wird als Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der Zeile Klasse B eingetragen, und zwar innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung. Die Schlüsselzahl 197 wird auf Antrag gestrichen, wenn der Inhaber in einer praktischen Prüfung die Befähigung zum Schaltwagen nachweist.
  5. Abs. 5 – Begriffe: Ein Fahrzeug ohne Schaltgetriebe gilt als Automatikfahrzeug. Ein Schaltfahrzeug hat ein Kupplungspedal, das beim Anfahren, Anhalten und Schalten bedient werden muss. Bei den Klassen A1, A2 und A tritt an die Stelle des Pedals ein von Hand zu betätigender Kupplungshebel.

Schlüsselzahl 78 und 197 im Vergleich

| Merkmal | Schlüsselzahl 78 | Schlüsselzahl 197 | |---|---|---| | Prüfung abgelegt auf | Automatik | Automatik | | Zusätzliche Schaltwagen-Ausbildung | nein | ja (Anlage-7-Bescheinigung) | | Berechtigung | nur Automatikfahrzeuge | Automatik und Schaltwagen der Klasse B | | Art der Schlüsselzahl | EU-Schlüsselzahl | nationale Schlüsselzahl | | Typischer Weg | Prüfung auf Automatik ohne Schaltnachweis | Prüfung auf Automatik plus 10 Fahrstunden Schaltwagen |

Die Schlüsselzahl 78 beschränkt die Berechtigung; die Schlüsselzahl 197 dokumentiert, dass die Beschränkung durch den Schaltwagen-Nachweis entfallen ist.

Anforderungen an die Schaltwagen-Ausbildung (§ 5a FahrschAusbO)

Ablauf in der Praxis

  1. Prüfung auf Automatik bestehen – die Fahrerlaubnis wird zunächst mit Schlüsselzahl 78 erteilt.
  2. Ausbildung auf Schaltwagen in einer Fahrschule absolvieren (mind. 10 × 45 Minuten, Abschlussfahrt ≥ 15 Minuten).
  3. Bescheinigung nach Anlage 7 von der Fahrschule aushändigen lassen.
  4. Nachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. der Technischen Prüfstelle vorlegen, damit statt Schlüsselzahl 78 die Schlüsselzahl 197 eingetragen wird. Die Eintragung muss innerhalb eines Jahres nach Ausbildungsabschluss erfolgen (§ 17a Abs. 4 FeV). Liegt der Nachweis schon bei der Prüfung vor, kann er dort berücksichtigt werden; die Landesbehörden regeln Einzelheiten der Antragstellung, Gebühren und Fristen für den Umtausch des Führerscheins unterschiedlich – maßgeblich ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Häufige Fehler

Beispiel

Frau K. besteht die praktische Prüfung für Klasse B auf einem Automatikwagen. Ihr Führerschein enthält die Schlüsselzahl 78. Zwei Monate später nimmt sie bei der Fahrschule zehn Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen und absolviert die 15-minütige Abschlussfahrt. Mit der Bescheinigung nach Anlage 7 beantragt sie noch im selben Jahr die Eintragung der Schlüsselzahl 197. Danach darf sie auch Schaltwagen der Klasse B führen.

Was das praktisch bedeutet

Siehe auch

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-21
Letzte Prüfung:
2026-10-21
In Kraft seit:
2021-04-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0